LV Sonderrundschreiben

Landvolk Land Hadeln

An alle Mitglieder
im Kreisbauernverband Land Hadeln e.V.


Niedersächsischer Weg im Natur- und Artenschutz statt Volksbegehren Artenvielfalt!

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Veröffentlichung im Ministerialblatt des Landes Niedersachsen vom 13.05.2020 bringen der Umweltverband NABU e.V. und weitere Antragsteller, insbesondere auch Bündnis90 / Die Grünen das „Volksbegehren Artenvielfalt“ in Niedersachsen auf den Weg. Bereits seit Herbst 2019 hatte der Umweltverband NABU angekündigt, ein Volksbegehren zum Artenschutz auf den Weg bringen zu wollen. Im ersten Schritt benötigen die Antragssteller 25.000 Unterschriften innerhalb von sechs Monaten – danach kann die formale Zulassung des Volksbegehrens bei der Landesregierung beantragt werden.
In der zweiten Phase sind innerhalb der folgenden sechs Monate 610.000 Unterschriften erforderlich. Gelingt es, wird die dem Volksbegehren zugrundeliegende Gesetzesvorlage direkt in den Landtag eingebracht und zur Abstimmung vorgelegt.

In anderen Bundesländern haben Naturschutzverbände Gleiches getan, insbesondere in Bayern, wo es durch Volksbegehren und Volksentscheid zu starken Einschränkungen für die dortige Landwirtschaft gekommen ist. Aufgrund dieser Erfahrung hat die Landesregierung mit Ministerpräsident Weil, dem Niedersächsischen Umweltminister Lies und der Niedersächsischen Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast Gespräche mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, dem Landvolk-Landesverband e.V sowie den Umweltverbänden BUND e.V. und NABU e.V. aufgenommen.  Ziel war es die Forderungen seitens des Naturschutzes und die Interessen der Landwirtschaft besser in Einklang zu bringen. Der Forderungskatalog der am Volksbegehren beteiligten Naturschutzverbände sieht bekanntlich tiefgreifende Veränderungen z.B. im Naturschutz- und Wasserrecht oder beim Pflanzenschutzmitteleinsatz vor. Dabei werden Regelungsbereiche aufgegriffen, die schon seit vielen Jahren immer wieder Themen in der politischen Auseinandersetzung und Gegenstand von Gesetzesentwürfen der „grünen Fraktion“ waren (Biotop-Vernetzung, Gewässerrandstreifen, Pflanzenschutzmitteleinsatz in Schutzgebieten, Wiesenbrüterschutz, Moorschutz, Grünlandumbruch, Ökolandbau usw.). Ergebnis der seit Herbst 2019 laufenden Verhandlungen zwischen Landesregierung und Umweltverbänden sowie Landwirtschaft (Landvolk und LWK) ist nun die Vereinbarung zum „Niedersächsischen Weg – Ein Maßnahmenpaket für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz“.

Während die Gesetzesvorlagen beim Volksbegehren im Wesentlichen Regelungen über das Ordnungsrecht umfassen, ist im verhandelten Vertrag „Niedersächsischer Weg“ ein deutlich größerer kooperativer Ansatz mit regionalen Möglichkeiten vereinbart. Der Ausgleich beim Volksbegehren würde ausschließlich über den Erschwernisausgleich nach Naturschutzrecht erfolgen.

Beim „Niedersächsischen Weg“ ist die Berechnung der Ausgleichszahlungen nach Wasserrecht oder im Rahmen von AUM enger an die Praxis angepasst und durch die mittelfristige Finanzplanung im Landeshaushalt festgeschrieben. Die Regel lautet: Auflage gegen Geld – weniger Geld, weniger Auflage! Im Vertrag wird ebenfalls bei Umsetzung der Maßnahmen ein ständiger Austausch festgeschrieben, da es sich um ein Gemeinschaftsprojekt handelt. Der Entwurf für das geplante Maßnahmenpaket liegt uns erstmalig seit dem 30. April 2020 vor.

Es besteht erkennbar die Chance, ein begonnenes Volksbegehren mit dieser Vereinbarung mit der Landesregierung und dem BUND e.V. zu verhindern, mit deutlich höherer finanzieller Ausgestaltung von Ausgleichszahlungen bei gleichzeitig geringeren Einschränkungen gegenüber dem Volksentscheid. Die Landesregierung erwartet daher, diese Vereinbarung final abzuschließen, um auch die notwendigen Haushaltsmittel zu sichern. Zeitnah werden dann die erforderlichen Gesetzesvorlagen gemeinsam vorbereitet und auch bei erfolgreichem Volksbegehren steht ein eigener Vorschlag im Landesparlament zur Abstimmung. Der BUND hat bereits im Vorstand diesem Weg zugestimmt – ob die Antragsteller des Volksbegehrens dieses zurückziehen oder dem Vertrag nicht zustimmen ist für die maßgeblichen Vertragsparteien von untergeordneter Bedeutung.

Wir haben auf Landes-, Bezirks – und Kreisvorstandsebene die Chancen und Risiken eines „Niedersächsischen Wegs“ sehr intensiv diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass eine Ablehnung gerade für unsere Betriebe in der gewässerreichen Küstenregion, in Vogelschutzgebieten etc. ein unkalkulierbares Risiko darstellt – ohne jegliche Möglichkeiten der Einflussnahme auf das Volksbegehren! Eine Verweigerung seitens der Landwirtschaft schadet uns in der öffentlichen Diskussion und den Naturschutzverbänden wird unserer Nein zum Vorteil. Daher ist diesem Schreiben sowohl das Maßnahmenpaket „Niedersächsischer Weg“ als auch das „Volksbegehren Artenvielfalt“ anhängig. Bitte setzten Sie sich damit auseinander, weil diese Thematik in unserem Berufsstand eine Menge Diskussionen lostreten wird bzw. schon losgetreten hat.

Das Maßnahmenpaket „Niedersächsischer Weg“ sowie den Gesetzesentwurf zum „Volksbegehren Artenvielfalt“ können Sie auf unserer Homepage www.landvolkhadeln.de (auf der Startseite) oder über die Landvolk-App herunterladen. Sie können die Dokumente auch bei uns über die Emailadresse rundschreiben@landvolk-hadeln.de anfordern.

Da die Inhalte und das Zustandekommen des „Niedersächsischen Weges“ erklärungsbedürftig sind, stehen wir Ihnen und Euch am kommenden Montag, dem 18.5.2020 um 19.30 Uhr für eine Videokonferenz zur Verfügung.

Die Videokonferenz wird über die Software ZOOM durchgeführt.
Meeting-ID: 899 7621 0893
Passwort: 303781

Zoom-Meeting beitreten per Web-Link über Ihren Webbrowser
https://us02web.zoom.us/j/89976210893?pwd=SzBIZEhuMjJaVHZPVXluenNCdVJ2Zz09

Es besteht auch die Möglichkeit, mobil oder nur über Telefon teilzunehmen:
Schnelleinwahl mobil:

+49 6971049922,,89976210893#,,#,303781# Deutschland

+49 3056795800,,89976210893#,,#,303781# Deutschland

Telefon-Einwahl:

        +49 69 7104 9922 Deutschland

        +49 30 5679 5800 Deutschland

        +49 695 050 2596 Deutschland

Ortseinwahl suchen: https://us02web.zoom.us/u/kcSXVUoN8k

Präsidentenschreiben – Der Niedersächsische Weg.PDF
Vereinbarung Der Niedersächsischer Weg.PDF
Volksbegehren Gesetzentwurf.PDF