An alle Mitglieder
im Kreisbauernverband Land Hadeln e.V.
Neuausweisung Rote Gebiete
Protestschreiben an die Politik
Zum 22. Dezember 2020 wurde der Entwurf der neuen Düngeverordnung veröffentlicht. Die Art der Veröffentlichung und die Tatsache, dass die Daten, welche zur Berechnung der Werte herangezogen wurden, nicht transparent veröffentlicht wurden, ist empörend. Auch die Tatsache, dass eine einzelbetriebliche Betrachtung nicht vorgenommen werden kann und soll, ist unverhältnismäßig und nicht nachvollziehbar. Entweder ist es politisch nicht gewollt oder es ist nicht gekonnt, dass hier transparent, offen und verhältnismäßig vorgegangen wird. Beides wäre ein schlechtes Signal.
Wir können auch nicht nachvollziehen, wie eine Landwirtschaftsministerin, die immer wieder öffentlich erklärt hat , dass sie die Reduzierung der N-Düngung auf 80 % des Bedarfswertes nicht gewollt habe und auch nicht nachvollziehen könne, nun eine noch stärkere Reduzierung der Düngung erwirkt, in dem Sie eine zusätzliche Maßnahme vorsieht, nach welcher die Anrechenbarkeit von Stickstoff in Wirtschaftsdüngern um 10 % anzuheben ist. Dies führt defacto zu einer weiteren Reduzierung der möglichen Düngung und damit zu einer Steigerung der Unterversorgung der angebauten Kulturen. Hier wurde offensichtlich die Wirkung der vorgesehenen Maßnahme nicht realisiert oder die damals getätigten zur pauschalen Reduzierung der N-Düngung unterhalb des Bedarfs waren doch nicht so gemeint.
Die Methodik zur Ausweisung der roten Gebiete und die Maßnahmen, die daraufhin erhoben werden, sind zu großen Teilen politisch zu regeln. Das wurde bisher nicht gemacht. Nachvollziehbare Argumente und Hinweise wurden bisher nicht berücksichtigt. Und dass es nicht gemacht wurde, muss als politisches Versagen beurteilt werden. Auch bleiben viele Fragen von Seiten der Politik unbeantwortet. Das sind beispielsweise:
- Was hat ein belasteter Brunnen innerhalb eines Grundwasserkörpers in 20 km Entfernung mit der Bewirtschaftung meiner Flächen zu tun?
- Wieso sind einige Flächen in einem Gebiet betroffen und andere nicht?
- Was kann ich unternehmen, damit meine Fläche nicht mehr rot sind? Bzw., kann ich was unternehmen?
In Abstimmung mit dem Landesverband stellen wir Ihnen im Anhang dieses Rundschreibens zwei Briefvorlagen zur Verfügung, mit denen Sie direkt beim Landwirtschaftsministerium, beim Umweltministerium und bei unseren Landtagsabgeordneten Ihre Betroffenheit darstellen und Ihren Ärger über die Intransparenz der Veröffentlichung zum Ausdruck bringen können.
Ein Anschreiben ist speziell an das Landwirtschaftsministerium gerichtet und eines speziell an das Umweltministerium. Sie können diese Schreiben per Post oder E-Mail versenden. Sie müssen lediglich im Briefkopf Ihren Namen und Adresse einfügen und weiter unten den Punkt „und/oder Landtagsabgeordneten mit der Bitte…“ anpassen.
E-Mail an Umweltministerium (MU Niedersachsen)
Betreff „Landesdüngeverordnung“
poststelle@mu.niedersachsen.de
E-Mail an Landwirtschaftsministerium (ML Niedersachsen)
Betreff „Landesdüngeverordnung“
Paragraf13-2.duev@ml.niedersachsen.de oder
poststelle@ml.niedersachsen.de
Beide Schreiben können auch an unsere Landtagsabgeordneten geschickt werden.
Protestschreiben Landwirtschaftsministerium
Protestschreiben Umweltministerium
Um politischen Druck aufzubauen, bitten wir Sie dringend darum, sich an dieser Aktion zu beteiligen und entsprechende Schreiben zu versenden!! Je mehr Schreiben dort ankommen, umso größer wird der Druck.
Die für unser Verbandsgebiet zuständigen Landtagsabgeordneten sind:
Bewertungsverfahren
In unseren Rundschreiben vom 28.12.2020 und vom 07.01.2021 haben wir bereits über die Ausweisung der roten Gebiete berichtet.
Für diejenigen, die genauer wissen wollen, wie die Einstufung einer Fläche grundsätzlich ermittelt wird, haben wir hier noch eine genauere Erklärung beigefügt.
Beurteilung der Grundwasserkörper
Nach § 6 der Allgemeinen Verfahrensvorschrift (AVV) werden alle Teile von Grundwasserkörpern als belastet angesehen, in denen im Grundwassermessnetz des Landes an mindestens einer Messstelle eine Schwellenwertüberschreitung (>50 mg/l oder >=35,5mg/l mit steigendem Trend) festgestellt wurde.
Ermittlung der potentiellen Nitratausträge („N-Flächensalden“)
Für die nach § 6 AVV ermittelten belasteten Gebiete erfolgt eine emissionsbasierte Ermittlung der Stickstoffsalden unter Berücksichtigung von Stickstoffzufuhr und Stickstoffabfuhr (Anlage 4, AVV). Die Berechnung der N-Flächensalden erfolgt als Mittelwert auf Gemeindeebene. Es besteht kein Bezug zur realen Flächenbewirtschaftung des einzelnen Landwirts. Es werden Daten aus unterschiedlichen Quellen (Agrarstrukturerhebungen [LSN], LWK Niedersachsen, Statistisches Bundesamt [Destatis] verwendet. Die Berechnung der N-Flächensalden wird unter Berücksichtigung der jeweiligen gasförmigen Verluste aller relevanten landwirtschaftlichen Stoffflüsse, wie der N-Anfall aus der Tierhaltung, N-Anfall aus Gärrückständen, N-Anfall aus Klärschlämmen und Bioabfallkomposten, N-Zufuhr durch Saat- und Pflanzgut, symbiotische N-Fixierung (durch Leguminosen), N aus Wirtschaftsdüngerimporten, Mineraldüngereinsatz durchgeführt. Weiterhin wird die überregionale Verbringung von Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen berücksichtigt. Bei der N-Abfuhr werden die mittleren Erträge der jeweiligen Kulturen auf Landkreisebene berücksichtigt (siehe Abbildung).
Unter Berücksichtigung der standörtlichen Bedingungen wird ein für die jeweilige landwirtschaftliche Referenzparzelle maximal tolerierbarer Stickstoffsaldo zur Sicherstellung einer max. Nitratkonzentration von 50 mg/l im Sickerwasser unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht berechnet (NLWmax). In die Berechnung ließen folgende Größen ein: Immobilisierung (NI) (nur Grünland), Denitrifikation im Boden (ND), die atmosphärischen N-Deposition (NAD) und die standortspezifischen Sickerwasserrate (Qsw). Die räumliche Auflösung des Modellrasters beträgt mindestens 100 x 100 m.
Nachfolgend ist die entsprechende Formel dargestellt:
(50: maximal zulässige Nitratkonzentration; 443: Umrechnungsfaktor von Nitrat (NO3) zu Stickstoff (N):