Schadensersatzklage
Wie wir bereits über unsere Rundschreiben berichtet haben, wurden namenhafte Großhändler für Pflanzenschutzmittel vom Bundeskartellamt wegen Bildung eines PSM-Kartells in den Jahren 1998 – 2015 zu hohen Bußgeldern verurteilt. Das ermöglicht es nun den Landwirten, die in den entsprechenden Jahren PSM bezogen haben, die Unternehmen auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Die Durchsetzung Eures Anspruches wäre im jeweiligen Einzelfall mit einem schwer kalkulierbaren Prozesskosten-Risiko verbunden, da der konkrete Schaden zunächst errechnet und beziffert sowie vermutlich danach noch über aufwendige Gutachten bewiesen werden muss. Auch Verjährungsfragen sind insoweit noch nicht eindeutig geklärt. Der Landesbauernverband konnte einen renommierten Berliner Rechtsanwalt mit großer Erfahrung im Kartellrecht dafür gewinnen, die Klagen vor Gericht zu vertreten.
Bei einer Beteiligung an der Klägergemeinschaft werden alle Anwalts-, Gerichts- und Gutachtenkosten über einen sog. Prozesskosten-Finanzierer für Euch bezahlt. Für Euch entfällt somit das Prozesskostenrisiko. Sollte die Klage ganz verloren gehen, verbleiben die Kosten beim Finanzierer. Allerdings erhält dieser einen Anteil des euch zugesprochenen Schadensersatzes. Wenn Ihr Euch an dieser Klägergemeinschaft beteiligen möchten, registriert euch bitte bis zum 15. Mai mit euren Kontaktdaten und eurer Landvolkmitgliedsnummer auf folgender Internetseite: http://psmklage.landvolk.net
Mitgliedern die den möglicherweise zugesprochenen Schadensersatz in voller Höhe erhalten möchten, bieten wir eine alternative Beratung an. Allerdings müssen diese das Prozesskostenrisiko und damit die evtl. entstehenden Prozesskosten selbst tragen.