
Am 22.12.2020 hat die niedersächsische Landesregierung eine neue Landesdüngeverordnung (LDÜV) vorgelegt. In diesem Zusammenhang werden auch die nitrat- und phosphatsensiblen (rote und graue) Gebiete überarbeitet. Auf welcher Datengrundlage diese Gebietskulissen ausgewiesen wurden und warum sie weiterhin so großräumig ausfällt, ist nicht ersichtlich. Bisher wird keine Möglichkeit eingeräumt, von den Einschränkungen durch die Roten Gebiete befreit zu werden, wenn man nachweisen kann, dass sein Handeln keinen negativen Einfluss auf die Grundwasserqualität hat (gute Nährstoffbilanzen/ Herbst-Nmin-Bodenuntersuchungen) – Stichwort: Verursacherprinzip.
Die im Raum stehenden zusätzlichen Einschränkungen in den roten Gebieten durch die Landesdüngeverordnung (LDÜV) sind stark einschneidend. Beim Mais- und Zuckerrübenanbau soll die Anrechenbarkeit der Gülle nochmals um 10 % erhöht werden. Zusätzlich soll eine verpflichtende Untersaat bei Mais eingeführt werden, wenn dieser nach dem 01. Oktober geerntet wird und nachfolgend der Anbau einer Sommerung geplant ist.
Neben den roten Gebieten ist in unserem Verbandsgebiet ein graues Gebiet ausgewiesen worden. Dieses betrifft fast ausschließlich das Einzugsgebiet des Dümmers.
Die pauschale Ausweisung und Regulierung des gesamten Einzugsgebietes sind nicht nachvollziehbar. Zudem werden die hier vorgesehen Maßnahmen nicht die Phosphoreinträge ins Oberflächenwasser reduzieren.
Aktuell befindet sich der Verordnungsentwurf in der Verbandsanhörung. Der Landvolk Landesverband und der HOL werden ihre Kritik im Rahmen einer Stellungnahme zu dem vorliegenden Entwurf äußern.
Betroffene Landwirtinnen und Landwirte können in diesem Rahmen leider keine individuelle Stellungnahme abgeben. Wir halten es aber dennoch für sehr wichtig, dass Sie Ihre individuelle Betroffenheit durch diese nicht nachvollziehbare Ausweisung der Gebietskulissen deutlich machen. Vor diesem Hintergrund haben wir gemeinsam mit dem Landvolk Landesverband und den Kreislandvolkverbänden in Niedersachsen eine Protestaktion ins Leben gerufen. Hierfür wurden Musterentwürfe für betriebsindividuelle Protestnoten an das Landwirtschaftsministerium und an das Umweltministerium verfasst. Um die persönliche Betroffenheit deutlich zu machen, ist es notwendig, diese Entwürfe betriebsindividuell anzupassen und mit entsprechenden Betriebsdaten zu ergänzen.
Ziel dieser Protestaktion ist es, die Einschränkungen durch die LDÜV auf ein Mindestmaß zu reduzieren und eine Verkleinerung der entsprechenden Gebietskulissen zu erwirken. Dies sollte noch vor Inkrafttreten der neuen Verordnung geschehen (geplante Verabschiedung der Verordnung: März 2021). Als zentrale Forderung ist die Umsetzung des Verursacherprinzips zu benennen. Wenn ein Landwirt nachweisen kann, dass sein Handeln keinen negativen Einfluss auf die Grundwasserqualität hat, muss es die Möglichkeit geben, von den zusätzlichen Einschränkungen der Düngeverordnung befreit zu werden. Als Nachweis könnten beispielsweise Nährstoffsalden oder Herbst-Nmin-Bodenuntersuchungen dienen.
Ob Sie von den Gebietskulissen betroffen sind, kann unter folgendem Link geprüft werden:
sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/
Die Musterentwürfe für das betriebsindividuelle Protestschreiben finden Sie auf unserer Internetseite: www.osnabrueck-landvolk.de/aktuell/formulare.html