Eintrag im Vereinsregister am 16.09.2020 erfolgt
Der lange Weg der Fusion hat seinen erfolgreichen Abschluss mit dem Eintrag in das Vereinsregister gefunden. Mit Schreiben vom 16.09.2020 (Tag unserer Generalversammlung) teilte das Amtsgericht Tostedt den Eintrag in der Registersache:
Landvolk Niedersachsen Kreisverband Bremervörde-Zeven e.V.
mit.
Tag der Eintragung: 16.09.2020, Sitz: Zeven, VR 150010
Agrardieselantrag 2019 Antragsfrist 30. September 2020
Der Antrag auf Agrardieselvergütung für das Verbrauchsjahr 2019 muss bis zum 30. September 2020 (Ausschlussfrist) gestellt werden. Die Antragsformulare sind über unseren Kreisverband oder unter www.zoll.de, Stichwort: „Agrardiesel“ erhältlich.
Landvolk sieht Obergrenze bei 300 Tieren als gerade noch hinnehmbar an
L P D – „500 Wölfe allein in Niedersachsen gehen weit über das erträgliche Maß unserer Weidetierhalter und dicht besiedelten Kulturlandschaft hinaus. Das sind so viele Wölfe wie Frankreich insgesamt akzeptiert. Wenn Umweltminister Lies sich das französische Modell zum Vorbild nehmen will, muss für Niedersachsen deshalb ein deutlich geringerer Bestand her“, zeigt Jörn Ehlers, Vize-Präsident des Landvolks Niedersachsen, auf. Mit aktuell 35 Rudeln sei in Niedersachsen die Grenze des Ertragbaren erreicht, meint Ehlers. „Dies entspricht insgesamt etwa 350 Wölfen. Wir unterstützen Umweltminister Lies darin, dass es einen Bestand geben muss, der den Erhalt, aber auch die Akzeptanz der Tierart sichert. Dazu muss – wie in Frankreich auch – konsequent jährlich der Zuwachs, der darüber hinausgeht, erlegt werden. Nur dann hat die Weidetierhaltung mit Schafen, Ziegen, Kühen und Pferden in Niedersachsen überhaupt noch eine Chance. Eine Regulierung erst ab einem Bestand von 500 Wölfen ist für unsere Weidetierhalter eine Zumutung“, fordert der Vize-Präsident des Landesbauernverbandes den niedersächsischen Umweltminister auf, konkrete Schritte zu unternehmen.
In Frankreich werden jährlich rund 10.000 Schafe von Wölfen gerissen. Laut Nationalem Büro für Jagd und Wildtiere (ONCFS) gibt es geschätzte 430 Wölfe in Frankreich. Seit 1. September 2018 ist es zwecks Bestandsregulierung erlaubt, aufgrund der Zuwachsrate jährlich zehn Prozent der Wölfe zu töten. Frankreich strebt bis 2023 eine Zielpopulation von 500 Individuen an. „Eine individuelle Obergrenze halte ich für Länder, die mit der Ausbreitung des Wolfes zu kämpfen haben, für richtig und notwendig“, führt Ehlers aus. In Frankreich leben circa 67 Millionen (Mio.) Einwohner auf fast 544.000 Quadratkilometer (km²). Das entspricht 117 Einwohner pro km². „In Deutschland hingegen müssen wir uns mit gut 83 Mio. Einwohnern den Platz auf 358.000 km² mit dem Wolf teilen. Das sind 233 Einwohner pro km²“, gibt Ehlers zu bedenken. Dann allein in Niedersachsen mit gerade einmal 48.000 km² so viele Wölfe zu akzeptieren, wie in Frankreich insgesamt, das steht in keinem Verhältnis! Es müssen endlich Regeln für eine Bestandsregulierung kommen – andernfalls erhalten wir Zuwachsraten von jährlich fast 30 Prozent und werden von der Wolfsproblematik überrollt“, unterstützt Jörn Ehlers eine Regulierung nach französischem Vorbild, aber mit geringerer Bestandszahl. Ehlers verweist auf den Umgang mit Wölfen in Skandinavien. Norwegen, Schweden und Finnland geben jährliche Jagdquoten vor mit dem Effekt, dass der Bestand auf einem akzeptablen Erhaltungsniveau gehalten wird. Schweden hat eine Untergrenze von 300 Wölfen festgelegt.
(LPD 75/2020)