LV Sonderrundschreiben Geflügelpest

Land Hadeln
Land Hadeln

An alle Mitglieder
im Kreisbauernverband Land Hadeln e.V.

Geflügelpest – Stallpflicht im Landkreis Cuxhaven

Nachdem gestern Nachmittag auf Einladung des ML eine Telefonkonferenz mit den Veterinärämtern der Küstenlandkreise und der Landkreise mit hoher Geflügeldichte zur Einschätzung der augenblicklichen Situation stattfand, wurde beschlossen, dass diese Landkreise zum Schutz des Hausgeflügels eine Stallpflicht verhängen. Davon betroffen sind u.a. die Landkreise Cuxhaven und Stade. Die Pflicht zur Aufstallung gilt auch für Hobbyhaltungen.

Darüber hinaus werden die übrigen Veterinärämter des Landes vom ML aufgefordert, ihre Risikobewertungen fortlaufend zu aktualisieren und eine Teil-Aufstallung zu prüfen. Die Zuständigkeit der für eine Aufstallung notwendige Risikobewertung liegt bei den Landkreisen. Daher muss diese auch zwingend von den Landkreisen vorgenommen werden.

Die Notwendigkeit der Aufstallungsverfügungen wird regelmäßig überprüft, um deren Dauer auf das seuchenhygienisch unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.

Bislang wurde in Niedersachsen bei drei Wildvögeln (zwei Enten im Landkreis Cuxhaven und eine Nonnengans im Landkreis Wesermarsch) durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor der Geflügelpesterreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen. Es bestehen derzeit keine Hinweise, dass dieser Subtyp des Geflügelpest-Virus auf den Menschen übertragen wird.
Ausnahmen von der Aufstallungspflicht für bestimmte Haltungen und Örtlichkeiten sind nach der Geflügelpest-Verordnung möglich. Auch Ausnahmegenehmigungen für einzelne Betriebe, z.B. weil eine artgerechte Haltung bei Aufstallung nicht möglich ist, können erteilt werden.

Hintergrund:
Die Geflügelpest kommt derzeit in der Wildvogelpopulation in weiten Teilen der norddeutschen Küstenländer vor. Betroffen sind hauptsächlich Wassergeflügel wie Wildenten und Wildgänse, aber auch Aasfresser und Greifvögel. Es werden in den Küstenlandkreisen aus der Bevölkerung vermehrt tote sowie lebende Vögel, die zentralnervöse Störungen aufweisen, gemeldet. Auch wenn der aktuelle Geflügelpesterreger des Typs H5N8 oder H5N5 bisher nicht für den Menschen gefährlich ist, sollen tote oder lebende Tiere nicht von den Bürgern eingesammelt werden. Wichtig ist auch, sich noch lebenden Tieren nicht zu nähern, denn dies bedeutet sehr viel Stress für die Vögel, sondern die Wildtiere in der Natur in Ruhe genesen oder evtl. auch sterben zu lassen. Hunde und Katzen sollten ferngehalten werden. Singvögel sterben sehr selten an der Vogelgrippe.

Weiter Informationen zur Geflügelpest und wie Sie Ihren Bestand schützen können erhalten Sie unter anderem auf den folgenden Internetseiten:

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Landvolk-Team, KBV Land Hadeln e.V.