Mögliche Nutzung von ÖVF-Zwischenfrüchten

Brache

Aufgrund der Trockenheit dürfen Brachen für Futterzwecke genutzt werden

Liebe Mitglieder,

auf Grund der in Niedersachsen vorherrschenden Trockenheit konnte bereits, wie auch schon im letzten Jahr, durch den BVNON und das Landvolk erreicht werden, dass als ÖVF ausgewiesene Brachen für Futterzwecke genutzt werden dürfen.

Infolge der anhaltenden Dürre sollen weitere Möglichkeiten der Futtererzeugung möglich gemacht werden. Auf weiteres Drängen des Landvolks sowie des DBV wurde ein Verordnungsentwurf für eine mögliche Nutzung der ÖVF-Zwischenfruchtflächen zur Futtergewinnung auf den Weg gebracht. Die für das Jahr 2018 beschränkte Sonderregelungen für die Nutzung von ÖVF-Zwischenfrüchten sollen auf das Jahr 2019 übertragen werden. Am 20. September soll der Verordnungsentwurf in den Bundesrat gehen.

Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar ist, ob die Sonderregelung wie 2018 ausfällt, schadet es nicht, die Einsaat der Zwischenfrüchte zu dokumentieren, falls es zu einer, wie schon 2018 diskutieren, 8-Wochen Mindeststandzeit kommt. Die entsprechende Dokumentation kann zum Beispiel durch Fotos mit automatischer Orts- und Datumsangabe, durch das Lohnunternehmen, oder die Bescheinigung des örtlichen Ringleiters geschehen. 

Für die Wahl der Saatgutmischung wenden Sie sich bitte an den Landhandel Ihrer Wahl. Die Bedingungen für die ÖVF-Zwischenfruchtmischungen bleiben bestehen (keine Reinsaat!). Sprechen Sie in diesem Zusammenhang auch mit Ihren Berufskollegen. Sicherlich kann ein reiner Ackerbaubetrieb auch Zwischenfruchtmischungen aussähen, welche für Viehhalter einen Futterwert darstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr BVNON