Pflanzenschutzmittelkartell

Das Bundeskartellamt hat im Januar 2020 gegen die Mitglieder des Pflanzenschutzmittelkartells ein Bußgeld in Höhe von 155 Mio. € verhängt. Gegen die Kartellmitglieder besteht ein Schadensersatzanspruch. Klageinteressierte Mitglieder der Kreisverbände können sich auf einer vom Landesverband eingerichteten Website der vom Landvolkverband initiierten Klägergemeinschaft anschließen. Sie tragen kein Prozessrisiko, erhalten aber im Fall des Obsiegens 75 % der zugesprochenen Summe.
Nähere Information erhalten Sie bei Ihrem Kreisverband.

Beitritt unter: http://psmklage.landvolk.net \