Rundschreiben 201207

Sonderrundschreiben MOOR

Das Umweltministerium hat ein Diskussionspapier zur Moorschutzstrategie vorgelegt.

Ziel der Moorschutzstrategie

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat jetzt mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) eine Moorschutzstrategie erarbeitet, welche eine stark eingeschränkte land- und forstwirtschaftliche Nutzung auf Moorflächen vorsieht.

Ziel ist es, bis 2030 die Treibhausgasemissionen aus land- und forstwirtschaftlicher Nutzung von Moorböden um mindestens 5 Mio. t CO2-Äquivalente zu senken.

Das sind die Pläne der Moorschutzstrategie

Als wichtigste Punkte, die die Landwirtschaft betreffen, schlagen die Behörden in ihrem Diskussionspapier vor:

  1. Moorschutzgebiete mit ausreichenden Pufferzonen zu erweitern,
  2. Bisher ungenutzte Moorflächen künftig nicht zu nutzen und möglichst vollständig wiederzuvernässen,
  3. ackerbaulich genutzte Moorflächen des Bundes bis 2030 wiederzuvernässen und die Nutzungsform anzupassen,
  4. Pflanzenschutzmitteleinsatz in Schutzgebieten auf Moorböden zu verbieten,
  5. Anreize für moorzehrende Nutzung und Infrastrukturen (z.B. Stallbau) in der Landwirtschaft abzuschaffen,
  6. Umbruch von Moorgrünland zur Grünlanderneuerung zu verbieten,
  7. neue land- und forstwirtschaftliche Leitlinien zum Moorschutz zu schaffen, darunter den Verzicht auf Vorfluterausbau und weitere Vorflutabsenkungen.
  8. den Moorschutz explizit als Ziel für den nationalen Strategieplan zur GAP-Umsetzung aufzunehmen.

Das Diskussionspapier der Bundesregierung zum Moorschutz finden Sie auf unserer Homepage.

Das BMU hat eine öffentliche Beteiligung an der Diskussion gestartet.

Wir rufen alle Mitglieder auf, die Vorschläge der Behörden zu kommentieren. Auf unserer Internetseite im geschützten Mitgliederbereich stellen wir exklusiv für unsere Mitglieder ein Muster zur Verfügung.Dieses kann zudem auch in unseren Geschäftsstellen angefordert werden.

Zur Überprüfung der derzeitigen Flächenbeschreibung:                                       https://nibis.lbeg.de/cardomap3/?permalink=ncayW7N

Stellungnahmen müssen Sie bis zum 18. Dezember 2020 schriftlich per Post oder per E-Mail einreichen an:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Referat N II 6
Postfach 12 06 29
53048 Bonn

Oder per Mail an moorschutzstrategie@bmu.bund.de