Die niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) sowie die Gebiets-ausweisung wurden beschlossen und sind rechts-kräftig.
Unser aller Bemühungen haben sich gelohnt! Denn mit der neuen Verordnung werden in unserem Landkreis Osterholz deutlich weniger nitrat-sensible Flächen („rote Gebiete bzw. rote Feldblöcke“) ausgewiesen als nach der alten Verodnung.
Sie können ganz genau – für Ihre jeweiligen Feldblöcke – überprüfen, ob Sie als nitrat-sensible eingestuft sind oder nicht, nämlich über folgenden Link:
https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/
Dabei sollten Sie auf der linken Seite unter dem Punkt „Ebenen“ die richtigen Häkchen setzen, nämlich am besten so, wie im Screenshot dargestellt. Alle anderen Häkchen nehmen Sie dann bitte heraus! Nun können Sie sich in der Karte ganz nah an Ihre jeweiligen Flächen heran zoomen.