Ich höre zum ersten Mal vom NW. Worum handelt es sich?
Der Niedersächsische Weg ist ein Maßnahmenpaket für den Natur- und Gewässerschutz in Niedersachsen. Absolutes Novum sind der gemeinsame Antritt von Landwirtschaft, Naturschutz und Politik sowie die Bereitstellung von einem dreistelligen Millionen-Betrag durch das Land. Konkrete Inhalte des Maßnahmenpakets sollen unter anderem sein: Ein Aktionsprogramm zu Insektenschutz, für Natura 2000-Gebiete wird eine große Aufstockung der Mittel zur Finanzierung der Maßnahmen angestrebt, im niedersächsischen Naturschutzgesetz sollen weitere Biotoptypen aufgenommen werden und durch eine kluge Biotopvernetzung wird die Artenvielfalt gestärkt. Weitere tragende Elemente: Ausbau des ökologischen Landbaus, Ausweisung und Monitoring von Gewässerrandstreifen sowie klimaschonende Bewirtschaftung.
Wie viel Fläche ist in der Grafschaft Bentheim durch die Gewässerrandstreifen betroffen?
Nach Schätzungen des Vechteverbandes sind in der Grafschaft Bentheim 1.100 ha durch die Gewässerrandstreifen betroffen, davon 500 ha an Gewässern 2. Ordnung und etwa 600 ha an Gewässern 3. Ordnung. Ein Gewässerrandstreifen von 1 m ist schon jetzt gesetzlich vorgeschrieben, d.h. 1 Meter ab Böschungsoberkante sind von Düngung und Pflanzenschutzmaßnahmen freizuhalten.
Welche Gewässer gehören zur Ersten, Zweiten und Dritten Ordnung?
Gewässer Erster Ordnung sind alle schiffbaren Gewässer oder Gewässer mit erheblicher wasserwirtschaftlicher Bedeutung. Dazu zählen in der Grafschaft Bentheim der Nord-Süd Kanal, der Piccardie-Coevorden Kanal, der Ems-Vechte Kanal, Nordhorn-Almelo Kanal und der Haren-Rütenbrook Kanal. Sie alle werden von der NLWKN-Betriebsstelle Georgsdorf unterhalten.
Zu den Gewässern der Zweiten Ordnung gehören Dinkel, Vechte, Lee. Ihre Länge in der Grafschaft Bentheim beträgt etwa 835 km. Unterhalten werden sie vom Vechteverband und vom NLWKN.
Gewässer Dritter Ordnung sind alle anderen öffentlichen Gewässer, die mehr als einen Eigentümer entwässern. Sie werden durch Wasser- und Bodenverbände, Realverbände, Markengemeinden, Kommunen oder die Anlieger unterhalten. Ihre Länge in der Grafschaft beträgt etwa 3.100 km. Etwa 50 % der genannten Gewässer verlaufen nicht an landwirtschaftlichen Flächen.
In loser Reihenfolge werden wir hier in den folgenden Wochen weitere Fragen zum Niedersächsischen Weg beantworten. Falls Sie Fragen haben, können Sie diese gerne an mailto: kontakt@grafschafter-landvolk.de schicken.