Liebe Mitglieder,
wir haben Sie in den vergangenen Monaten immer wieder über Infoschreiben, persönliche Gespräche und unsere Online-Veranstaltungen zum Thema Ausweisung „Roter Gebiete“ informiert. Viele von Ihnen haben sich nach unserem Aufruf an die Landtagsabgeordneten und Ministerien gewandt und damit gezeigt, dass wir eine besondere Betroffenheit in der Region Nordostniedersachsen haben. Einige von Ihnen waren auch in Hannover präsent und haben sich an der Mahnwache von LSV beteiligt und viele Gespräche mit Entscheidungsträgern geführt.
Diese Aktionen zusammen mit vielen Interventionen des BVNON haben dazu geführt, dass wir als BVNON in den vergangenen Monaten regelmäßig Videokonferenzen mit Umweltminister Lies, Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast, den beiden Staatssekretären aus Umwelt- und Landwirtschaftsministerium und vielen Fachleuten hatten, um eine Lösung für die Problematik der Gebiete „mit roten Messstellen in grünen Grundwasserkörpern“ zu finden. Wir haben dabei stets versucht gängige Wege aufzuzeigen, die gleichzeitig die rechtlich gesteckten Rahmenbedingungen aus den Vorgaben der EU-Kommission und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift einhalten.
Diese Vorschläge haben wir in unserer Stellungnahme zur Landesdüngeverordnung zusammengefasst und an die Ministerien übermittelt. Ihnen haben wir die Stellungnahme bereits detailliert in unserer Online-Veranstaltung am 12.02.2021 vorgestellt.
In der gestrigen Kabinettssitzung hat sich gezeigt, dass viele unserer Anregungen umgesetzt wurden und zu einer deutlichen Verbesserung der „Roten Gebiete“ in Nordostniedersachsen führen werden. Es ist ein großer Erfolg, im kurzen Zeitrahmen vom 22.12.2020 bis heute eine so große politische Änderung aus dem Berufsstand und der Interessensvertretung heraus zu erreichen.
Die aktualisierten Karten können Sie voraussichtlich ab kommenden Montag (15.03.2021) im LEA-Portal einsehen.
Es wurde durch „simple kriging“ ein geostatistisches Verfahren für die Regionalisierung gewählt, um Einzugsbereiche um rote Messstellen zu definieren. Dadurch werden jetzt auch, wie von uns gefordert, grüne Messstellen mit in die Bewertung hereingenommen, statt wie vorher ganze Teilräume zum roten Gebiet zu machen und den grünen Messstellen keine Beachtung zu schenken.
Nur durch den hohen politischen Druck, den wir dank ihrer Unterstützung ausüben konnten, ist es gelungen eine Änderung des vorherigen Entwurfs noch vor Rechtskraft zu erreichen! Ein grandioser Meilenstein auf dem Weg zu einem Verursacherprinzip. Wir haben immer gefordert und an Sie kommuniziert, dass um rote Messstellen kleinräumige rote Gebiete ausgewiesen werden. Dieses System konnte nach einem langen Prozess jetzt erreicht werden.
Dennoch halten wir unsere Forderung aufrecht, dass Stützmessstellen als zusätzliche Informationsquelle herangezogen werden müssen, um die jetzt verbliebenen Gebiete mit weiteren Daten noch genauer abzugrenzen. Wir bleiben also weiter dran, damit wir das System weiter verbessern. Das betrifft vor allem Betriebe, die weiterhin in roten Gebieten liegen, und in größerer Entfernung zu roten Messstellen wirtschaften. Wir haben die klare Zusage, dass die Kulisse und das Verfahren laufend angepasst wird und nicht erst in fünf Jahren!
Betrachtet man die Karte, welche uns bereits zur Einsicht vorlag, für Niedersachsen, erkennt man, dass die größte Veränderung im Bereich Nordostniedersachsen liegt. Diese Veränderung im Rahmen der Verbändebeteiligung zu erreichen, wäre nicht ohne die politische und fachlich fundierte Arbeit Ihres Bauernverbandes gelungen.
Wie geht es jetzt weiter mit den roten Gebieten und der Landesdüngeverordnung?
Die Landesdüngeverordnung mit den veröffentlichten Karten wird in eine erneute, verkürzte Verbändebeteiligung gegeben, danach im Landeskabinett in den kommenden Wochen verabschiedet und erlangt Rechtskraft mit Veröffentlichung im Ministerialblatt. Hierdurch werden auch die Gebiete aus der jetzigen „Auffangregelung“ aufgehoben und die neuen Gebiete mit den Maßnahmen aus der Landesdüngeverordnung, die dann rechtsverbindlich gelten, in Kraft gesetzt.
Wir werden Sie in einem separaten Schreiben in den kommenden Tagen über die Maßnahmen, die in „Roten Gebieten“ ab sofort gelten, informieren. Auch wenn es gelungen ist die Betroffenheit zu reduzieren, haben wir noch kein System, welches den Namen „Verursacherprinzip“ verdient. Unser Ziel ist es, weiterhin für ein Verursacherprinzip mit aktuellen Betriebsdaten zu kämpfen, welches nicht auf vergangenheitsorientierte Messwerte zurückgreift.
Es sollte unser gemeinsames Ziel sein den Berufsstand weiterhin stark zu vertreten, die Herausforderungen werden auch in Zukunft nicht kleiner und es ist nötig auf fachlich hohem Niveau auf allen Ebenen gegen die absurden politischen Forderungen gegenzuhalten. Bitte setzten Sie sich zu diesem Thema unbedingt noch einmal intensiv mit Ihren Berufskollegen auseinander, denn auf diesem Niveau ist unsere Arbeit als Ihr Verband nur mit einer entsprechenden finanziellen Ausstattung möglich, die wiederum nur durch eine Mitgliedschaft in der Solidargemeinschaft zu leisten ist.
Ihr BVNON




