
Heute ist in Hannover die neue Kulisse der nitratsensiblen Gebiete in Niedersachsen vorgestellt worden. Nach der Überarbeitung der Verordnung umfasst die Kulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete nun eine Fläche von etwa 24,5 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Niedersachsens, statt 31 Prozent im ersten Entwurf. Auch für die Region Hannover bedeutet die neue Kulisse erhebliche Erleichterungen. Damit sind die wiederholt vorgetragenen Forderungen des Landvolks nach einer regionalisierten und differenzierten Betrachtung in einigen Teilgebieten der Region Hannover nach langwierigen und zähen Verhandlungen erfüllt worden. Im Laufe dieses Jahres sollen die restlichen Grundwasserteilkörper regionalisiert und die zweifelhaften Messstellen nachvollziehbar überprüft und bewertet werden. Auch die Zusatzauflagen des Landes konnten entschärft werden. Bei allen Mitgliedern, die unserem Aufruf gefolgt sind und den Ministerien ihre betriebliche Betroffenheit geschildert haben, um den Ernst der Lage zu verdeutlichen, möchten wir uns bedanken.
Bitte beachten Sie: Bis zur Beschlussfassung des neuen Verordnungsentwurf durch das Kabinett, welche für April angestrebt wird, gelten die bereits bekannten Bundesrechtlichen Anforderungen gemäß §13a Abs. 2 und 3 DüV zusätzlich zu den Roten Gebieten auch in der Auffangskulisse (-20% N-Düngebedarf, Zwischenfruchtanbaugebot etc.).
Die heutige Pressemitteilung der beiden Ministerien, auch mit Informationen zum weiteren Vorgehen, finden Sie unter:
Das Statement des Landvolk-Präsidenten Dr. Holger Hennies finden Sie hier: https://landvolk.net/lpdartikel/rote-gebiete-landvolk-begruesst-einstieg-in-die-regionalisierung/
Auf dem Portal der Landentwicklung und Agrarförderung Niedersachsen können Sie die neue Gebietskulisse auf einer interaktiven Karte anschauen:
https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/
Setzen Sie bitte folgende Häkchen: Düngeverordnung (2 x), ENTWURF Neufassung NDüngGewNPVO, ENTWURF mit Nitrat belastete Gebiete.
Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Berater gerne zur Verfügung. Melden Sie sich dazu in unserer Geschäftsstelle unter 0511-400 787 0.