Niedersächsischer Weg- Was kommt auf uns zu?

Warum überhaupt ein Niedersächsischer Weg? Reichen die bisherigen Vorgaben nicht aus?

Das Land Niedersachsen hat sich mit Vertretern der Landwirtschaft und des Naturschutzes auf einen Niedersächsischen Weg geeinigt, um damit einem Volksbegehren Artenvielfalt zuvorzukommen. Ministerpräsident Weil hegte die Befürchtung, dass uns ein Volksbegehren überrumpeln könnte. Die Erfahrungen aus Bayern zeigen, dass die Gefahr sehr ernst zu nehmen ist. Auch dort hielt niemand für möglich, dass ein solches Volksbegehren in dem konservativ geprägten Agrarland durchgehen würde.

Der Niedersächsische Weg geht mit seinen Vorstellungen über das Maß der bisherigen gesetzlichen Regelungen hinaus. Damit soll noch mehr Natur-, Gewässer- und Artenschutz erreicht werden.

Wäre es nicht besser, den Niedersächsischen Weg abzulehnen? Wie wahrscheinlich wäre es, dass das Volksbegehren Artenvielfalt des NABU durchkommt?

Die Volksbegehren in Bayern und Baden-Württemberg haben gezeigt, dass das Volksbe-gehren des NABU nach heutiger Einschätzung ohne große Probleme durchgekommen wäre.

Daher ist es aus unserer Sicht richtig, in Abstimmung mit allen Beteiligten den Niedersächsischen Weg in den kommenden Wochen und Monaten mit Leben zu füllen.

Machen wir uns damit nicht erpressbar? Wer weiß, mit welchem Volksbegehren die Naturschutzverbände beim nächsten Mal drohen?

Das Volksbegehren ist ein Instrument, welches im Gesetz verankert ist. Daher kann grund-sätzlich auch jeder Verband dieses Instrument nutzen. Wir als VEL sind der Meinung, dass man nur miteinander und gemeinsam Ziele erreichen kann.

Wie stark ist die Grafschaft Bentheim durch das Grünland-Umbruchverbot in Überschwemmungsgebieten und auf Moorstandorten betroffen?

Der Anteil von Dauergrünland ist in der Grafschaft Bentheim sehr gering. Auch jetzt gilt schon ein Grünland-Umbruchverbot in Überschwemmungsgebieten. Daher wird es nach derzeitigem Stand keine wesentlichen Änderungen geben.

Woher kommt das Geld, dass die Landwirte als Ausgleich für die Maßnahmen erhalten sollen?

Beim Niedersächsischen Weg hat man im Vorfeld mit allen Beteiligten und dem Finanzministerium jeweils 30 Mio. Euro je Jahr für die nächsten drei Jahre festgelegt. Darüber hinaus sollen weitere Mittel aus dem sogenannten „Niedersächsischen Wassergroschen“ für die Gewässerrandstreifen bereitgestellt werden. Dies sind alles zusätzliche Geldmittel.

Im Niedersächsischen Weg werden je 30 Mio. Euro für die nächsten drei Jahre als Gelder zugesagt. Was ist mit den nachfolgenden Jahren? Ist die Finanzierung dann überhaupt gesichert?

Dies ist ein wichtiger Punkt. Deshalb haben wir als VEL auch von unserer Seite gegenüber den beteiligten Parteien verlangt, dass eine nachhaltige Finanzierung wichtiger Bestandteil der jetzt stattfindenden Verhandlungen ist.

Ich höre zum ersten Mal vom Niedersächsischen Weg. Worum handelt es sich?

Der Niedersächsische Weg ist ein Maßnahmenpaket für den Natur- und Gewässerschutz in Niedersachsen. Absolutes Novum sind der gemeinsame Antritt von Landwirtschaft, Naturschutz und Politik sowie die Bereitstellung von einem dreistelligen Millionen-Betrag durch das Land. Konkrete Inhalte des Maßnahmenpakets sollen unter anderem sein: Ein Aktionsprogramm zu Insektenschutz, für Natura 2000-Gebiete wird eine große Aufstockung der Mittel zur Finanzierung der Maßnahmen angestrebt, im niedersächsischen Naturschutzgesetz sollen weitere Biotoptypen aufgenommen werden und durch eine kluge Biotopvernetzung wird die Artenvielfalt gestärkt. Weitere tragende Elemente: Ausbau des ökologischen Landbaus, Ausweisung und Monitoring von Gewässerrandstreifen sowie klimaschonende Bewirtschaftung.

Wie viel Fläche ist in der Grafschaft Bentheim durch die Gewässerrandstreifen betroffen?

Nach Schätzungen des Vechteverbandes sind in der Grafschaft Bentheim 1.100 ha durch die Gewässerrandstreifen betroffen, davon 500 ha an Gewässern 2. Ordnung und etwa 600 ha an Gewässern 3. Ordnung. Ein Gewässerrandstreifen von 1 m ist schon jetzt gesetzlich vorgeschrieben, d.h. 1 Meter ab Böschungsoberkante sind von Düngung und Pflanzenschutzmaßnahmen freizuhalten.

Welche Gewässer gehören zur Ersten, Zweiten und Dritten Ordnung?

Gewässer Erster Ordnung sind alle schiffbaren Gewässer oder Gewässer mit erheblicher wasserwirtschaftlicher Bedeutung. Dazu zählen in der Grafschaft Bentheim der Nord-Süd Kanal, der Piccardie-Coevorden Kanal, der Ems-Vechte Kanal, Nordhorn-Almelo Kanal und der Haren-Rütenbrook Kanal. Sie alle werden von der NLWKN-Betriebsstelle Georgsdorf unterhalten.

Zu den Gewässern der Zweiten Ordnung gehören Dinkel, Vechte, Lee. Ihre Länge in der Grafschaft Bentheim beträgt etwa 835 km. Unterhalten werden sie vom Vechteverband und vom NLWKN.

Gewässer Dritter Ordnung sind alle anderen öffentlichen Gewässer, die mehr als einen Eigentümer entwässern. Sie werden durch Wasser- und Bodenverbände, Realverbände, Markengemeinden, Kommunen oder die Anlieger unterhalten. Ihre Länge in der Grafschaft beträgt etwa 3.100 km. Etwa 50 % der genannten Gewässer verlaufen nicht an landwirtschaftlichen Flächen.

In loser Folge werden wir hier in den nächsten Wochen weitere Fragen zum Niedersächsischen Weg beantworten. Falls Sie Fragen haben, mailen Sie diese gerne an mailto: kontakt@grafschafter-landvolk.de