Neue Rote Gebiete veröffentlicht

Kurz vor Weihnachten hat die niedersächsische Landesregierung die neuen Karten der roten Gebiete veröffentlicht.

Die Ausweisung der nitratsensiblen Gebiete stützt sich danach wie bereits berichtet auf hydrogeologisch abgegrenzten Teilgebieten von Grundwasserkörpern. Als „nicht belastet“ werden nur Teilgebiete von Grundwasserkörpern angesehen, in denen im Grundwassermessnetz des Landes zur Überwachung nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie an keiner Messstelle eine Schwellenwertüberschreitung oder ein steigender Trend mit einer Konzentration von mindestens 75 % des Schwellenwerts gemessen worden ist. Diese Situation trifft nach dieser Systematik auf 2 Millionen Hektar der Landesfläche von 4,7 Millionen Hektar zu.

Die neuen Kulissen, sowie die Übergangskulissen die bis zum Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung gültig sind, können über das so genannte „LEA-Portal“ eingesehen werden. Das Portal kann unter https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/ aufgerufen werden.

Bitte beachten: Auf der linken Seite sind unter dem Punkt „Ebenen“ diverse Häkchen bei „Düngeverordnung“ zu setzen.

Zwischen dem 01.01.2021 und dem Inkrafttreten der Neuabgrenzung am …. März/April 2021 gelten alle landwirtschaftlichen Nutzflächen als rotes Gebiet, die beim Häkchen „Gebiete nach § 13a Abs 4“ und „NDüngGewNPVO“ – „Gebietskulisse Grundwasser“ innerhalb der dann sichtbaren Gebietsgrenzen gelegen sind.

Übergangskulisse
Übergangskulisse

Ab Inkrafttreten der Neuabgrenzung gelten „nur“ noch die Feldblöcke als rote Flächen, die beim Häkchen „Entwurf Neufassung NDüngGewNPVO“ – „Entwurf mit Nitrat belastete Gebiete“ erkennbar sind. Die o. g. „Häkchen“ für die Übergangskulisse sind dazu zu entfernen.

Rote Gebiete ab Inkrafttreten der neuen DüVo
Rote Gebiete ab Inkrafttreten der neuen DüVo