Rundschreiben 210122

Neuausweisung der Roten Gebiete

Am 22.12.2020, pünktlich zu Weihnachten hat die Landesregierung den niedersächsischen Landwirten mit einem Verordnungsentwurf über die „roten Gebiete“ sowie die darin zukünftig geltenden Bewirtschaftungseinschränkungen „ein Geschenk gemacht, dass keiner wollte“ (Dr. Holger Hennies Präsident Landvolk Niedersachsen). Die Verärgerung unter den Landwirten darüber ist groß. Zwar wurden einige Gebiete, insbesondere Grünlandstandorte aus der Gebietskulisse herausgenommen jedoch sind an zahlreichen Standorten vormals „grüne“ Flächen ins rote Gebiet gerutscht obwohl die nächstgelegenen Messstellen „grün“ sind d.h. Messwerte von unter 50 mg Nitrat aufweisen. Zu erklären ist dieses nur durch ein intransparentes Ausweisungsverfahren welches vom Umwelt- und Landwirtschaftsministerium für die Ausweisung zu Grunde gelegt wurde. Dazu wurde Niedersachsen in 409 Teilräume unterteilt. Befindet sich in einem dieser 409 Teilräume eine Messstelle mit erhöhten Nitratmesswerten, so wird unterstellt, dass mindestens auf allen Ackerstandorten mit gleicher Bodenbeschaffenheit innerhalb dieses Teilraums eine ähnliche Nitratbelastung vorliegt.

Aktuell läuft zu diesem Verordnungsentwurf die Verbandsanhörung, die wir als Landvolkverband Bremervörde-Zeven nutzen wollen. Zur Untermauerung unserer Kritikpunkte würden wir uns freuen wenn sich einige unmittelbar von der oben beschriebenen Problematik betroffene Landwirte bei uns melden würden, um die individuelle Betroffenheit ihrer Betriebe zu beschreiben und in die Verbandsstellungnahme einfließen zu lassen.

Stellungnahmen von Einzelpersonen sind leider nicht zugelassen und können daher auch keinen Einfluss auf den Verordnungsentwurf nehmen.

Es ist jedoch jedem Landwirt freigestellt sich an die zuständigen Ministerien oder aber den/die Wahlkreisabgeordnete/n zu wenden und allgemeine Kritikpunkte anzubringen. Der Landvolk Landesverband hat dazu zwei Protestschreiben entworfen, die nach eigenen Vorstellungen umgestaltet und abgeändert werden können, sie sind auf unserer Homepage im geschützten Mitgliederbereich abrufbar oder können auch in den Geschäftsstellen als E-Mail bei den Agrarberatern Christoph Wilkens und Heiko Philipp angefordert werden.

Wir empfehlen jedoch ausdrücklich diese Protestschreiben nicht vor dem 03.02.2021 zu versenden. An diesem Tag endet die Verbandsanhörungsfrist. Die Protestschreiben können auf den Verordnungsentwurf ohnehin keinen Einfluss nehmen und könnten lediglich den Ministerien als Ausrede für weitere zeitliche Verzögerung bei der Bearbeitung des Entwurfs dienen.

Nach dem 03.02.2021 kann mit den Protestschreiben ebenso Druck auf die Politik ausgeübt werden, zeitgleich muss aber pünktlich zur Frühjahrsbestellung eine praktikable und für die Landwirte nachvollziehbare Verordnung vorgelegt werden.

Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass die konkrete Abfrage von Daten zu einzelnen Messstellen, die zur Ausweisung als rotes Gebiet geführt haben zwar möglich ist (eine entsprechende Detailabfrage ist ebenfalls als Vorlage im Mitgliederbereich der Homepage abrufbar), sie jedoch kostenpflichtig ist. Das heißt das Umweltministerium würde dem einzelnen Landwirt die Herausgabe der angefragten Daten in Rechnung stellen.

Das Landvolk versucht derweil auf Landesebene die Politik zur Ausweisung kleinflächiger rote Gebiete rund um tatsächlich belastete Messstellen sowie zu einem transparenteren Ausweisungsverfahren zu bewegen. Dann würden entsprechende Messwerte, die zu einer roten oder grünen Ausweisung führen, ohnehin öffentlich zugänglich und müssten nicht mehr vom einzelnen Landwirt kostenpflichtig angefordert werden.

Bachelorarbeit

Mareike Köppen (Nieder Ochtenhausen) schreibt zzt. Ihre Bachelorarbeit und bittet um Unterstützung zum Thema „Gesundheit und gesundheitliche Belastungen in der Landwirtschaft“. Sie bitte bei einer Umfrage teilzunehmen, dazu folgender Link: https://www.survio.com/survey/d/R7B4T5S6W7S8B9S6J

Hinzuverdienst bei vorzeitigen Altersrenten der SVLFG

Die bisherige Sonderregelung für 2020 gilt auch im Jahr 2021, keine Anrechnung von Hinzuverdienst.

https://www.svlfg.de/altersrente-landwirte-mifa

Betriebs- und Haushaltshilfe (BHH)

Bei einer angeordneten Quarantäne besteht kein Anspruch auf BHH, da im allgemeinem die Arbeiten weiter ausgeführt werden können. Ggf. kann ein Anspruch auf Verdienstausfall nach Landesrecht gelten gemacht werden.

Bei einer Erkrankung mit Corona, besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf BHH. Hier kann es jedoch schwierig sein, eine Ersatzkraft vermittelt zu bekommen. Die Maschinenringe werden ggf. aus Sorge der Ansteckung keine Kräfte vermitteln können bzw. ggf. sogar dürfen. Es ist ratsam sich rechtzeitig mit Notallszenarien zu beschäftigen und zudem sollte sich jeder Betriebsinhaber auch mit der Thematik „Notfallordner“ rechtzeitig auseinandersetzen.

Die SVLFG hat auf Ihrer Website einige Infos zusammengefasst: https://www.svlfg.de/faq-bhh-corona

Bundeswettbewerb „Land.Vielfalt.Leben“ Bewerbungen bis zum 28. Februar 2021

Der Landwirtschaft kommt eine hohe Verantwortung für den Erhalt der biologischen Vielfalt – von der sie gleichzeitig auch profitiert – zu, denn Landwirte leben mit und von der Natur. Insekten sind wertvolle Unterstützer auf Feldern, Obstplantagen oder im Gemüseanbau. Sie vertilgen Schädlinge, bestäuben Pflanzen und helfen dabei, den Boden fruchtbarer zu machen. Viele niedersächsische Landwirtinnen und Landwirte setzen sich seit Jahren aktiv für den Erhalt der biologischen Vielfalt ein. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft will dieses Engagement mit dem Bundeswettbewerb „Land.Vielfalt.Leben“ würdigen und lädt Landwirte zur Teilnahme ein. Bis zum 28. Februar können engagierte Bauern sich bewerben, teilt der Landvolk-Pressedienst mit.

Mit Blühstreifen, Hecken, Gewässerschutzstreifen und auch weiteren übergreifenden und vernetzenden Maßnahmen schaffen Landwirte neue Lebensräume für Insekten und bieten ihnen Futterquellen. Prämiert werden soll die Arbeit der Landwirtinnen und Landwirte, die sich mit guten Ideen für eine insektenfreundliche Landwirtschaft einsetzen – ob als Einzelbetrieb im Neben- oder Haupterwerb oder in Kooperationen, wie z.B. regionale Zusammenschlüsse oder Netzwerke aus der Region, zu denen mindestens ein landwirtschaftlicher Betrieb gehört. Mögliche Partner können hierbei andere landwirtschaftliche Betriebe, aber auch Vereine, Verbände, Kommunen, Imkereien, Bürgerinnen und Bürger, Naturschutzinitiativen, Jagdpächterinnen und -pächter sein.

Bewertet werden besonders erfolgreiche und praxisbewährte sowie zukunftsweisende und auch gezielt kombinierte Maßnahmen zum Insektenschutz. Dabei muss es sich um bereits erfolgreich umgesetzte und bereits laufende Projekte handeln. Diese können aus dem Bereich Nahrung und Habitat, zur Unterstützung der ökologischen Leistungen von Insekten im Produktionssystem, zur Zusammenarbeit zur Förderung des Insektenschutzes im Agrarbereich oder zu wirksamer Öffentlichkeitsarbeit für insektenfreundliche Methoden und Arbeitsweisen sein. Erst geplante Aktivitäten werden nicht berücksichtigt. Bei der Bewertung hat die Jury einen besonderen Blick auf das Engagement der Beteiligten, auf Umfang, Erfolg und Nachhaltigkeit der durchgeführten Maßnahmen, auf den kreativen Mix bewährter und zukunftsorientierter Aktivitäten, auf Vielfalt, Dauer und Kontinuität der Maßnahmen sowie auf das Ausmaß der regionalen Zusammenarbeit zwischen den Betrieben untereinander und mit anderen Akteuren im ländlichen Raum. Die ersten drei Plätze in jeder Kategorie werden mit 5.000 Euro, 3.500 Euro bzw. 2.500 Euro prämiert.

Weitere Infos unter www.land-vielfalt-leben.de.                             

Landvolk Niedersachsen, LPD 5/2021

Bauer sucht Besucher

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie hat der Landesverband Niedersachsen auch für dieses Jahr den „Tag des offenen Hofes“ abgesagt. Das Landvolk Bremervörde-Zeven möchte diese Veranstaltung nicht gänzlich ausfallen lassen und plant unter dem Motto „Bauer sucht Besucher“ kleine Hofführungen anzubieten. An den vier Sonntagen in Mai sollen die zehn bis 15 Besucher über die teilnehmenden Höfe geführt werden, umso mehr über die Landwirtschaft zu erfahren. Wer Interesse hat, seinen Hof oder seine Biogasanlage einmal der Öffentlichkeit für ein bis zwei Stunden vorzustellen, kann sich mit Silke Martens unter martens@landvolk-brvzev.de oder telefonisch unter 04281/ 82 11 05 in Verbindung setzen. Silke Martens unterstützt auch gerne bei der Ausarbeitung eines kleinen Rahmenprogramms.

BAUER und LANDWIRT e.V.

Leider wissen heutzutage nur noch wenige Menschen, woher ihre Lebensmittel eigentlich kommen und damit verbunden, wissen viele gar nicht, was Landwirte eigentlich machen. Mit unseren beiden Vereinen „BAUER e.V.“ und „LANDWIRT e.V.“ wollen wir interessierte Besucher auf die Höfe unserer Region holen, um ihnen transparent die Abläufe auf einem landwirtschaftlichen Betrieb darzustellen. Denn nur durch persönliche Erfahrungen kann sich das Bild der Landwirtschaft ändern. Beide Vereine sind anerkannter regionaler Bildungsträger im Landesbildungsprojekt „Transparenz schaffen – von der Ladentheke bis zum Erzeuger“. Um die Vielfalt der Landwirtschaft in unserer Region aufzuzeigen, wäre es schön, wenn möglichst viele Mitglieder sich bereit erklären, interessierte Besuchergruppen, Kindergärten oder Schulklassen zu sich auf die Höfe einzuladen. Wer Interesse daran hat, sich bei BAUER e.V. oder dem Zevener Pendant LANDWIRT e.V. zu engagieren, der kann sich bei Silke Martens unter martens@landvolk-brvzev.de oder telefonisch unter 04281/ 82 11 05 melden.

Fotowettbewerb

In unserer Geschäftsstelle in Zeven wird momentan fleißig gewerkelt, um dem in die Jahre gekommenen Büroräumen einen neuen Glanz zu verschaffen. Nach den Arbeiten des Malers strahlen die Wände in hellstem Weiß, die nun mit Ihren Fotos verschönert werden sollen. Dazu ruft das Landvolk Bremervörde-Zeven seine Mitglieder auf, sich an einem Fotowettbewerb zu beteiligen. Sie haben ein besonderes Lieblingsfoto von Ihren Tieren, von der Ernte oder gerade im Winter tolle Aufnahmen von den Zugvögeln auf den Feldern gemacht – dann her damit! Schicken Sie uns Ihre schönsten Fotos bis zum 21. Februar an kerouche@landvolk-brvzev.de. Die Bilder werden wir dann auf unserer Facebookseite veröffentlicht, damit die Mitglieder darüber abstimmen können, welche zehn Fotos künftig die Wände in der Zevener Geschäftsstelle zieren sollen. Wir freuen uns auf viele unterschiedliche Motive!

Mahnwache

Aufruf von Land schafft Verbindung- NDS (LSV) zur Mahnwache ab dem

24. Januar 2021, 06 Uhr, eine Corona konforme, angemeldete Mahnwache in der Calenberger Straße 2 in 30169 Hannover, direkt zwischen Landwirtschafts- und Umweltministerium, abzuhalten.

„Im Schichtsystem werden wir 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche vor unseren Ministerien für Umwelt (MU) und Landwirtschaft (ML) auf Antworten warten.“

Dort wird nochmals mit Nachdruck die vier Kernforderungen vorgebracht:

  1. Umsetzung einer Regionalisierung: Grüne Messstellen dürfen bei der Ausweisung nicht ignoriert werden!
  2. Ein Verursacherprinzip, welches die Bezeichnung auch verdient.
  3. Einen verbindlichen Fahrplan, wie wir mit diesen unsinnigen Regelungen umgehen, bis dort endlich Nachvollziehbarkeit Einzug erhält.
  4. Mehr Flexibilität: Die starre Vorgabe der zusätzlichen Maßnahmen berücksichtigt die Belange der regional unterschiedlichen Anforderungen nicht ausreichend.

https://www.facebook.com/lsv.weser.elbe.nord

Zur Teilnahme und Rückfragen bitte an den örtlichen Vertretern des LSV wenden

Kontakt: Dirk Koslowski (0174 – 9475386)

Politik mitgestalten

Ob Regionales Raumordnungsprogramm, Wegebau oder Umweltauflagen – die kommunale Politik hat Einfluss auf die landwirtschaftlichen Betriebe in der Region. Doch oftmals entscheiden über wichtige Themen Politiker, die kaum Berührungspunkte mit der Landwirtschaft haben. Da in diesem Jahr nicht nur am 26. September die Bundestagswahl im Kalender steht, sondern am 12. September 2021 auch in vielen Kommunen gewählt wird, sollten möglichst viele Landwirte die Gelegenheit nutzen, um sich selbst zur Wahl zu stellen. Nicht nur die Parteien suchen noch händeringend nach Kandidaten, auch parteilos hat man gute Chancen gewählt zu werden. Denn nur wenn möglichst viele Landwirte aus den unterschiedlichsten Bereichen in den Räten und Ausschüssen vertreten sind, können die landwirtschaftlichen Interessen bewahrt werden.

ANDI 2021 – Änderung bei PIN-Nummern

In Deutschland haben sich die Rahmenbedingungen zur Umsetzung der „Sicherheitsmechanismen für die Authentifizierung“ geändert. Dies betrifft auch die PIN (Persönliche Identifikationsnummer) für die HI-Tier (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) und ZID (Zentrale InVeKoS Datenbank).

Aufgrund dessen ist bei Änderung einer bestehenden PIN, diese nach den neuen Merkmalen zu vergeben. Betriebsinhaber*innen können ihre PIN auch ohne gesonderte Aufforderung des Systems jederzeit in der HI-Tier ändern (www.hi-tier.de): Allgemeine Funktionen -> „PIN ändern“.

Bei Verlust einer PIN besteht die Möglichkeit online eine Ersatz-PIN anzufordern. Dazu ist – ausgehend von der jeweiligen Anmeldungsseite – bei der HI-Tier dem Link „PIN vergessen – PIN Anforderung“ zu folgen (jeweils rechts neben dem Eingabefeld zur PIN). In der neuen HI-Tier-Oberfläche V.3 heißt der Link „PIN vergessen“ und befindet sich links neben dem Eingabefeld. Eine neue PIN wird von der Regionalstelle Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V. (vit) per Post versandt. Dieser Ablauf kostet Zeit und ist gebührenpflichtig.

Eine neue PIN kann dagegen auch kostenfrei und elektronisch per E-Mail von HI-Tier übersandt werden. Dazu ist es notwendig, in der HI-Tier unter PIN-Anforderung als Art der Zustellung „Mail“ auszuwählen. Wichtige Voraussetzung dafür ist, dass Registriernummerninhaber*innen vorher einen bestätigten Kommunikationskanal für ihre Registriernummer eingerichtet haben. In HI-Tier ist unter dem Menüpunkt „Bestätigter Kommunikationskanal“ eine E-Mail-Adresse einzugeben und diese für die Zustellung freizugeben. Unmittelbar nach der Speicherung wird die HI-Tier an die hinterlegte E-Mail-Adresse eine E-Mail mit Erläuterungen und einem Bestätigungscode versenden. Der Bestätigungscode ist gemäß den mitgelieferten Erläuterungen innerhalb von 24 Stunden bei HI-Tier einzugeben. Dadurch wird die hinterlegte E-Mail-Adresse zum „Bestätigten Kommunikationskanal“ und diese steht für die Zustellung einer Ersatz-PIN zur Verfügung.

Nutzer*innen der ZID stehen diese Möglichkeiten grundsätzlich auch zur Verfügung. Eine Besonderheit ist jedoch, dass der „Bestätigte Kommunikationskanal“ gegenwärtig nur in HI-Tier eingerichtet werden kann. Nutzer*innen der ZID melden sich dazu mit ihren ZID-Anmeldedaten in HI-Tier an. Im Fall der Online-Bestellung einer Ersatz-PIN werden die ZID- Nutzer*innen auf die Seite der HI-Tier weitergeleitet. Die Änderung einer PIN-Nummer ist jedoch auch weiterhin problemlos in der ZID möglich.

Wir raten, wegen der bevorstehenden ANDI Antragstellung 2021 die PIN auf die neuen Merkmale zu ändern, um eventuellen Problemen bei der Anmeldung in ANDI vorzubeugen. Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Webcode 01038070