Pflanzenschutzmittelkartell: Registrierung für Sammelklage

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Im Hinblick auf das Pflanzenschutzmittelkartell, über welches wir in unserem Rundschreiben sowie in unseren Online-Winterveranstaltungen Ende Januar 2021 informiert hatten, besteht für Sie ab sofort die Möglichkeit, der Klägergemeinschaft in der von uns vorgestellten Variante ohne Prozesskostenrisiko beizutreten.

Dank der Finanzierung durch einen externen Dienstleister entstehen den Klägern keine Kosten. Der Prozessfinanzierer erhält bei Erfolg des Prozesses eine Beteiligung von 25% an der Schadenssumme. Sie als geschädigte Landwirtin bzw. als geschädigter Landwirt bekommen folglich im Erfolgsfall 75 Prozent des Ihnen durch das Kartell entstandenen Schadens (Schadensersatz für Mehrkosten und Zinsen) ersetzt.

Ab sofort besteht für Sie die Möglichkeit, der Klägergemeinschaft beizutreten, indem Sie sich auf der vom Landesverband dafür eingestellten Website unter folgendem Link für eine Klage registrieren:

https://limesurvey.landvolk.net/index.php/953159/

Bitte beachten Sie unbedingt die Registrierungsfrist! Für Sie als unser Mitglied besteht bis zum 15.04.2021 die Möglichkeit, sich online zu dem eben vorgestellten Verfahren zu registrieren.

Wir als Kreisverband prüfen im Nachgang Ihrer Registrierung Ihre Mitgliedschaft und werden diese gegenüber der Anwaltskanzlei bestätigen. Nur dann haben Sie das Recht, der Klägergemeinschaft beizutreten. Nach unsererseits erfolgter Bestätigung wird sich die Anwaltskanzlei unmittelbar mit Ihnen in Verbindung setzen.

Was müssen Sie wie nachweisen?
Als Kläger müssen Sie nachweisen, dass Sie im gegenständlichen Zeitraum zwischen 1998 bis 2015 oder in einzelnen Jahren bzw. Abschnitten innerhalb dieses Zeitraumes Pflanzenschutzmittel bezogen haben. Der Nachweis kann über die Rechnungen, Lieferscheine oder auch über Buchführungsunterlagen und Jahresabschlüsse erfolgen. Für die ökonomische Schadenschätzung im Vergleichszeitraum sollten auch die Einkaufsbelege 2016 bis 2020 vorgelegt werden.

Die Belege sind im .pdf-Format (z.B. nicht als Fotografie /.jpeg) an die Kanzlei zu übermitteln. Dies wird voraussichtlich über ein Hochladen auf einen Server erfolgen. Einzelheiten dazu werden Ihnen noch von der Anwaltskanzlei gesondert mitgeteilt.

Die digitale Belegerfassung (erstellen von .pdf-Dateien) kann von Ihnen selbst oder durch Dienstleister vorgenommen werden. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an uns!

Bei Rückfragen können Sie sich gerne in unserer Geschäftsstelle in Hannover unter 0511-400 787 0 melden.