Agrardiesel
Vom 01.01. bis 30.09.2021 ist es möglich den Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft für 2020 beim Hauptzollamt Frankfurt/Oder zu stellen.
Beachten Sie hierbei bitte, dass es nur noch zwei Möglichkeiten der Antragstellung gibt:
1.) Antragstellung über das Bürger- und Geschäftskundenportal (mit eigener Email-Adresse und ELSTER-Zertifikat oder Ihrem neuen Personalausweis mit der Zusatzfunktion elektronischer Identitätsnachweis)
2.) Antragstellung handschriftlich in Papierform
Die Antragstellung online mit Ausfüllen und Senden des Formulars und anschließendem Versand des Datenbegleitscheins an das Hauptzollamt ist nicht mehr möglich.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Frau Scholz unter Telefon 04761 – 992 200 oder Frau Dierking-Lühmann unter 04281 – 821 100.
Änderungen in der Sozialversicherung
Alterskasse: Ab dem 01.04.2021 erhalten deutlich mehr Landwirte einen Beitragszuschuss. Zudem erhöht sich der Zuschuss für die bisherigen Empfänger. Die neue Grenze liegt bei Alleinstehenden 23.688 € pro Jahr und bei Verheirateten 47.376 € pro Jahr. Neu ist auch, zu künftig orientiert sich der Grenzwert an die Bezugsgröße der Sozialversicherung. Damit erfolgt nun eine kontinuierliche Anpassung. Der Beitragszuschuss muss mittels Antragsformular der SVLFG beantragt werden und eine Kopie der letzten Einkommenssteuererklärung mit eingereicht werden.
https://www.svlfg.de/beitragszuschuss
Krankenkasse: Die Beiträge zur Krankenkasse steigen um 1,7 %.
Alterskasse: Der Beitrag zur Alterskasse singt von 261 auf 258 €/mtl.
Moorschutzstrategie – Diskussionspapier
Mit unseren Rundschreiben 201207 und der Rundschreiben Erinnerung 201214 haben wir auf das Diskussionspapier zur Moorschutzstrategie der Bundesregierung hingewiesen. Da die Frist für die Stellungnahme bis zum 15.01.2021 verlängert wurde, weisen wir nochmals auf die Möglichkeit einer Stellungnahme abzugeben hin. Die ist aus unserer Sicht wichtig, um die hohe Betroffenheit deutlich zu machen. Wir als Verband haben eine umfangreiche Stellungnahme zu unserem Verbandsgebiet Bremervörde-Zeven bereits eingereicht. Für die individuelle Betroffenheit bitten wir um die einzelne Initiative. Wir haben ein Mustertext und unser Kollege Heiko Philipp berät zudem unter 04761-992204. Bitte melden Sie sich zeitnah!
Hinweis Pressetext: Bericht LAND & FORST 52/53/2020 Moorschutzstrategie trifft viele hart
Stellungnahmen sind zu richten an:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Referat N II 6
Postfach 12 06 29
53048 Bonn
Oder per Mail an moorschutzstrategie@bmu.bund.de
Investitionsförderung im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramms (IuZ) vom BMEL startet 2021
Das neue Investitionsförderprogramm als Teil des Investitions- und Zukunftsprogramms (IuZ) vom BMEL startet 2021. Ab dem 11. Januar 2021 ist die Antragstellung online möglich. Da die verfügbaren Mittel nach dem Windhundverfahen vergeben werden, ist eine schnelle Antragstellung wichtig. Weitere Informationen finden Sie im folgenden Artikel.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat ein neues Investitionsförderprogramm für die Landwirtschaft geschaffen. Ziel ist es, mit einem Mittelvolumen von insgesamt einer Milliarde Euro, die Landwirte in den anstehenden Transformationsprozessen, wie der Umsetzung der neuen Düngeverordnung, zu unterstützen. Das Geld steht für die Jahre 2021 bis 2024 zur Verfügung und wird auf verschiedene Programme verteilt: 816 Mio. Euro werden für Investitionsmaßnahmen, 140 Mio. Euro für Agrarumweltmaßnahmen, 24 Mio. Euro für die Innovationsförderung und 20 Mio. Euro für die Digitalisierung bereitgestellt.
Förderberechtigte
Von den Gesamtmitteln der Investitionsmaßnahmen können 2021 207 Mio. Euro genutzt werden. Grundsätzlich sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe antragsberechtigt. Darüber hinaus sind vom Zuwendungsempfänger entsprechende berufliche Qualifikationen und der Nachweis für ein wirtschaftlich stabiles Unternehmen, durch die Einreichung der letzten zwei Jahresabschlüsse oder Einnahmenüberschussrechnungen und die Bestätigung der Hausbanken zu erbringen. Abweichend davon können Hofnachfolger, bei denen noch kein eigener Jahresabschluss vorliegt, die der vorhergehenden Betriebsführung einreichen. Eine GV-Grenze gibt es nicht.
Fördergegenstand
Gefördert werden Maßnahmen, die zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen führen, Produktionskosten möglichst senken, die Wertschöpfung steigern und vor allem zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Dazu zählt der Kauf von Maschinen und Geräten zur umweltschonenden Dünger- oder Pflanzenschutzausbringung sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung. Weiterhin werden Bauten zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Separationsanlagen für flüssige Wirtschaftsdünger gefördert. Die konkreten Fördermaßnahmen werden in einer Positivliste zentral bei der Rentenbank aufgeführt. Diese ist in der stetig aktualisierten Fassung auf der Internetseite der Landwirtschaftlichen Rentenbank abrufbar.
Förderhöhe
Die Zuwendung stellt eine Kombination aus einem direkten Zuschuss und einem zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank dar. Der Zuschuss beläuft sich für landwirtschaftliche Betriebe auf bis zu 40 % der förderfähigen Investitionssumme und auf bis zu 10 % bzw. 20 % der förderfähigen Investitionssumme für landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe. Die Darlehenshöhe muss mindestens 60 % der förderfähigen Investitionssumme betragen. Die Umsatzsteuer kann nur berücksichtigt werden, wenn im Unternehmen kein Vorsteuerabzug vorgenommen wird (pauschalierende Betriebe). Innerhalb des Förderzeitraums 2021 bis 2024 wird das förderfähige Investitionsvolumen eines Antragsstellers auf 2 Mio. Euro begrenzt. Der maximale Zuschuss für landwirtschaftliche Betriebe ist auf 500.000 € gedeckelt.
Antragsverfahren
Die begrenzten Haushaltsmittel führen dazu, dass den Antragstellern nicht automatisch ein Anspruch auf die Gewährung der Zuwendung eingeräumt wird. Das bedeutet, dass die Fördermittel nach dem Windhundverfahren vergeben werden. Die Antragsfrist startet am 11. Januar 2021. Anträge sollten dann zügig gestellt werden.
Vor der Antragsstellung ist zu prüfen, ob das Investitionsvorhaben mit der Positivliste der landwirtschaftlichen Rentenbank übereinstimmt. Anschließend ist eine Absprache mit der Hausbank notwendig. Anschließend kann der Antrag online bei der Rentenbank gestellt werden. Sobald diese Antragsdaten in Papierform an die Hausbank übermittelt wurden, kann das Darlehen aufgenommen werden. Mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens darf jedoch erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid der Rentenbank vorliegt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach dem Hochladen des Verwendungsnachweises.
Bei Zuwendungsbeträgen unter 100.000 Euro müssen jeweils drei Vergleichsangebote für alle Aufträge über 3.000 Euro vorliegen. Bei Zuwendungen ab 100.000 Euro ist ein Ausschreibungsverfahren nötig. Alle Angebote müssen in Textform vorliegen. Telefonische Absprachen bzw. Gesprächsvermerke sind nicht ausreichend. Screenshots von Online-Händlern und Angebote per E-Mail sind zulässig. Weitere Informationen können der Richtlinie und dem Fragen-Antwort-Katalog auf der Seite der Rentenbank entnommen werden.
Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Webcode 01037983
Rote Gebiete
Seit dem 22.12.2020 liegt der Verordnungsentwurf zur Neuausweisung der roten Gebiete vor.
Diese Neufassung ist nun zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Das Kartenmaterial und die Informationen über die damit verbunden einzuhaltenden Vorschriften sind sehr umfangreichend.
Wir verweisen daher auf die aufgeführten Links.
Link Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Presse:
Link zum LEA-Portal, SLA Niedersachsen: https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/
Fristen
03.01. Tierseuchenkasse, Stichtagsmeldung Tierzahl
07.01. HI-Tier, Stichtagsmeldung Tierbestand
14.01. TAM, Tierarzneimitteldatenbank
15.04. Fristende, Stellungnahme der Moorschutzstrategie
31.01. Ende Sperrfrist Wirtschaftsdünger
31.01. Bundesnetzagentur, Registrierung der Stromerzeugungseinheit
31.01. Düngebedarfsermittlung Hauptfrucht 2021 (vor der ersten Düngung)
Landvolk Jahresbericht 2020
Der umfangreiche Jahresbericht vom Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. ist auf der Internetseite des Landesverbandes einsehbar. https://landvolk.net/