
13.Erleichterungen für die Landwirtschaft
Daszusätzliche System der Zahlungsansprüche im Fördervollzugwerden wir im Rahmen der GAP ab 2023abschaffen. Deutschland verfügt über eine bundesweit einheitliche Höhe der Direktzahlungen der 1. Säule. Damit sindfür die Berechnung der Direktzahlungen allein die förderfähigen Einheitendes Betriebs maßgeblich.Das parallel bestehende System der Zahlungsansprüche und deren erforderliche jährliche Aktivierung im Rahmen der Antragstellung sind mittlerweile entbehrlich, da weitere zu berücksichtigende Berechnungsparameter nicht bestehen.Die bisherige Notwendigkeit, zusätzlich Zahlungsansprüche zu beantragen, werden wir abschaffen.Bei der Beantragung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung werden oft schematisch alle in Frage kommenden Unterlagen (Einheitswertbescheid,Einkommensteuerbescheid, Bescheid der Berufsgenossenschaft) angefordert. Wir wollen das Verfahren durch Zulassung weiterer Nachweismöglichkeiten für das Vorliegen eines land-und forstwirtschaftlichen Betriebs (z. B. die vom Zoll vergebene Agrardieselnummer) vereinfachen.
Komplettes Paket: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975232/1888768/a9aa82fe9b3e742772f3bb122afbbcae/2021-04-13-massnahmenpaket-buerokratieabbau-data.pdf