Rundschreiben 201020

Neues Geschäftsfeld der Landvolk MB Finanz GmbH: Finanzierung von Technik und Fahrzeugen

Ob die Anschaffung einer neuen Maschine, eines Melkroboters oder eines gewerblich genutzten Fahrzeuges, jeder Betrieb muss sich immer wieder mit der Refinanzierung von mobilen Wirtschaftsgütern auseinandersetzen. Dabei gilt, um so anspruchsvoller das Vorhaben, um so aufwendiger und anspruchsvoller ist auch die Beschaffung der dazu notwendigen Finanzmittel. Wer kennt hier schon die Stolpersteine und Fallstricke? Die Zahl der Anbieter ist zudem groß, eine Übersicht darüber schwer zu erhalten. Hinzu kommt auch der Umstand, dass die Objektfinanzierungs-gesellschaften durch das anhaltende Niedrigzinsniveau die Kosten der persönlichen Betreuung nicht mehr tragen können und der Vertrieb von Kreditprodukten auf elektronische Vertriebskanäle im Internet verlagert wird. Es gibt seltener persönlichen Kundenkontakt, Beratungsleistungen werden telefonisch erbracht. Diese Entwicklung ist wirtschaftlich nachvollziehbar, aber auch kritisch zu betrachten.

Vor diesem Hintergrund ist die Landvolk MB Finanz GmbH vor einigen Monaten neu in dieses Geschäftsfeld eingestiegen. Damit auch in diesem Bereich die gleiche Qualität in der Beratung geboten werden kann wie in den bisherigen Aufgabengebieten wurde zum 01.07.2020 mit Thomas Krause ein ausgewiesener Fachmann eingestellt, der seit mehr als einem Jahrzehnt in diesem Segment tätig ist und in der Vergangenheit schon mit vielen Landwirten aus der Region geschäftlich in Verbindung stand. Vor diesem Hintergrund kann das gesamte Team der Landvolk MB Finanz GmbH die Mandanten direkt und persönlich durch den gesamten Prozess bis zum Vertragsschluss begleiten. Die Vorteile für den Auftraggeber liegen klar auf der Hand:

  1. Zeitersparnis – der Prozess wird von Anfang bis Ende durch die Mitarbeiter der Landvolk MB Finanz GmbH ausschließlich im Interesse ihrer Auftraggeber realisiert. Es sind nur gelegentliche Abstimmungen notwendig.
  2. Kostenersparnis – die Projekte werden diversen (Bank-) Anbietern vorgestellt und als wesentlicher Bestandteil der Arbeit auch auf die Konditionierung geprüft. Dabei zeichnen sich meist erhebliche Kostenschwankungen von mehreren Hundert bis deutlich über tausend Euro ab.
  3. Daten- und Kundenschutz – innerhalb der Angebotsphase werden keinerlei persönliche Daten gegenüber den Anbietern veröffentlicht. Demzufolge ist es diesen noch nicht möglich, persönliche Daten in ihren jeweiligen EDV-Systemen zu erfassen und / oder im Vorwege Auskunfteien zu den Interessenten zu befragen. Erst nach der gemeinsam abgestimmten Annahme eines Angebotes, werden die Daten genannt.
  4. Qualifizierter Kreditantrag – beruhend auf den jahrelangen Berufserfahrungen und der Marktkenntnis unserer Mitarbeiter werden die Informationen und Unterlagen für eine Kreditprüfung so vorbereitet, dass eine schnelle Entscheidung bei optimaler Umsetzungschance möglich ist.
  5. Ein fester Ansprechpartner – der Auftraggeber setzt sich im gesamten Prozess ausschließlich nur mit seinem persönlichen Betreuer bei der Landvolk MB Finanz GmbH auseinander.
  6. Individuelle Anpassung – in einer Vielzahl von Vorgängen besteht die Möglichkeit, die Struktur eines Kredites an die betrieblichen Geldströme anzupassen und somit seine Liquidität zu erhalten. Der Standardkredit mit Laufzeit X bei Rate Y ist nicht immer auch die effektivste Lösung.

Um eine Unabhängigkeit zu gewährleisten, hat die Landvolk MB Finanz GmbH gegenüber Banken und Objektfinanzierungsgesellschaften keine Provisionsansprüche. Man berechnet hier eine moderate Aufwandentschädigung für die erbrachten Leistungen und in Abhängigkeit vom Volumen des Vorhabens. Eine Erstberatung ist dabei jedoch immer kostenfrei und unverbindlich. Um eine Zusammenarbeit mit der Landvolk MB Finanz GmbH anzustreben, muss man nicht zwingend Mitglied im Landvolk oder Landwirt sein.

Sollten Sie Interesse an einer unabhängigen Beratung haben oder möchten Sie noch mehr erfahren über die Möglichkeiten der Finanzierung dann setzen Sie sich unverbindlich mit uns in Verbindung, um zu prüfen, welche Lösungen es für Sie gibt.

Kontakt zur Landvolk MB Finanz GmbH gibt es unter Telefon 0172-7155417, per Fax unter 0511-80904620 oder per Mail unter info@lvmb-finanz.de. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage www.lvmb-finanz.de

Investitionen zur Verbesserung des Nährstoffeinsatzes (IVN)- Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung des Nährstoffeinsatzes in landwirtschaftlichen Unternehmen-Anträge können voraussichtlich vom 26.10. bis 16.11.2020 gestellt werden

Die Landesregierung stellt für dieses Jahr 12 Millionen Euro bereit, mit denen Vorhaben unterstützt werden, die zur Reduzierung von Nährstoffausträgen aus Düngemitteln führen. Das Ziel ist, die Emissionen aus der Lagerung und dem Einsatz organischer und mineralischer Düngemittel zu vermeiden.

  • Gefördert wird die Beschaffung bzw. Errichtung folgender Gegenstände:
    • Zusätzliche Wirtschaftsdüngerlagerkapazitäten: Förderfähig sind separate Baukörper zur Lagerung von Gülle, Jauche oder Festmist, soweit die Kapazitäten nicht bereits gesetzlich vorgeschrieben sind. Eine feste Abdeckung oder ein Zeltdach ist für Güllebehälter vorgeschrieben.
    • Abdeckungen für bestehende Güllebehälter oder Mistplatten (festes Dach oder Zeltdach),
    • Gülleaufbereitungsanlagen (für alle Arten der Aufbereitung),
    • digitale Landtechnik:
      • Nahinfrarot-Sensoren (NIRS),
      • Technik zur Ansäuerung von Wirtschaftsdüngern während der Ausbringung,
      • Stickstoff-Sensoren,
      • Pneumatische Düngerstreuer oder Scheibenstreuer für die Mineraldüngung mit einer der folgenden Ausstattungen:
        • GPS-gestützte Teilbreitenschaltungen, 
        • elektronische Einrichtungen zur teilflächenspezifischen Variation der Streumenge,
        • sensorgestützte Einrichtungen zur Verbesserung der Quer- oder Längsverteilung.
  • Die Zuwendung wird landwirtschaftlichen Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen gewährt; gewerbliche Unternehmen wie Lohnunternehmen oder Biogasanlagen sind ausgeschlossen.
  • Betriebe mit mehr als 3,0 GV/ha werden nicht gefördert.
  • Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 35 %. 
  • Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 Euro netto. Maximal förderfähig ist ein Investitionsvolumen von 200.000 Euro.
  • Liegt das Einkommen über 180.000 Euro (bzw. 150.000 Euro bei Ledigen), wird die Förderung nicht gewährt (Prosperitätsgrenze).
  • Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben ist dem Antrag die Baugenehmigung beizufügen.
  • Maßnahmen, die bereits begonnen sind (Auftragsvergabe), sind von der Förderung ausgeschlossen.

Weitere Einzelheiten können dem Richtlinienentwurf entnommen werden. Nach Veröffentlichung der endgültigen Richtlinie (ca. 26.10.) können bis zum 16.11.2020 Anträge gestellt werden. Sollten die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, wird ein Ranking durchgeführt. Die Auswahl der Betriebe erfolgt nach dem Tierbesatz (GV/ha) von 0 GV/ha aufsteigend, wobei es Abzüge für Junglandwirte (0,2 GV/ha) und bei Errichtung gasdichter Abdeckungen (0,3 GV/ha) gibt.

Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Webcode 01037222