An alle Mitglieder
im Kreisbauernverband Land Hadeln e.V.
Der niedersächsische Weg. Was bedeutet das für uns vor Ort?
Das hat es noch nie gegeben. Eine Absichtserklärung zwischen Politik, Landwirtschaft und Na-turschutz, um dem gesellschaftlichen Wunsch nach mehr Naturschutz eine einvernehmliche Richtung zu geben. Akzeptanz für dieses Projekt, kann es aber nur geben, wenn im weiteren Verlauf eine umfassende Beteiligung und Information bis zur Basis erfolgt.
Um realistische Lösungen zu finden, braucht es keine pauschalen Schuldzuweisungen an die Landwirtschaft. Wir Landwirte sehen uns als Dienstleister, die als Hauptflächennutzer als einzi-ge die Möglichkeit haben, die gesamtgesellschaftlich verursachten Auswirkungen auf die Natur zu Kompensieren. Hier ist ein freiwilliges Modell nach Vorbild des Vertragsnaturschutzes ein-deutig zu bevorzugen. Andernfalls sind die politischen Willensbekundungen wie „Gesell-schaftsvertrag“, „Naturschutz als Betriebszweig“ oder „öffentliches Geld für öffentliche Leis-tung“ nichts weiter als leere Worte.
An vielen Punkten wird deutlich, dass dieses Papier unter großem Zeitdruck mit heißer Nadel gestrickt wurde. Bisher ist es eine unfertige Absichtserklärung, an deren Umsetzung wir nun mitgestalten wollen. Im Detail geht es jetzt in drei Arbeitsgruppen darum, die offenen und unkla-ren Punkte vernünftig zu erarbeiten. Und da liegt noch viel Arbeit vor uns.
So fehlen beispielsweise die für unsere Region so wichtigen Definitionen der Begriffe wie „me-sophiles Grünland“. Ebenso ist der Begriff „Grundwassernah“ nicht näher definiert. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Wie werden Gebiete mit „engmaschigem Grabennetz“ defi-niert, in denen es Ausnahmen zu Gewässerabstandsregelungen geben soll? Und wer legt diese fest? Die LWK verfügt bereits über geeignete Werkzeuge, um dies zu ermitteln.
In bereits bestehenden Schutzgebieten darf es zu keinen weiteren Auflagen oder Verschärfun-gen kommen.
Wie verlässlich ist die Finanzierung gesichert? Bisher stehen die finanziellen Mittel bis 2024 zu-gesagt. Was passiert danach? Hier muss eine verbindliche Zusage gemacht werden, dass es ohne finanziellen Ausgleich keinen Schutzstatus geben kann. Eine Enteignung in Form von Ordnungsrecht ohne Ausgleich ist nicht hinnehmbar. Die Summe der Finanzmittel steht fest. Das Ausmaß der auszugleichenden Maßnahmen hingegen beruht vielfach auf Schätzungen. So sind beispielsweise Ackerrandstreifen, Hecken, Knicks und Gewässerrandstreifen nicht im-mer im GAP-Antrag erfasst. Dies muss ebenfalls präzise durch z.B. die Landwirtschaftskammer ermittelt werden.
Ebenso ist bisher nicht verbindlich geklärt, ob und wie eine gleichzeitige Teilnahme an Insek-tenschutzmaßnahmen und die Ausweisung von ÖVF gemäß Greeningverpflichtung möglich sein wird.
Es gibt also viel zu tun für die Arbeitsgruppen. Dies wird kein leichter Weg. Alle Beteiligten ha-ben jederzeit die Möglichkeit, die Reißleine zu ziehen. Am Ende kann aber ein Ergebnis stehen, das bisher einmalig ist und dafür lohnt es sich zu kämpfen. Der weitere Prozess muss transpa-renter gestaltet werden als bisher.
Darum wollen wir versuchen, euch zukünftig häufiger mit Informationen auf dem Laufenden zu halten.
Mit freundlichen Grüßen
LSV Elbe-Weser Nord
Landvolk Land Hadeln e.V.