
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) beteiligt sich als zusätzlichen Service an Ihren Kosten für die Professionelle Zahnreinigung (PZR). Erstattet werden 80 v. H. der tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch nicht mehr als 50,00 Euro je Kalenderjahr. Zur Erstattung legen Sie bitte der LKK jeweils die Originalrechnung vor. Die professionelle Zahnreinigung dient vor allem der Vorsorge von Karies und chronischer Zahnfleischentzündung (Parodontitis). Ursachen sind oft Zahnstein oder Zahnbeläge. Diese werden im Rahmen der Professionellen Zahnreinigung durch den Zahnarzt oder eine ausgebildete Prophylaxehelferin entfernt. Danach werden die gereinigten Flächen poliert und mit Fluorid gehärtet. Es erfolgt eine Beratung über die tägliche Mundhygiene.
NICHT VERGESSEN! Um eine schnellere Bearbeitung Ihres Leistungsantrages zu ermöglichen, benötigt die LKK Ihre Bankverbindung.
Zahngesundheit im Kindergartenalter
Es besteht die Möglichkeit, im Alter vom 6. bis zum 33. Lebensmonat an drei zahnärztlichen Früherkennungsmaßnahmen in der zahnärztlichen Praxis teilzunehmen. Zusätzlich besteht in diesem Alter ein Anspruch auf Anwendung von Fluoridlack zur Zahn-schmelzhärtung. Im Alter vom 34. Lebensmonat bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres besteht ein Anspruch auf drei weitere zahnärztliche Früherkennungsmaßnahmen. Die Anwendung von Fluoridlack kann hier bei Kindern mit hohem Kariesrisiko angezeigt sein.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich auch gerne an unsere Landvolk-Geschäftsstelle, Frau Heyer (04791 9424-13)!