Rote Gebiete

Sehr geehrte Mitglieder,

am 22.12.2020 wurde von der Landesregierung in Niedersachsen die neue Düngeverordnung vorgelegt. Derzeit läuft die Verbandsbeteiligung. Wir werden hierzu als Vereinigung des Emsländischen Landvolkes e. V. eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Die neue Ausweisung der roten Gebiete in der jetzigen Form ist äußerst unbefriedigend und birgt enorme Nachteile für unsere Region.

Damit der Landesregierung und dem Landwirtschaftsministerium sowie dem Umweltministerium das Unverständnis der betroffenen Betriebe noch einmal deutlich vor Augen geführt wird, sollte jeder Betrieb im Rahmen der Verbandsbeteiligung, die bis zum 03.02.2021 läuft, gegenüber den Ministerien den Unmut über die willkürliche Ausweisung der roten Gebiete deutlich machen.

Jeder betroffene landwirtschaftliche Betrieb sollte verlangen, dass ihm die fachlichen Grundlagen für die Hereinnahme der Betriebsflächen vorgelegt werden, damit nachgeprüft werden kann, ob die Neufestlegung der roten Gebiete fundiert ist. Bislang gibt es bei dem gewählten Verfahren keinerlei Transparenz.

Wir werden die Angelegenheit auch im Rahmen der bereits eingereichten Normenkontrollen über das Oberverwaltungsgericht weiter verfolgen.

Die vorgefertigten Musterschreiben an das Landwirtschaftsministerium und an das Umweltministerium sowie sämtliche weitere Unterlagen befinden sich auf der Internetseite der Vereinigung des Emsländischen Landvolkes e. V. und können dort herunter geladen werden (www.landvolk-emsland.de unter Downloads).

Wir halten es für äußerst wichtig, dass noch einmal deutlich gemacht wird, wie willkürlich die Ausweisung der roten Gebiete vorgenommen wurde.

Es wäre schön, wenn Sie uns ebenfalls Ihre Stellungnahme zukommen lassen würden.

Mail: hurink@landvolk-emsland.de oder
FAX: 05931-9332-8199

Auch Ihren Landtagsabgeordneten sollten Sie Ihre Stellungnahme zusenden.

Wo kann ich nachschauen, ob ich betroffen bin?

Über das LEA-Portal des SLA können die neuen geplanten „roten“ Feldblöcke eingesehen werden (https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/).

Bitte beachten: Auf der linken Seite sind unter dem Punkt „Ebenen“ die Häkchen bei „Düngeverordnung“ zu setzen.
Zwischen dem 01.01.2021 und dem Inkrafttreten der Neuabgrenzung im März/April 2021 gelten alle landwirtschaftlichen Nutzflächen als rotes Gebiet, die beim Häkchen „Gebiete nach § 13a Abs 4“ und „NDüngGewNPVO“ – „Gebietskulisse Grundwasser“ innerhalb der dann sichtbaren Gebiete gelegen sind.

Ab Inkrafttreten der Neuabgrenzung gelten „nur“ noch die Feldblöcke als rote Flächen, die beim Häkchen „Entwurf Neufassung NDüngGewNPVO“ – „Entwurf mit Nitrat belastete Gebiete“ erkennbar sind.