
Auch in diesem Jahr gibt es für die Anlage von Blühstreifen einfache und interessante
Möglichkeiten! Lassen Sie uns zeigen, dass Landwirtschaft Insektenschutz und Artenvielfalt kann und will.
Über das Landkreis-Programm können wie gewohnt Blühstreifen (Blühflächen nur in Absprache mit Herrn Müller vom Landkreis Cuxhaven – Tel. 04721/66-2345) in Ackerflächen anlegen, für die der Landkreis die Kosten für Saatgut und Aussaat übernimmt. Blühstreifen dieses Programms können im Rahmen der Agrarförderung (GAP-Antrag) angebaut werden als
1. „Honigpflanzen“ auf Ackerbrachen (Code 594 einjährig bzw. 595 mehrjährig)
Solche Blühstreifen werden als Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) mit einem Faktor von 1,5! anerkannt. Die Blühmischung des Landkreises ist auf einjährige Honigpflanzen abgestimmt. Einsaat bis 31.05.2021.
2. Bejagungsschneisen bzw. Biodiversitätsstreifen in Ackerkulturen
Sofern die Schneisen/Streifen weniger als 20% der jeweiligen Schlagfläche einnehmen, brauchen diese nicht als separate Schläge gezeichnet werden, sondern erhalten den Kulturcode der jeweiligen Hauptkultur. Eine Anerkennung als ÖVF kann hier nicht erfolgen. Einsaat bis 31.05.2021.
Zur Teilnahme am Blühstreifenprogramm von Landkreis, Jägerschaft, Maschinenring, Imkern u. Landvolk sollte im GAP-Antrag 2021 also entweder die Codierung mit 594 oder die Kennzeichnung als Bejagungsschneise erfolgen – Einsaat jeweils bis 31.05.2021.
Als Agrarumweltmaßnahme (NAU-Programm) können Blühstreifen in diesem Jahr nicht neu beantragt werden. Bei bestehenden AUM-Verpflichtungen ist eine Aussaat des Blühstreifens bis 15.04.2021 zwingend vorgeschrieben!
Die Antragsunterlagen für das Blühstreifenprogramm sind auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven zu finden (www.landkreis-cuxhaven.de) oder über die o.g. Projektpartner zu erhalten. Wer noch „Blühstreifen-Schilder“ zur Bewerbung unseres Programms aufstellen möchte, kann diese ebenso beim Landkreis beziehen.
Liebe Grüße Ihre Landvolk-Geschäftsstelle