Antrag auf Narbenerneuerung möglich
Aufgrund der momentan vorherrschenden Mäuseplage wird es betroffenen Betrieben auf Antrag gestattet, bei Dauergrünland eine Narbenerneuerung und Neueinsaat vorzunehmen.
Der Antrag kann bis zum 15.05. bei der Kammer gestellt werden. Der Schaden muss durch Fotos belegt werden.
Die Erneuerung darf erst nach Bewilligung des Antrages geschehen.
Weitere Infos und das Antragsformular finden Sie unter:
https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/5/nav/19/article/35231.html