Rote Gebiete

Rote Gebiete Niedersachsen

Verschärfung der Düngeverordnung

Liebe Mitglieder,

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast hat die Gebietskulissen Nitrat und Phosphat für Niedersachsen am 10.09.2019 veröffentlicht. Diese sind unter https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/ (unter Einschaltung der ersten vier Haken im linken Menü) einzusehen. In unserem Verbandsgebiet gibt es keine Kulisse für Phosphat.

Jetzt muss jeder Betrieb prüfen, inwieweit er im nitratsensiblen Gebiet liegt. Mit der Veröffentlichung der Gebiete wurden auch die Maßnahmen für Niedersachsen in den nitratsensiblen Gebieten bekannt gegeben:

  • Verpflichtende Wirtschaftsdüngeranalysen vor der Aufbringung auf die Flächen, um den genauen Nährstoffgehalt zu kennen und so die Düngung noch präziser zu gestalten.
  • Das Einarbeiten von Wirtschaftsdünger und Gärresten innerhalb von einer Stunde (anstatt von früher vier Stunden).
  • Erhöhung der Mindestlagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger und Gärreste auf sieben anstatt sechs Monate (ab Juli 2021).

Viel schärfere Maßnahmen werden noch vom Bund obendrauf kommen:

  • 20% unter Pflanzenbedarf düngen
  • Verpflichtender Anbau von Zwischenfrüchten vor Sommerungen
  • Keine N-Düngung mehr im Herbst zu Zwischenfrucht, Wintergerste und Winterraps (außer nachgewiesener Nmin Wert < 45 bei Raps)

Wie genau diese Bundesmaßnahmen letztendlich aussehen, wird gerade noch zwischen Berlin und Brüssel abgestimmt. Fakt ist aber, dass die großen roten Gebiete zu erheblichen Einschränkungen führen werden. Erforderlich wäre aus unserer Sicht aber ein genauerer Blick gewesen: Wo gibt es tatsächlich Probleme? Was sind die wirklichen Ursachen? Wie können wir diese abstellen?

Ursprünglich waren 60% der Landesfläche im roten Gebiet. Durch die von uns geforderte Binnendifferenzierung konnten viele rote Gebiete verkleinert werden. Bei uns hat die Regel nur kleinräumig Anwendung gefunden, weil unsere Grundwasserkörper und die jeweiligen Teilräume sehr groß sind. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, beim Grundwasserkörper „Jeetzel Lockergestein rechts“ den Teilraum „Elbe-Niederung“ aus dem roten Gebiet zu bekommen, da die Einordnung unserer Meinung nach fehlerhaft ist.

16 Kreisverbände des Landvolks Niedersachsen stellen stellvertretend für ganz Niedersachsen die den Messwerten zugrundeliegende Systematik mit einem eigenen Gutachten auf den Prüfstand, um zukünftig in ganz Niedersachsen zu einem gerechten System der Grundwasserbewertung nach dem Verursacherprinzip zu gelangen. Das Gutachten wird allerdings nicht vor Ablauf der Verbändeanhörung fertig gestellt werden können.

Aktuell laufen die Verbändeanhörungen auf Landesebene. Noch in diesem Jahr werden die Verbändeanhörungen auf Bundesebene dazu kommen. Noch sind die roten Gebiete und die daraus resultierenden Maßnahmen nicht in Stein gemeißelt.

Der Bund kann sich aber keine weiteren Strafzahlungen erlauben und wird deshalb die Verschärfung der DüVO schnellstmöglich durchbringen, sodass diese im Mai 2020 in Kraft treten kann.

Die Messstellen werden im Rahmen des Bewertungsverfahrens nach WRRL alle sechs Jahre überprüft, sodass turnusgemäß die Messstellen 2021 wieder geprüft und neu bewertet werden. Infolgedessen kann ein rotes Gebiet wieder grün werden, aber ein grünes Gebiet auch rot. Deshalb ist es sehr wichtig, die Ursachen und Einflüsse der roten Messstellen so schnell wie möglich zu klären.

Wir haben Sie in unserer Infomail vom 07.08.2019 dazu aufgefordert Ihre Messergebnisse von untersuchten Wasserproben zu übermitteln. Viele sind diesem Aufruf gefolgt und wir konnten die Daten anonymisiert für die Stellungnahme des BVNON verwenden. Sollten Sie uns Ihre Ergebnisse noch nicht übermittelt haben, bitten wir Sie erneut, die Daten bei uns einzureichen.

Die Auswertung der bisherigen Ergebnisse hat gezeigt, dass etwa 96% unter dem Grenzwert von 50 mg Nitrat je Liter Grundwasser liegen. Wir haben also berechtigten Zweifel, dass die Systematik der Messstellen in der Fläche die Belastung richtig wiedergibt.

Beim Thema Düngeverordnung zeigt sich aktuell, dass eine fachliche Expertise nur in Teilen Gehör findet. In zwei Terminen mit Umweltminister Olaf Lies mit unserem Vorsitzenden Thorsten Riggert und Geschäftsführer Johannes Heuer, konnten wir auf die Probleme in unserer viehschwachen Region hinweisen und fachlich die Gebietskulisse hinterfragen. In zahlreichen weiteren Gesprächen mit Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast konnten wir weiterhin über die Gebietskulisse, die zu ergreifenden Maßnahmen und die mögliche Befreiung von Betrieben, die geringe N- und P-Salden vorweisen können, diskutieren. Auf Landesebene konnten wir so vieles Bewegen, die Betroffenheit aufgrund der Bundesmaßnahmen in den roten Gebieten ist jedoch weiterhin hoch. Auch auf dieser Ebene konnten wir unsere Bedenken bereits äußern und haben, neben den allgemeinen Punkten, auf die für unsere Region wichtigen Knackpunkte hingewiesen. Das Düngungsverbot im Herbst trifft unsere Region besonders beim Thema Zwischenfruchtanbau. Sie können sich sicher sein, dass wir nicht lockerlassen und massiv Veränderungen einfordern!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr BVNON