LV Sonderrundschreiben ASP

Afrikanische Schweinepest nun in Polen angekommen - Foto: landpixel
Foto: landpixel

Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Krankheit, die ausschließlich Schweine befällt, in aller Regel tödlich verläuft und über verschiedenste Wege übertragen werden kann. Die wirtschaftlichen Folgen, gerade für landwirtschaftliche Betriebe, wären bei einem Ausbruch enorm. Darum gilt alles zu unternehmen um die Ausbreitung der ASP verhindern.


Was passiert, wenn die ASP bei Wildschweinen in Deutschland festgestellt wird?
Es wird eine Restriktionszone, welche ein gefährdetes Gebiet (Radius ca. 15km) und eine Pufferzone (Radius ca. 30km) beinhaltet, eingerichtet. Innerhalb des gefährdeten Gebietes kann optional noch ein Kerngebiet eingerichtet werden.


Was passiert, wenn die ASP bei Hausschweinen in Deutschland festgestellt wird?
Es wird eine Restriktionszone, welche einen Sperrbezirk (Radius mindestens 3km um den Ausbruchbetrieb) sowie ein Beobachtungsgebiet (Radius mindestens weitere 7km, zusammen 10km) beinhaltet, ein-gerichtet. Mit der Errichtung der genannten Restriktionszonen einhergehend können unterschiedliche Maßnahmen folgen. Diese von den zuständigen Behörden eingeleiteten Maßnahmen können neben den schweinehaltenden Betrieben u.a. auch andere land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Biogasanlagenbetreiber oder Lohnunternehmen treffen.

Welche Maßnahmen können von den Behörden angeordnet werden?
• Um eine Beunruhigung des Schwarzwildes zu vermeiden, kann die Nutzung landwirtschaftlicher/ forstwirtschaftlicher Flächen für max. 6 Monate beschränkt oder verboten werden (Gefährdetes Gebiet/ Kerngebiet).
• Treffen von Maßnahmen zur Absperrung, insbesondere einer Umzäunung des Gebietes. Diese Maßnahmen sind auf den betroffenen Flächen zu dulden (Kerngebiet).
• Der Fahrzeug- und Personenverkehr kann ebenfalls beschränkt oder verboten werden, um Beunruhigungen im Wildbestand zu reduzieren. Dieses kann sich auf die landwirtschaftliche Nutzung auswirken.
• Die Anordnung, dass auf landwirtschaftlich genutzten Flächen Jagdschneisen anzulegen sind (Gefährdetes Gebiet/ Kerngebiet).

Prävention
Das ASP-Virus kann über verschiedene Wege übertragen werden. Neben der direkten Übertragung von Tier zu Tier kann es auch indirekt übertragen werden. Das Virus überlebt in der Umwelt sehr lange und bleibt damit sehr lange infektiös. Es überlebt beispielsweise bis zu 190 Tage an Holz, 205 Tage in mit Blut durchtränktem Erdboden und bis zu 70 Tage im Blut bei Raumtemperatur. Selbst in verarbeiteten Lebensmitteln wie Schweinesalami kann es bis zu 30 Tage überleben. In der Einschleppung durch den Menschen über Lebensmittel, Kleidung oder Abfälle sehen viele Fachleute die größte Gefahr für eine mögliche Ausbreitung in Deutschland. Daher sollten hier besondere Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden.

Das LAVES empfiehlt für Jäger:
Kontinuierliche Beteiligung an Überwachungsprogrammen (Monitoring) von Jägern.
-> Möglichst jedes Stück Fallwild und krank erlegtes Schwarzwild zur Untersuchung bringen bzw. dem Veterinäramt melden.
Möglich sind Milz, Lymphknoten und/oder Rachenmandeln (ca. 30 g je Organ), Flüssigkeit aus der Kör-perhöhle, Bluttupfer oder Skelettreste bei starker Verwesung (Merkblatt zur Probenahme und weitere Informationen zur ASP auf der Internetseite des Landesjagdverbandes Niedersachsen: www.ljn.de).

Was müssen Schweinehalter, die auch Jäger sind, zur Seuchenvorsorge beachten?
Konsequentes Hygienemanagement auf dem Betrieb, Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen gemäß Schweinehaltungshygieneverordnung.
• Nicht mit Jagdbekleidung, Jagdausrüstung und Jagdhund den Stall betreten oder mit Schweinehaltern in Kontakt kommen.
• Nach der Jagd den Stall erst nach gründlicher Reinigung (Dusche) und Kleiderwechsel betreten.
• Striktes Fernhalten von lebenden, aber auch erlegten Wildschweinen vom Betrieb.
• Kein Kontakt von Hausschweinen zu Blut bzw. blutverunreinigten Gegenständen.

Im Anhang finden Sie ein Informationsschreiben des LAVES für Landwirte und Schweinehalter.
Weitere Informationen und diverse Merkblätter zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie auch auf der Internetseite der LAVES.
https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/anzeigepflichtige_tierseuchen/schweineseuchen/afrikanische_schweinepest/afrikanische_schweinepest/afrikanische-schweinepest-21709.html

Bejagungsschneisen und Biodiversitätsstreifen
Ein wichtiger Ansatz, um die Ausbreitung der ASP zu vermeiden, ist die Bejagung der Schwarzwildbe-stände. Um während und bei der (Mais-)Ernte Schwarzwild zu bejagen ist eine rechtzeitige Absprache der Erntetermine mit den Jägern wichtig.

Um die Schwarzwildbestände besser regulieren zu können ist hinsichtlich des Förderrechts die Anlage von Bejagungsschneisen in Ackerkulturen in Niedersachsen/ Bremen ab 2019 erleichtert worden.
Damit wurde gleichzeitig auch eine Möglichkeit geschaffen, dass Streifen und Flächen zur Förderung der Biodiversität, zur Schaffung und Erhaltung naturnaher ökologischer Lebensräume sowie zum Erhalt der genetischen Vielfalt auf Ackerflächen angelegt werden können. So werden zusätzliche Nahrungs- und Rückzugsräume, insbesondere für diverse Insekten und Vogelarten, aber auch für andere Tiere der Feld-flur, geschaffen. Durch ihren Blühaspekt bereichern derartige Streifen und Flächen das Landschaftsbild.

Vorgaben:
Die Bejagungsschneisen und Biodiversitätsstreifen gehören in Gänze zum beantragten Schlag. Sie können streifenförmig innerhalb oder am Rand von Ackerkulturen angelegt werden. Auch das Anlegen von flächenförmigen Teilstücken ist möglich, allerdings ausschließlich innerhalb eines Schlages. Das Anlegen auf ökologischen Vorrangflächen, auf Brache- oder Dauergrünlandflächen ist nicht möglich.
Die Bejagungsschneisen und Biodiversitätsflächen dürfen maximale 20 Prozent des Schlages ausma-chen. Der Umfang, also Länge und Breite, muss sinnvoll, funktionell und ortsüblich sein. Bei diesen Flächen und Streifen, die lediglich eine marginale Größe ausmachen, kann somit auf eine grafische Einzeichnung im Schlag im Rahmen der Beantragung in ANDI verzichtet werden.

Bejagungsschneisen sind dazu bestimmt einen Beitrag zu leisten
• zur Biodiversität oder zur Regulierung von Schwarzwildbeständen

Weitere Informationen zu Bejagungsschneisen finden Sie auf der Internetseite der LWK Niedersachsen, Webcode 01036207

Ernteversicherung ASP – Ja oder Nein?
Aktuell gibt es zwei Anbieter für eine Ernteversicherung ASP, die Münchener und Magdeburger Agrar MMAgrar (Allianz) oder die Vereinigte Tierversicherung (R+V). Die Produkte unterscheiden sich erheblich bei der Schadensregulierung. Während die MMAgrar mit einer Tagespauschale unabhängig vom tatsächlichen Schaden und ohne Berücksichtigung etwaiger Ausgleichszahlungen entschädigt, erfolgt die Entschädigung der VTV in Höhe des tatsächlich ermittelten Ertragsschaden inkl. der Anrechnung von Ausgleichszahlungen und sonstigen Verwertungserlösen (analog zur Ertragsschadenversicherung Tier).
Bei der MMAgrar kann zwischen einer Haftzeit von 12 oder 20 Wochen, mit einem grundsätzlichen Selbstbehalt von 7 Tagen, gewählt werden. Für die VTV gilt eine Wahlmöglichkeit von 12, 18 oder 24 Monaten bei keinem oder 20% Selbstbehalt vom errechneten Schaden (Siehe Musterangebote im An-hang). Voraussetzung bei der MMAgrar ist der zusätzliche Abschluss einer Hagelversicherung.

Fazit:
Vor dem Hintergrund diverser Unklarheiten (wie z.B. vermutlich unzureichende Ausgleichszahlungen, unbekannter Zeitpunkt der Auszahlung sowie heute noch nicht absehbarer Folgen) empfehlen wir jedem Betriebsinhaber zu prüfen, ob auf die Versicherungslösungen hinsichtlich der betriebsspezifischen Risiken zurückgegriffen werden sollte, auch wenn noch nicht alle Fragen schlussendlich geklärt sind.
Sollten Sie Fragen zur Ernteversicherung haben, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit unserem Land-volkversicherungsdienst Elbe-Weser GmbH (LVVD) auf und lassen Sie sich individuell beraten! Im Seuchenfall kann ein nicht unerheblicher Schaden eintreten.
Kontakt zum LVVD: Tel.: 04761-992300 Mail: mail@lvvd.de

ASP in Polen: Nur noch 12 km bis Deutschland
Laut BMEL wurde in Westpolen erneut ASP bei einem toten Wildschwein nachgewiesen. Der Fundort liegt 12 km von der Grenze zu Sachsen entfernt.

Internationale Konferenz zu ASP
Wie das BMEL mitteilt, fand am Rande der IGW eine High-Level-Ministerkonferenz der EU-Kommission statt, die sich intensiv mit den Auswirkungen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auf die weltweite Schweineproduktion und den internationalen Handel befasst hat. Die etwa 160 Teilnehmer, darunter u.a. Vertreter der EU, OIE, FAO, COPA-Generalsekretär Pekka Pesonen, Agrarminister aus China, Japan, Korea, Australien und Bundesagrarministerin Julia Klöckner sowie DBV-Präsident Joachim Rukwied, betonten, dass die Kontrollmaßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zum Risiko stehen müssten und Partner-Länder im Einklang mit dem OIE-Kodex das Prinzip der Regionalisierung anerkennen sollten. Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner machte deutlich, dass die enge und grenzüberscheitende Zusammenarbeit aller Akteure entscheidend sei – sowohl für erfolgreiche Präventionsmaßnahmen als auch für den Ausbruchsfall. Da auch der Mensch bei der ASP-Verbreitung eine große Rolle spielt, sind regelmäßige Informationskampagnen notwendig, so Klöckner. DBV-Präsident Rukwied verweist auf die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen, da im Falle eines ASP-Ausbruchs in Deutschland ein enormer wirtschaftlicher Schaden für alle Schweinehalter, aber auch die Wertschöpfungskette, entstehen würde. Daher muss es unter Erfüllung bestimmter tiergesundheitlicher Anforderungen auch künftig möglich sein, Schweinefleischerzeugnisse aus ASP-freien Regionen zu vermarkten, unabhängig davon, ob im betreffenden EU-Mitgliedstaat ASP-Ausbrüche festgestellt wurden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Landvolk-Team, KBV Land Hadeln e.V.