LV Sonderrundschreiben

Land Hadeln
Land Hadeln

Sammelanträge 2020
Kuratoriumstermine

Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) ist es nach bisherigem Stand unwahrscheinlich, dass in diesem Jahr gemeinsame Termine des Kuratoriums für Wirtschaftsberatung Land Hadeln/Cuxhaven (Beratungsringe, LWK und Landvolk) zur Unterstützung bei den Sammelanträgen stattfinden. Sie können sich aber gerne bei uns oder einer der anderen genannten Institutionen melden, damit wir den Sammelantrag gemeinsam bearbeiten und einreichen können.

In der jetzigen Situation können wir jedoch keine Vor-Ort-Termine anbieten!

Wir haben uns jedoch eine Lösung überlegt, wie wir Ihnen trotzdem behilflich sein können.
Über einen Link, den wir Ihnen per Email zuschicken, können wir den Sammelantrag per „Videokonferenz“ gemeinsam bearbeiten. Sie sehen auf Ihrem Bildschirm zu Hause, was wir bei uns auf dem Computer bearbeiten. Per Telefon können wir dann miteinander besprechen, wo sich Änderungen ergeben haben und was gleichgeblieben ist. Insbesondere das Einzeichnen der Flächen müssen Sie als Antragsteller mit überprüfen.
Auf diesem Weg können auch andere Beratungstermine durchgeführt werden.

Im Einzelfall ist es auch möglich, dass wir den Sammelantrag nur per Telefon zusammen ausfüllen.

Melden Sie sich gerne bei uns in der Geschäftsstelle, damit wir alles weitere besprechen und einen Termin festlegen können (04751-9226-0).

 Nachfolgende Unterlagen müssen Sie zu den Antragsterminen parat haben:

  • PIN für HI-Tier / ZI-Daten (bei verschiedenen Reg.-Nr. mehrere PIN-Nummern) – unverzichtbar – ohne vorliegende PIN ist keine Antragsbearbeitung möglich!!
  • Alle Unterlagen, die seit 2019 bis heute von der Bewilligungsstelle zugegangen sind (z. B. Feldblockabgleich, Bewilligungsbescheide für Betriebsprämie, Agrarumweltmaßnahmen, Erschwernisausgleich, DGL-Status-Tausch, Kontrollberichte, etc.),
  • vollständige Antragsunterlagen 2018 u. 2019
  • bei neuen Flächen: Feldblocknummern und Größe der LF und ggf. Pachtvertrag

Bisher gibt es in Deutschland keine Verschiebung des Abgabeschlusses für den ANDI-Sammelantrag 2020. Abgabeschluss ist nach jetzigem Stand weiterhin der 15. Mai 2020. Die EU hat dies seinen Mitgliedsstaaten lediglich freigestellt. In Deutschland wurde dazu bisher nichts entschieden.

Achtung:
Im Antragsjahr 2020 wird es kein gesondertes VAG-Anschreiben über die einzelnen Überlappungsflächen geben. Dementsprechend sind Sie gehalten, Ihre gemeldeten Antragsparzellen kontinuierlich bis zum 19. Juni 2020 auf Überlappungen zu überprüfen.

Zahlungsansprüche übertragen
Unsere Geschäftsstelle wird wieder Zahlungsansprüche vermitteln, die Kaufverträge schreiben und die Daten buchen. Bitte geben Sie uns rechtzeitig Bescheid, welche Anzahl gekauft oder verkauft werden soll. Bedenken Sie, dass überschüssige Zahlungsansprüche zukünftig nur ein Jahr ruhen dürfen. Im zweiten Jahr ungenutzt werden diese automatisch eingezogen. Bei Fragen wenden Sie sich an Karsten Behrend – 04751-9226-29.

Bienenfreundlicher Landwirt
Wir schnacken nicht, wir packen an. Mach mit bei der Aktion „Bienenfreundlichen Landwirt 2020“! Überschaubarer Aufwand – große Wirkung!
So einfach geht es: aus vier verschiedenen Kategorien können insektenfreundliche Maßnahmen ausgewählt werden, die Sie im laufenden Kalenderjahr durchführen wollen. Die einzelnen Maßnahmen bestehen aus vier Kategorien: → Hofstelle, Ackerland, Grünland und Imkerkooperation. Die Beteiligung an der Aktion „Bienenfreundlicher Landwirt“ erfolgt jeweils für ein Jahr. Bis zum 16. Mai 2020 müssen die zu leistenden Maßnahmen ausgewählt und in dem Kooperationsblatt eingetragen werden. Dann nur noch unterschreiben, dieses per Fax oder E-Mail zurücksenden und die ausgewählten Maßnahmen, soweit noch nicht geschehen, umsetzen. Jeder mitmachende Landwirt erhält auf Wunsch ein kostenfreies Aktionspaket:

• zwei Informationstafeln für Blühstreifen

• fünf Signet-Aufkleber, Online-Banner

Weitere kostenpflichtige Materialien können mit dem Bestellschein bestellt werden. Bei Interesse an einer Teilnahme melden Sie sich bei uns in der Geschäftsstelle.
Es wird keine Kontrolle bezüglich der angegebenen Maßnahmen geben. Trotzdem sollten die Angaben auf dem Kooperationsblatt ehrlich sein.
Formular BFL 2020.PDF

https://eure-landwirte.de/jetzt-mitmachen-bienenfreundlicher-landwirt-2020/

Fördermöglichkeiten für Blühstreifen
Landkreis Cuxhaven
Die Landwirte können über das Landkreis-Programm wie gewohnt Blühstreifen (Blühflächen nur in Absprache mit Herrn Müller vom Landkreis Cuxhaven – Tel. 04721 / 66-2345) in Ackerflächen anlegen, für die der Landkreis die Kosten für Saatgut und Aussaat übernimmt. Blühstreifen dieses Programms können im Rahmen der Agrarförderung (GAP-Antrag) angebaut werden als

1. „Honigpflanzen“ auf Ackerbrachen (Code 594 einjährig bzw. 595 mehrjährig)
Solche Blühstreifen werden als Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) mit einem Faktor von 1,5! anerkannt. Die Blühmischung des Landkreises ist auf einjährige Honigpflanzen abgestimmt.

2. Bejagungsschneisen bzw. Biodiversitätsstreifen in Ackerkulturen
Einsaat jeweils bis 31.05.2020. Der Antrag soll bis zum 20. April beim Landkreis Cuxhaven vorliegen. Die Einsaat der Saatgut-Mischung erfolgt möglichst bis zum 15.05. durch den Maschinenring Wesermünde-Osterholz. In der Vergangenheit war es nach Absprache auch möglich, das Saatgut selbst auszubringen.
Blühstreifen und -Flächen für AUM-Maßnahmen dürfen aufgrund der Doppelförderung nicht gefördert werden.
Die notwendigen Unterlagen und weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven (www.landkreis-cuxhaven.de).

Lebensraumverbund Feldflur Niedersachsen (LVFN)
Eine Initiative der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., Landesverband Hannoverscher Imker e.V., Agravis Raiffeisen AG und des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Institut für Bienenkunde. Für Revierinhaber besteht die Möglichkeit Saatgut über ein vom niedersächsischen Landwirtschaftsministerium gefördertes Programm fördern zu lassen. Hierfür reicht der Revierinhaber bei der für ihn zuständigen Jägerschaft den Förderantrag für die Saatgutbeschaffung mit der Unterschrift seines Hegeringleiters bis spätestens 01. Mai ein. Die Jägerschaft bewilligt die Anträge nach dem Windhundprinzip. Sie sendet eine Kopie zurück an den Antragsteller.
Die Jägerschaft bestellt das Saatgut bei der für Sie nächstgelegenen Raiffeisen Genossenschaft. Mit der Kopie des Antragsformulars, das die lfd. Nummer beinhaltet, kann der Revierinhaber das Saatgut bezahlen und abholen. Die Rückerstattung der Kosten an den Revierinhaber erfolgt nach Zuweisung der Fördermittel durch die jeweilige Jägerschaft. Weitere Informationen erteilt Ihnen dazu Torben Lafrenz (0177-4797794). Den entsprechenden Antrag hatten wir in unserem letzten Rundschreiben versendet, können wir Ihnen auf Wunsch aber gerne erneut zuschicken.
Auch hier gilt wegen der Doppelförderung, dass das Saatgut für Flächen aus AUM-Maßnahmen nicht über dieses Programm gefördert werden darf. 

Flächen mit dem Grünlandstatus pDGL 2015 jetzt ackern!
Um den Ackerstatus von Flächen mit dem Status pDGL 2015 zu erhalten, müssen diese bis zum 15.05.2020 umgebrochen und mit einer Ackerkultur, z.B. Mais, bestellt sein. Der Schlag kann auch umgebrochen und erneut mit Ackergras angesät werden. In diesem Fall muss man den Umbruch jedoch spätestens 4 Wochen nach erfolgtem Umbruch mit dem Formular „Anzeige Pflügen von pDGL“ bei der Bewilligungsstelle der LWK melden. Ansonsten fällt der Schlag in den DGL-Status.
Wichtig für die Antragstellung: In ANDI 2020 werden die Flächen mit dem Status pDGL2015 nicht mehr als pDGL angezeigt. Dort wird der Schlag bereits als Dauergrünland angezeigt, da der Schlag nach dem 15. Mai zu DGL werden würde. Daher sollte man sich diese Schläge auf jeden Fall vorher in der alten Flächenübersicht markieren.

GAP-2020 – was ist mit Greening???
Die Antragsphase 2020 hat begonnen, ein nicht unwesentliches Element ist seit mehreren Jahren das sog. „Greening“, hierbei handelt es sich um Anbaudiversifikation, ökologische Vorrangflächen und Dauergrünlanderhaltung.
Der Betriebsleiter sollte bei seinen Anbauentscheidungen, die „Greening-Auflagen“ im Kopf haben. Es ist zu beachten, dass beim Agrarantrag 2020 die „Maßnahmen zum Greening“ bereits entsprechend anzugeben sind! Ausführliches dazu auf der Kammerseite: https://www.lwk-niedersachsen.de Webcode: 01026702

Bejagungsschneisen und Biodiversitätsflächen ab 2020
Blühstreifen können ganz einfach als Bejagungsschneisen und Biodiversitätsstreifen im Sammelantrag angegeben werden. Dann müssen sie nicht grafisch im Schlag eingezeichnet werden. Es ist lediglich unter den Hauptangaben im Flächenverzeichnis bei den Angaben zum jeweiligen Schlag ein Haken unter „Bejagungsschneise/ Biodiversitätsstreifen“ zu setzen. Bei der Anlage ist wichtig, dass es kein Verbot der Befahrung dieser Streifen gibt.
Achtung: Eine Anlage von Bejagungsschneisen und Biodiversitätsflächen auf Bracheflächen und Dauergrünlandflächen ist unzulässig. Ebenfalls ist eine Kombination von Bejagungsschneisen/ Biodiversitätsflächen mit ökologischen Vorrangflächen sowie Agrarumweltmaßnahmen nicht möglich.
Es ist jedoch möglich nach der Räumung der Hauptkultur inkl. dieser Streifen und Flächen den Schlag im Rahmen der Bestellung mit der Folgefrucht auch mit einer ÖVF Zwischenfrucht (52) zu bestellen.
LWK Niedersachsen Webcode: 01036207

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