Raumordnungsverfahren für 380-kV-Höchstspannungsleitung abgeschlossen

Netzausbau bewegt die Bürger - Foto: landpixel
Foto: landpixel

Raumordnungsverfahren für die 380-kV-Höchstspannungsleitung
Gütersloh – Wehrendorf, Abschnitt Melle (Pkt. Königsholz,
Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen) – Umspannanlage
Osnabrück/Lüstringen der Amprion GmbH abgeschlossen

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser Ems hat am 19. Februar 2020 das Raumordnungsverfahren für die Planung des Abschnitts Melle (Pkt. Königsholz, Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen) – Umspannanlage Osnabrück/Lüstringen der 380-kV-Leitung Gütersloh – Lüstringen – Wehrendorf der Übertragungsnetzbetreiberin Amprion GmbH abgeschlossen.
Das Vorhaben dient der Versorgung der Region sowie der Ableitung von regenerativ erzeugten Strom aus der Region und aus dem nordwestdeutschen Raum.
Es wurde ein Korridor landesplanerisch festgestellt, der
– zwischen der Umspannanlage Osnabrück/Lüstringen im Stadtgebiet von Osnabrück und einem Punkt nördlich von Georgsmarienhütte-Mündrup als Erdkabel realisiert wird (Korridor 3) und
– weiter Richtung Süden bis zur Landesgrenze mit kleinräumigen Anpassungen im Trassenraum der bestehenden und abzubauenden 220-kV-Leitung verläuft.
Für die Bereiche Borgloh (Gemeinde Hilter) und Placke (Stadt Melle) hat das Amt für regionale Landesentwicklung festgestellt, dass eine Querung des 400 m Abstandsbereichs zu Wohnhäusern im Innenbereich (geschlossene Siedlungsflächen) mit einer Freileitung nicht raumverträglich ist. Die Leitung würde sich bei Umgehung dieser Abstandsbereiche Wohnhäusern im Außenbereich (Einzelhäuser in der Landschaft) nähern. Für diese Abschnitte ist im Planfeststellungsverfahren eine Teilerdverkabelung zu prüfen, da keine überwiegenden Gründe erkennbar sind, die die Realisierung einer Freileitung rechtfertigen könnten. Eine Freileitung ist in diesen Bereichen nur dann die raum- und umweltverträglichere Alternative, wenn die Prüfungen im Zuge des Planfeststellungsverfahren ergeben würden, dass eine Teilerdverkabelung nicht genehmigungsfähig ist.

Wesentliche Themen, mit denen sich das Amt für regionale Landesentwicklung im Zugedes Raumordnungsverfahrens beschäftigt hat, sind der Schutz der Wohnbebauung und des Wohnumfeldes sowie der Landschaft (Landschaftsbild und Erholungsnutzung). Bei allen Abschnitten wurde intensiv geprüft, ob eine Teilerdverkabelung rechtlich zulässig und geboten ist.
Insgesamt hat das Amt für regionale Landesentwicklung einen ca. 25 km langen Korridor landesplanerisch festgestellt, der sich wie folgt gliedert:
– 8,2 km Teilerdverkabelung
– 11,2 km Freileitung
– 5,6 km Prüfung Teilerdverkabelung im Planfeststellungsverfahren
Hinweis
Im Internet können
– der Text der Landesplanerischen Feststellung,
– eine Karte des landesplanerisch festgestellten Korridors und
– zwei Karten der geprüften Korridorverläufe
unter
www.380kv-osna.niedersachsen.de
eingesehen und heruntergeladen werden.

Ansprechpartner
Bernhard Heidrich
Bernhard.Heidrich@arl-we.niedersachsen.de
Tel.: 0441/799-2251


Hintergründe

Rechtlicher Rahmen

Im Raumordnungsverfahren waren die Rahmenvorgaben des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) und aus dem Netzentwicklungsplan der Bundesnetzagentur zu beachten. Hier wurden
der Leitungsbedarf und die Netzverknüpfungspunkte rechtlich verbindlich festgelegt.
Weiterhin sind im EnLAG auf Bundesebene sowie im Landes-Raumordnungsprogramm die Möglichkeiten der Teilerdverkabelung geregelt. Für die Übertragungsnetzbetreiber und die niedersächsischen Behörden gibt es keine Möglichkeit, von diesen Rahmenvorgaben abzuweichen.

Verfahrensablauf
Das Raumordnungsverfahren wurde bereits am 10.09.2014 mit einer Beteiligung von Kommunen, Behörden, Verbänden und der Öffentlichkeit eingeleitet. Seinerzeit war auf Basis der damaligen Rechtslage eine durchgehende Freileitung Gegenstand der Planung.

Mit der Änderung des EnLAG vom 21.12.2015 wurde für diese Leitung als Pilotvorhaben die Möglichkeit einer Teilerdverkabelung eröffnet. Eine Teilerdverkabelung ist demnach bei Annäherungen an Wohngebäude, aus naturschutzrechtlichen Gründen und bei Querungen von Bundeswasserstraßen möglich.
Auf dieser Basis hat Amprion die Antragsunterlagen für das Raumordnungsverfahren überarbeitet.
Mit diesen Dokumenten wurde am 26.03.2018 ein erneutes Beteiligungsverfahren eingeleitet.
Im Anschluss an das schriftliche Beteiligungsverfahren wurde am 05.09.2018 zu den eingegangenen Stellungnahmen ein Erörterungstermin durchgeführt.

Infolge des durchgeführten Beteiligungsverfahrens und des Erörterungstermins wurden die Antragsunterlagen hinsichtlich von zwei alternativen Trassierungen (Korridore 2 und 3) im Übergangsbereich
Stadt und Landkreis Osnabrück ergänzt. Hintergrund dieser Ergänzung war die Erkenntnis, dass bei der von Amprion ursprünglich favorisierten Leitungsführung im Bereich Sandforter Berg (Korridor 1, Stadt Osnabrück) weder eine Freileitung noch eine Teilerdverkabelung genehmigungsfähig ist. Zu diesen ergänzenden Unterlagen wurde am 01.02.2019 das Beteiligungsverfahren eingeleitet und am 21.08.2019 ein zweiter Erörterungstermin durchgeführt.

Weiteres Verfahren
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bearbeitet das Vorhaben nun weiter. Im Planfeststellungsverfahren erfolgt auf Basis von weiteren detaillierten Planungen die Genehmigung. An diesem Prozess beteiligen sich wieder Kommunen, Behörden, Verbände
und die Öffentlichkeit. Erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens (Planfeststellungsbeschluss) kann das Vorhaben realisiert werden. Die Ergebnisse der nun vorliegenden landesplanerischen Feststellung berücksichtigt die Landesbehörde bei ihrem Verfahren.