Wie das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen mitteilt, sollen bei Biogasanlagen Nachgärer nun doch wieder anteilig als Lagerraum angerechnet werden.
Ursprünglich hieß es, dies sei nicht möglich. Doch als Ergebnis der fachlichen Diskussion wolle man zu alten Praxis zurückkehren. Demnach gelten 70% des Volumens eine Nachgärers als Lagerraum.
Die PM des Ministeriums finden Sie hier: