Moorschutzstrategie der Bundesregierung

Das Bundesumweltministerium hat vor kurzem ein Diskussionspapier zu einer geplanten „Moorschutzstrategie“ der Bundesregierung bekannt gemacht, auf dessen Grundlage die Moorschutzstrategie der Bunderegierung entwickelt werden soll. Es wurde in der letzten Woche im Internet veröffentlicht (https://www.bmu.de/download/oeffentlichkeitsbeteiligung-moorschutzstrategie), um die interessierte Öffentlichkeit sowie Stakeholder zu beteiligen.

Das Diskussionspapier enthält Ziele und Maßnahmen, die unweigerlich zu einer weitgehenden Verdrängung der heutigen Landnutzung auf den dazu entwässerten Moorböden führen werden. Inwieweit sich wirtschaftlich tragfähige alternative Formen der Landnutzung (nasse Nutzungen) entwickeln lassen oder eine vollständige Nutzungsaufgabe am Ende des angestrebten Prozesses erfolgt, bleibt offen.

Die geplante Gebietskulisse:


Quelle: https://www.greifswaldmoor.de/files/dokumente/GMC%20Schriften/DEU_orgBod_GMC_202004/DEU_orgBod_GMC_20200406.zip

Die Frist für Einwendungen läuft… Für eine einzelbetriebliche Einwendung gegen das Diskussionspapier der aktuell geplante Moorschutzstrategie bitte umgehend den beigefügten Fragebogen ausgefüllt an uns per E-Mail an hv.wittmund@lhv.de oder per Fax an 04462 – 50 70 27 senden. Wir schicken Ihnen dann eine betriebsindividuelle Einwendung, die Sie bitte vor Fristablauf am 18. Dezember entweder per Post oder Mail an das BMU schicken.

Per Post können Sie Ihre Äußerung an folgende Adresse senden:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Referat N II 6
Postfach 12 06 29
53048 Bonn

Per E-Mail können Stellungnahmen an die folgende Adresse gesendet werden:
moorschutzstrategie@bmu.bund.de

Die Möglichkeit zur Äußerung der betroffenen Öffentlichkeit endet mit Ablauf des 18. Dezember 2020.