Rundschreiben 200324

LV BRVZEV

Verfahren zur Dünge VO ungewiss

Trotzdem Stellungnahme fristgerecht bis zum 02.04.2020 einreichen!

Der Beschluss über die Düngeverordnung im Bun­desrat wird nicht wie geplant am 3. April stattfinden, da Corona-bedingt die Sitzung ausfällt. Stattdessen findet bereits am Freitag, den 27. März eine Son­dersitzung des Bundesrates statt. Der DBV hat sich daher für eine Verschiebung der Entscheidung zur Düngeverordnung ausgesprochen, um die Folgenabschätzung und Bewertung der Vorgaben noch einmal vertiefen zu können. Da die „grünen“ Bun­desländer keine weiteren Anträge zur Änderung der Düngeverordnung stellen wollen, gehen die Ände­rungsanträge weitestgehend in die richtige Rich­tung. Lediglich zwei Anträge aus Niedersachsen mit einer Ausdehnung der Dokumentationspflichten und der Ermächtigung für die Länder zur Regelung von Mitteilungspflichten sind aus Sicht des DBV überflüssig. Einige wichtige Anliegen, wie etwa die Regelung der Kriterien für die Binnendifferenzie­rung, sind bereits in der Verordnung, Ausnahmen für das Grünland von der 20 % Deckelung der Dün­gung oder die von Hessen angekündigte Einfüh­rung einer Ausnahme für „nachweislich gewässer­schonend wirtschaftende Betriebe“ wurden bisher jedoch noch nicht aufgegriffen.

Jeder Landwirt sollte im Zuge des vorgeschrie­benen Beteiligungsverfahrens seine persönli­chen Bedenken zum Entwurf der Düngeverord­nung beim zuständigen Bundeslandwirt­schaftsministerium bis zum 02.04.2020 einrei­chen. Das Ministerium ist nach Gesetz verpflichtet, fristgerecht eingegangene Stellungnahmen ange­messen zu berücksichtigen. Allerdings wird bei dem bisherigen Zeitplan, entgegen den Darstellun­gen des BMEL, kaum die Möglichkeit bestehen, dass die Stellungnahme eine Chance auf Berück­sichtigung haben. Trotzdem setzt jede Stellung­nahme ein Zeichen! Das Landvolk Niedersachsen hat eine Übersicht aller relevanten Änderungen der Düngeverordnung der Bundesregierung zusam­mengestellt (Stand 21.02.2020) und bietet Text­bausteine für eine betriebsindividuelle Stellung­nahme an. Diese sind zu finden unter:

Eine betriebsindividuelle Stellungnahme ist unbe­dingt notwendig.

Saisonarbeitskräfte 

Mit der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus ist die Verfügbarkeit ausländischer Arbeitskräfte wei­ter drastisch verschlechtert. Nach intensiven Bemü­hungen der Bauern- und Fachverbände und des BMEL zeichnen sich Klärungen bei der Anreise von Saison-Arbeitskräften ab. Die Bundespolizei ak­zeptiert die Pendlerbescheinigung auch für Saison­arbeitskräfte, auch auf dem Luftweg. Der DBV for­dert schnellstmöglich die Anreisemöglichkeit osteu­ropäischer Saisonkräfte sicherzustellen. Darüber hinaus hat er folgende Lockerungen im Arbeits- und Sozialrecht gefordert: Anpassung des Arbeitszeit­gesetzes: Verlängerung der täglichen und wö­chentlichen Höchstarbeitszeiten sowie Verkürzung der Ruhezeit, Anhebung der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, Verlängerung der Beschäftigungshöchstdauer und Aussetzung der Prüfung der Berufsmäßigkeit, Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten, ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt für Arbeitskräfte aus Drittstaaten sowie eine Lockerung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.

Grenzsituation für Saisonarbeitskräfte

An den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark werden seit dem 16. März 2020 Grenzkontrollen durchgeführt. Reisende ohne dringenden Reisegrund dürfen an den Binnengrenzen zu vorgenannten Ländern grundsätzlich nicht mehr ein- und ausreisen.

Davon ausgenommen ist derzeit der grenzüber­schreitende Warenverkehr sowie grenzüberschrei­tendes Reisen aus berufsbedingten Gründen oder zu Ausübung einer Berufstätigkeit und zwar un­abhängig von der Staatsangehörigkeit. Das BMI zählt hierzu neben sogenannten Berufspendlern, also Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben und nach Deutschland zur Arbeitsstätte kommen oder umgekehrt, auch Saison­arbeitnehmer, die zur Aufnahme einer Beschäfti­gung nach Deutschland einreisen. Dies ist durch Mitführung geeigneter Unterlagen (u.a. Arbeitsver­trag, Auftragsunterlagen, Grenzgängerkarte) zu be­legen. Das BMI hat hierzu einen Fragen-Antworten-Katalog ausgearbeitet:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html#doc13738352bodyText3

Auf der für Grenzübertritte benötigten sog. Pendler-bescheinigung bescheinigt der Arbeitgeber, dass die betreffende Person zwischen Wohnung und Ar­beitsstätte über die deutsche Bundesgrenze pen­deln muss. Diese Pendlerbescheinigung soll nun auch bei Saisonkräften vorgehalten werden.

Das Muster für die Pendlerbescheinigung kann auf der Internetseite der Bundespolizei unter

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuel-les/01Meldungen/2020/03/pendlerbescheini-

gung down.pdf? blob=publicationFile&v=2 heruntergeladen werden.

Vermittlung von Saisonkräften und Erntehel­fern

Die Plattform www.saisonarbeit-in-Deutschland.de bringt Landwirte und suchende Heferinnen und Hel­fer zusammen. Es können dort Stellenangebote eingestellt werden. Arbeitssuchende können sich auf der Plattform ein Bild von der Arbeit machen, die Höfe nach Region, Monat und Betriebsart filtern und suchen. Über die hinterlegten Kontaktdaten (in der Regel Telefon oder E-Mail) ist es einfach und unkompliziert, direkt mit dem Betrieb Kontakt auf­zunehmen. www.saisonarbeit-in-deutschland.de wurde vom Gesamtverband der deutschen land- und forstwirt­schaftlichen Arbeitgeberverbände e.V. entwickelt, wird vom Deutschen Bauernverband unterstützt und von der landwirtschaftlichen Rentenbank geför­dert.

Eine weitere Möglichkeit bietet das Portal AgrarJobBörse der Landwirtschaftskammern. Das Portal AgrarJobBörse unter www.agrarjobboerse.de kann Betriebe dabei unterstützen, Ernte­helfer zu finden und bietet zugleich Arbeitswilligen die Gelegenheit, ihre Unterstützung in der Ernte an­zubieten. Das Portal ist ein gemeinsames Projekt aller Landwirtschaftskammern in Deutschland und enthält Angebote und Gesuche aus ganz Deutsch­land.

Auch die Maschinenringe bieten eine Möglichkeit zur Vermittlung von Saisonarbeitskräften (www.daslandhilft.de).