Rundschreiben 210326

!!!!! WICHTIG !!!!!

!!! Ab 6.4.2021 – Aktueller negativer Corona-Test muss vorliegen

beim Eintritt in die Geschäftsstellen !!!

Die ANDI-Antragszeit steht bevor und einige Mitglieder möchten/können die digitale Variante mit Hilfe von Zoom nicht nutzen. Um das Team der Geschäftsstelle zu schützen gilt ab dem 6.4.2021 für alle Mitglieder die, die Geschäftsstelle betreten möchten, dass sie einen negativen Corona-Test nachweisen müssen, welcher nicht älter als 12 Stunden ist. Die Apotheken bieten kostenlose Testungen an zudem stehen Selbsttests im Handel zum Verkauf. Wir bitten alle Mitglieder die uns in der Geschäftsstelle besuchen müssen um Verständnis!

Vertragsentwürfe der EVB

Seit Anfang des Jahres verschickt die EVB an vielen Mitglieder, die Grundeigentümer von landwirtschaftlichen Nutzflächen an einem Bahnübergang sind, Vertragsentwürfe per Post. Es waren zwei Entwürfe enthalten. Ein Vertragsentwurf ohne Bezahlung des Gestattungsnehmers und ein Vertragsentwurf mit Bezahlung des Gestattungsnehmers.

Falls Sie auch Post bekommen haben, melden Sie sich bitte bei uns in einer der Geschäftsstellen mit der Angabe Ihres Namens und einer E-Mail-Adresse.

Wir werden die Interessen der Mitglieder gegenüber der EVB bündeln. Bitte noch keinen Vertrag unterschreiben.

Vertragsentwürfe für Nutzungsverträge für Photovoltaik-Anlage

Das allgemeine gesellschaftliche Ziel regernative Energien zu fördern (derzeitiger LROP Entwurf) mit der Grundlage des neuen EEG 2021 wird in vielen Regionen in unserem Verbandsgebiet derzeit von Firmen genutzt und Grundstückseigentümern von zahlreichen Projektieren Nutzungsverträge für den Bau von PV-Anlagen angeboten.

Wir bitten alle Mitglieder diese Verträge NICHT überstürzt zu unterschreiben. Zum einen laufen diese Verträge mindestens 20 Jahre (meistens mit weiterer Verlängerungsoption), zum anderen sind die vermeintlich guten Konditionen mit den Vertragsinhalten zu prüfen und in der Gemeinschaft der betroffenen Grundeigentümer entsprechend auszuhandeln.

TIPP: Die betroffenen Grundstückseigentümer sollten sich zusammenschließen und verschiedene Angebote für Ihre Flächen unterbreiten lassen.

Falls Sie Fragen oder Unterstützung benötigen-melden Sie sich bitte bei Dr. Diane Wischner-Pingel 04761-992202

! ANDI 2021 !

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung des Antrages zur Agrarförderung.

Bitte kontaktieren Sie uns zur Terminvereinbarung unter:

04761-992200 (Bremervörde) oder 04281-821100 (Zeven)

https://www.sla.niedersachsen.de/andi/

Eigene Kontrolle alle Maschinen auf Verkehrssicherheit

Der Startschuss zur Beginn der Außenwirtschaft ist bereits gefallen. Wir möchten ausdrücklich jeden Bewirtschafter aufrufen, alle Maschinen auf Verkehrssicherheit zu kontrollieren und bei Bedarf umgehend fehlerhafte oder kaputte Teile zu erneuern. Zum einen steht die Verkehrssicherheit, welches dieses Jahr auch wieder verstärkt von der Polizei kontrolliert wird, zum anderen wird das Bild der Landwirtschaft auch über den ordnungsgemäßen Gebrauch/Einsatz der Maschinen geprägt und nach außen getragen. Mareike Kerouche (04761-992206) würde sich sehr über Anrufe freuen, z.B. zur Pressedarstellung der Frühjahrsbestellung vor Ort.

Für die unzähligen Fragen die z.B. bei der Ladungstonage, Kennzeichnung etc. auftreten, gibt es bei der Polizei Rotenburg eine direkte Möglichkeit über Facebook nachzufragen-die Antwort erfolgt prompt, zudem gibt es auf der Seite viele nützliche allgemeine Hinweise für den Maschineneinsatz der Landwirtschaft im Straßenverkehr:

https://www.facebook.com/Polizei.ROW/photos/a.102674958039742/278525520454684/

Niedersächsische/Bremer Agrarumweltmaßnahmen (NiB-AUM) Antragsverfahren 2021

Antragstellung Agrarumweltmaßnahmen 2021
Für die Antragstellung im Bereich der Niedersächsischen und Bremer Agrarumweltmaßnahmen (NiB-AUM) gibt es in diesem Jahr einige Änderungen.

In zwei Jahren soll voraussichtlich die neue ELER-Förderperiode starten und damit auch ein neues Programm im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen für Niedersachsen und Bremen angeboten werden. Deshalb schreibt die EU Übergangsverordnung vor, dass bis dahin 5-jährige Verpflichtungen nur noch in Ausnahmefälle genehmigt werden können.

Für die Antragstellung 2021 wurden die üblichen Antragsarten dementsprechend angepasst:

Neuantrag (N-Antrag):  In diesem Jahr sind in sämtlichen Maßnahmen keine Neuanträge zulässig. 
Es können somit keine Anträge auf Erweiterung der bestehenden Verpflichtungen mit mehr als 50% Flächenzuwachs gestellt werden! (Ausnahme BV1, s. unten)
Erstantrag (E-Antrag): Nicht für jede Fördermaßnahme zulässig (s. Tabelle unten) und auf eine Verpflichtungslaufzeit von einem Jahr begrenzt.  Kennzeichnen der Flächen in ANDI mit N. 
Folgeantrag (F-Antrag): teilweise möglich nur bei mindestens 2 Jahre Restlaufzeit der Verpflichtung und bei maximal 50% Flächenzuwachs (Ausnahme BV1, s.u.). Kennzeichnen der Flächen in ANDI mit N.

Damit Antragsteller, deren Verpflichtung am 31.12.2021 endet, weiterhin an der Fördermaßnahme teilnehmen können, gibt es dieses Jahr die Möglichkeit, 
einjährige Verlängerungsanträge (V-Antrag) zu stellen.  Wichtig: V-Anträge können nur für Maßnahmen gestellt werden, wenn der Antragssteller bereits eine Verpflichtung in dieser hat und sich derzeit im letzten Verpflichtungsjahr befindet (bis 31.12.2021).  Kennzeichnen der Flächen in ANDI mit B/N.

Eine Ausnahme für die o.g. Punkte gibt es in der Fördermaßnahme BV1 Ökologischer Landbau:
N-Antrag: nicht möglich.
F-Antrag: ist möglich, unabhängig von der Größe des Flächenzuwachses (auch mehr als 50% möglich). Kennzeichnen der Flächen in ANDI mit N. 
E-Antrag: für Betriebe möglich, die vorher noch nicht dem Öko-Kontrollverfahren unterstellt waren und somit als Einführer zählen. Kennzeichnen der Flächen in ANDI mit N.
V-Antrag: einjährige Verlängerungen für bestehende Verpflichtungen im letzten Jahr, Aufnahme neuer Fläche ist möglich. Kennzeichnen der Flächen in ANDI mit B/N.

Im Antragsverfahren 2021 zugelassene Fördermaßnahmen (FM) und Antragsarten.
(nicht aufgeführte Fördermaßnahmen werden nicht angeboten)Tabelle1

FMTeil-FMZugelassene Antragsarten 2021Besonderheiten
BV1 V,E,FBV1Verlängerungsantrag – Einbeziehung zusätzlicher
Flächen ist möglich.
BV1 Erstantrag nur für echte Einführer möglich.
BV1 Folgeantrag mit mehr als 50 % Flächenzuwachs
möglich.
BS1BS11,12V,F 
BS2 V 
BS3 V,E,F 
BS4 V,E,F 
BS5 V,E,F 
BS6 V 
GL1GL11V,F 
GL1GL12V,F 
GL2GL21V,E,FErstanträge nur in Gebietskulisse GL22 erlaubt.
GL2GL22V,E,F 
GL3GL31V,E,F 
GL3GL32V,E,F 
GL4 V,E,F 
GL5 V,F 
BB1 V,E,F 
BB2 V,E,F 
NG4 V 

Tabelle 1: zugelassene Antragsarten in den einzelnen Fördermaßnahmen

Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Webcode 01036536

Auslage – Bebauungsplan Nr. 16 ‚Sieks Weg‘ der Gemeinde Elsdorf

In der Samtgemeinde Zeven liegen folgende Unterlagen zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus. Wenn Sie möchten, dass wir von Ihnen Anregungen oder weitere Punkte aufnehmen, dann melden Sie sich bitte bis zum 29.04.2021 bei uns in der Geschäftsstelle

Die Planunterlagen sind auf der Internetseite der Samtgemeinde Zeven unter dem folgenden Link einsehbar:

https://www.zeven.de/Rathaus/Verwaltung/Bauleitplanung/Bebauungsplaene.htm/Rathaus/Seiten/Laufendes-Verfahren-16-B-Plan-Sieks-Weg-der-Gemeinde-Elsdorf.html?

Auslage – Bebauungsplan Nr. 41 „Birkenweg, Teil IV“, Gemeinde Heeslingen

In der Samtgemeinde Zeven liegen folgende Unterlagen zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange aus. Wenn Sie möchten, dass wir von Ihnen Anregungen oder weitere Punkte aufnehmen, dann melden Sie sich bitte bis zum 22.04.2021 bei uns in der Geschäftsstelle

Die Planunterlagen sind auf der Internetseite der Samtgemeinde Zeven unter dem folgenden Link einsehbar:

https://www.zeven.de/Rathaus/Verwaltung/Bauleitplanung/Bebauungsplaene.htm/Rathaus/Seiten/Laufendes-Verfahren-41-B-Plan-Birkenweg-Teil-IV-Gemeinde-Heeslingen-1.html?