Rechtsmittel gegen die LDüV – Sachstand

Die Klagen des Landvolks Niedersachsen gegen die Landesdüngeverordnung werden von allen Kreislandvolkverbänden unterstützt. Dies untermauert den in unserem Logo ausgedrückten Grundsatz, „gemeinsam stark“.

Landvolk Niedersachsen hat sich nun nach fachlicher Abstimmung mit Herrn Dr. Hannappel (Hydor Consult GmbH) und den jeweiligen Kreisverbänden zur Durchführung von acht Normenkontrollklagen entschieden.

Die acht ausgewählten Fälle sollen ein Spiegelbild aller Konstellationen innerhalb der roten Gebiete berücksichtigen und sind unabhängig von den jeweiligen Kreisgrenzen. Der Ammerländer Landvolkverband steht nach wie vor hinter dieser abgestimmten Vorgehensweise.

Es handelt sich bei den Klagen insgesamt um ausgewählte Gebiete, die wahrscheinlich auch nach einer erneuten Binnendifferenzierung auf Grundlage der geänderten DüngeV und der auf ihrer Basis zu erlassenden allgemeinen Verwaltungsvorschrift von den Restriktionen der LDüV betroffen sein werden.

Dr. Hannappel hat für die einzureichenden Klagen jeweils ein weiteres zusätzliches hydrogeologisches Kurzgutachten erstellt.

Aus „prozesstaktischen Gründen“ wird das die jeweilige Normenkontrollklage betreffende Gutachten allerdings derzeit nur dem jeweiligen Kreislandvolkverband und einzelnen Klägern zur Verfügung gestellt.

Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Dr. Voigts in Kiel bespricht sich derzeit hinsichtlich der Klagegrundlagen mit den von uns vorgeschlagenen Landwirten, die als Kläger auftreten. Der Arbeitsprozess wird von einer aus Verbandjuristen gebildeten Arbeitsgruppe begleitet.

Die Normenkontrollanträge können in Kürze (wahrscheinlich Ende dieser, Anfang nächster Woche) beim OVG Lüneburg eingereicht werden.

Über den Landvolkpressedienst und die Landvolk App wird darüber berichtet.

Weiterhin werden in Kürze in der „Land & Forst“ auch Kläger „vor Ort“ über eine Reportage zu Wort kommen.

Der nächste Teilschritt wird in Richtung möglicher Feststellungsklagen zielen. Hierfür werden erste Vorbereitungen getroffen.