Rundschreiben 210423

Umweltminister Olaf Lies: „Nicht öffentliche Ausnahmegenehmigungen dienen dem Schutz von Jägern und Antragstellern“

Die Fraktion Bündnis 90/Grüne im Niedersächsischen Landtag hat am 22.04.2021 angekündigt, Klage vor dem niedersächsischen Staatsgerichtshof einzureichen. Das kommentiert Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies wie folgt:

„Die Ausnahmegenehmigungen, die wir in den letzten Monaten auf den Weg gebracht haben, haben wir sehr sorgfältig geprüft und diese nur dann in Kraft gesetzt, wenn es trotz Herdenschutzmaßnahmen zu vermehrten Übergriffen gekommen ist. Die Umsetzung der Ausnahmegenehmigungen war anonymisiert, die Genehmigungen selbst nicht öffentlich. Mit diesem Vorgehen wollen wir sowohl die mit der Entnahme Beauftragten als auch die Antragsteller schützen. Brennende Hochsitze, zerstochene Reifen, Schüsse auf Hochsitze und massive Anfeindungen haben gezeigt, dass es richtig war, diese Ausnahmegenehmigung nicht öffentlich zu machen. Gerade auch das ganz aktuelle Bespiel des Videos einer Spaziergängerin, die mit ihrem Hund über Minuten von einem Wolf verfolgt wurde, hat uns erneut vor Augen geführt, wie schnell es zu massiven verbalen Übergriffen kommt.

Gleichzeitig haben wir nicht nur die Abgeordneten in vertraulicher Sitzung über den Stand aller Ausnahmegenehmigungen informiert. Und wir haben auch, sobald Ausnahmegenehmigungen ausgelaufen sind, diese den Fraktionen zur Verfügung gestellt, um dem Auskunfts- und Kontrollrecht des Parlaments nachzukommen.

Wir hoffen, dass der Staatsgerichtshof dies nachvollziehen kann und entsprechend würdigt und werden gleichzeitig selbstverständlich jede Entscheidung respektieren und akzeptieren.“

MU, Pressemitteilung vom 22.04.2021

Coronavirus-Impfverordnung – Priorisierte Impfung in der Landwirtschaft Tätiger

Rundschreiben 097/2021, DBV

In seinem Rundschreiben verweist der Deutsche Bauernverband auf folgende Impfpreosierung

  • mit höchster Priorität (Gruppe 1 – u.a. Personen über 80 Jahre, in stationären Einrichtungen),
  • hoher Priorität (Gruppe 2 – u.a. Personen über 70 Jahre, Polizei und Ordnungskräfte) und
  • erhöhter Priorität (Gruppe 3 – u.a. Personen über 60 Jahre, im LEH Tätige).

In einigen Bundesländern können nun bereits Personen mit einer erhöhten Priorität (Gruppe 3) einen Impftermin erhalten. Neben den bereits genannten Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, können auch in der Landwirtschaft Tätige zu dieser dritten Priorisierungsgruppe zählen.

Bei Bedarf können Sie das umfangreiche Rundschreiben mit seinen Anlagen des DBV in der Landvolkgeschäftsstelle anfordern.  

Zahlungsansprüche

Bitte prüfen Sie Ihre Anzahl der vorhandenen Zahlungsansprüche. Bei Bedarf beraten wir hierzu gerne und vermitteln Ihnen Kauf und Verkauf. Unsere Preisempfehlung ist derzeit 150,00 € je Zahlungsanspruch.

Kontakt: Christian Katt, Tel.: 04761-992201

Änderung der Unfallverhütungsvorschrift Tierhaltung der SVLFG

Am 1. April ist die novellierte „Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung“ (VSG 4.1) in Kraft getreten. Die Änderungen für Milchviehhalter sind aufgrund hoher Unfallzahlen im Umgang mit den Tieren entschieden worden. Dazu gehört erstens die verpflichtende Haltung von Deckbullen in einer separaten Bucht, ein Mitlaufen in der Herde ist unzulässig. Zweitens dürfen sich beim Behandeln/Besamen einzelner Tiere keine weiteren freilaufenden Tiere in dem Bereich aufhalten. Bezüglich des zweiten Punktes ist das Landvolk noch in Diskussion mit der SVLFG, um eine praxistauglichere Lösung zu finden. Für die Erfüllung der neuen baulichen Anforderungen in der Rinderhaltung gilt für bestehende Anlagen eine dreijährige Übergangsfrist. Weitere Informationen sind der aktuellen LSV kompakt unter https://www.svlfg.de/lsvkompakt zu entnehmen. Für einen sicheren Umgang mit Rindern bietet die SVLFG für Praktiker ein kostenfreies Seminar an. Für Informationen dazu bei Herrn Eggers unter Tel.: 0173/2080343 melden oder unter https://www.svlfg.de/seminar-sicherer-umgang-mit-rindern.

DBV zu den aktuellen GAP-Beschlüssen

Den Kabinettsbeschluss zum Gesetzespaket für die Agrar-Direktzahlungen sieht DBV-Präsident Rukwied kritisch: „Das Aufschnüren der Beschlüsse der Agrarministerkonferenz ist nicht akzeptabel. Diese bedeuten ohnehin schmerzhafte Einschnitte für die deutschen Landwirte. Die Einkommenswirksamkeit der Agrarförderung wird allein dadurch um etwa 1,8 Milliarden Euro bzw. 40 Prozent gemindert. Dies wird zu einem Strukturbruch in der bäuerlichen Landwirtschaft führen. Grünland- und Futterbaubetriebe dürfen nicht bei den Eco-Schemes benachteiligt werden. Eine Aushöhlung bewährter Agrarumweltprogramme der 2. Säule durch parallele Eco-Schemes muss unterbleiben.“ Bei den vorgeschlagenen Eco-Scheme-Maßnahmen ist die Ausrichtung auf eine Extensivierung des Grünlandes für eine wettbewerbsfähige Milchviehhaltung zu wenig. Hinzu kommt der sachlich nicht gerechtfertigte Ausschluss der Milchviehhaltung von der Tierprämie, die zum Beispiel mit 60 Euro je Mutterkuh im Rahmen gekoppelter Tierprämien vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Mögliche Auswirkungen sind aus DBV-Sicht eng in Verbindung mit der über die GAK geförderten Sommerweidehaltung zu betrachten. Im nun bis Ende Juni eng getakteten Gesetzgebungsverfahren gibt es deutlichen Nachbesserungsbedarf, wozu der DBV detaillierte Vorschläge unterbreitet hat:

https://www.bauernverband.de/fileadmin/user_upload/dbv/pressemitteilungen/2021/KW_01_bis_KW_20/KW_11/Vorschlag_zur_GAP-Foerderung_ab_2023_in_Deutschland.pdf

Kontrolle der Einhaltung des Integrierten Pflanzenschutzes (IPS)

Die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes ist in Deutschland und der EU nicht nur Leitbild für die Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Dazu sind acht allgemeine Grundsätze im Pflanzenschutzgesetz festgelegt.

Ab 2021 muss von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben nachgewiesen werden, dass sie den Integrierten Pflanzenschutz in ihrem Betrieb auch umsetzen. Um das Verfahren möglichst einfach zu halten, wurde von den Bundesländern eine gemeinsame Broschüre erstellt, die Ihnen zeigt, wie Sie diese Grundsätze möglichst rechtssicher für Ihren Betrieb umsetzen können. Die Broschüre „Die allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation“ erläutert alles Notwendige und geht im Einzelnen auf die genannten Grundsätze ein.  

Der in der Broschüre abgebildete und als Anlage einzeln ausdruckbare Fragebogen wird ab diesem Jahr im Rahmen der Pflanzenschutz-Fachrechtskontrollen erstmals abgefragt. Der Fragebogen soll dazu von Ihnen vollständig ausgefüllt werden und bei Ihren übrigen Pflanzenschutzunterlagen verbleiben, um ihn dann ggf. bei einer Kontrolle vorzulegen. Dazu müssen die von Ihnen durchgeführten Maßnahmen in der äußeren rechten Spalte lediglich angekreuzt werden. Weitere Hinweise dazu finden Sie in der angesprochenen Broschüre.

Die konsequente Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes ist auch ein wesentliches Ziel der kürzlich durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgestellten „Ackerbaustrategie“ und Kernpunkt des „Niedersächsischen Weges“.

Über die EU-Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie (RL EU 2009/128) sind die EU- Mitgliedstaaten darüber hinaus aufgefordert, die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung des IPS zu schaffen bzw. dies zu unterstützen. So sollen u.a.  kulturpflanzen- oder sektorspezifische Leitlinien des Integrierten Pflanzenschutzes erstellt werden. In Deutschland wurden diese bereits überwiegend durch berufsständische Organisationen/Verbände mit Unterstützung der Pflanzenschutzdienste und dem Julius Kühn – Institut erstellt und nach Anerkennung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft abschließend im Bundesanzeiger bekanntgegeben.

Die Leitlinien bieten umfangreiche Informationen und Hinweise zum Integrierten Pflanzenschutz und stellen damit eine empfehlenswerte Ergänzung zur Pflanzenschutzberatung und den von den Bezirksstellen versandten Hinweisen zum Integrierten Pflanzenschutz dar

(https://www.nap-pflanzenschutz.de/integrierter-pflanzenschutz/leitlinien-ips/ ).

Download link: https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/2/nav/1685/article/37825.html

Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen Webcode 01039065

Frühjahrsmahd: Rehkitz- und Niederwildschutz

Mit Blick auf die Frühjahrsmahd und den Schutz von Rehkitzen und Niederwild empfiehlt der DBV mit weiteren Verbänden, dass Landwirte den Mähtermin 24 Stunden vorher dem Jagdpächter ankündigen oder selbst Schutzmaßnahmen durchführen. Grundsätzlich sollten Wiesen von innen nach außen gemäht werden. Darüber hinaus fordern die Verbände die Politik auf, der Innovationsförderung, z. B. zur Infrarottechnik, Priorität zum Schutz von Wildtieren einzuräumen. Details unter: https://www.bauernverband.de/presse-medien/pressemitteilungen/pressemitteilung/rehkitze-und-niederwild-bei-der-fruehjahrsmahd-schuetzen-1