
Registrierung bis zum 15.04.2021 möglich.
Wir haben bereits in unseren letzten Info-Mails über die Hintergründe des Pflanzenschutzmittelkartells und die möglichen Vorgehensweisen der Schadenersatzklage in dieser Angelegenheit informiert.
Hier die Informationen kurz zusammengefasst:
Wie hoch fällt der Schadensersatzanspruch voraussichtlich aus?
Der Anspruch auf Kartellschadensersatz ergibt sich aus der Differenz zwischen dem tatsächlich für Pflanzenschutzmittel gezahlten Kartellpreis und dem Wettbewerbspreis, der ohne Kartellabsprachen zustande gekommen wäre. Laut Landesverband geht man zurzeit von einem kartellbedingten Schaden in Höhe von 10% des Kaufpreises aus.
Gibt es ein Kostenrisiko für klagende Landwirte?
Nein! Der Landesverband hat sich mit dem Rechtsanwalt Dr. Gussone von der auf Kartellrecht spezialisierten Kanzlei MJG Rechtsanwälte aus Berlin auf folgende Vorgehensweise verständigt. MJG Rechtsanwälte arbeitet mit einem „Prozessfinanzierer“ zusammen, womit sichergestellt ist, dass für Sie als klagende Landwirte kein Kostenrisiko entsteht. Im Falle einer erfolgreichen Klage erhält der Prozessfinanzierer 25% der Schadensersatzsumme. Folglich bekommen Sie als Landwirt Ihren Schaden in Höhe von 75% ersetzt.
Wie kann ich mich an der Klage beteiligen?
Alle klageinteressierten Mitglieder müssen sich auf einer vom Landesverband eingerichteten Website unter folgendem Link für eine Klage registrieren: http://psmklage.landvolk.net/ Die Registrierung ist bis zum 15.04.2021 möglich. Nach der Registrierung ist es notwendig, dass Sie nachweisen, Pflanzenschutzmittel im Zeitraum von 1998 bis 2015 bezogen zu haben. Für die Schadensschätzung im Vergleichszeitraum sollten auch Belege von 2016 bis 2020 vorgelegt werden. Die Belege sind im PDF-Format an die MJG Rechtsanwälte zu übermitteln. Einzelheiten dazu werden Ihnen nach der Registrierung von der Anwaltskanzlei oder uns mitgeteilt.