Geschäftsstelle in Bremervörde: Reinigungsfee (m/w/d) gesucht!
Wir suchen ab sofort eine Reinigungskraft zur weiteren Unterstützung unseres Reinigungsteams in unserem Haus in Bremervörde. Die Arbeitszeiten umfassen ca. 2 Stunden pro Tag und werden auf Basis der geringfügigen Beschäftigung eingestuft. Eine weitere Möglichkeit bestünde auch in der Unterstützung als eine Urlaubs- und Krankheitsvertretung auf Basis der geringfügigen Beschäftigung.
Wir freuen uns über Ihren Anruf unter 04761-992200 oder über Ihre Mail an mail@landvolk-brvzev.de.
„rote Gebiete“ beschlossen
Bereits in der vergangenen Woche hat die niedersächsische Landesregierung die „Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat“ beschlossen. In den roten Gebieten gelten zusätzliche Düngeeinschränkungen, es ist daher ratsam zeitnah einmal zu kontrollieren ob die eigenen Flächen betroffen sind. Das ist möglich unter folgendem Link https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/. Eine detaillierte Anleitung findet sich auch in unserem geschützten Mitgliederbereich unserer Homepage und kann dort mit den bekannten Zugangsdaten abgerufen werden.
Bei weiteren düngerechtlichen Fragen wenden Sie sich auch gerne an unsere Agrarberater/innen.
SuedLink-Trasse
Die Trassenführung wird immer konkreter. Zu den praktischen Umsetzungen werden auch die rechtlichen Grundlagen detaillierter und die betroffenen Grundstückseigentümer haben mittlerweile Post von den Vorhabenträgern Tennet und Transnet BW erhalten.
Für die weiteren Verhandlungen von jedem einzelnen Grundstückseigentümer und der Schaffung von rechtssicheren Grundlagen können wir unseren Mitgliedern juristische Unterstützung einer Kanzlei anbieten, welche im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung die Landvolkverbände im Landkreis rund um das Projekt SuedLink unterstützt. Zur Vermittlung der entsprechenden Kontaktdaten bitte an unsere Mitarbeiter*innen in den Geschäftsstellen wenden. Nehmen Sie vor der Unterzeichnung jedweder Verträge auf jeden Fall Kontakt zu uns auf!
Parallel dazu finden derzeit Verhandlungsrunden für die Ausgestaltung von Rahmenverträgen zwischen den Vorhabenträgern und dem Landesverband statt.
Aktuelle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten 2021
Die Studienkurse in Niedersachsen werden wieder angeboten. Weitere Infos zum Studienkurs: https://www.junglandwirte-niedersachsen.de/studienkurs/ Rückmeldung werden bis spätestens Freitag, 07. Mai 2021 erwartet (Namen der Junglandwirte, Mobilnummer und soweit vorhanden E-Mail). Insbesondere Personen im Ehrenamt, die neu und/oder interessiert sind, soll dieser Kurs ein breites Basiswissen vermitteln.
Hingegen bundesweit werden im Rahmen der Andreas-Hermes Akademie (AHA) Fortbildungen angeboten https://www.andreas-hermes-akademie.de. Die AHA bietet ein Modulsystem an, welches verteilt über ein ganzes Kalenderjahr besucht werden kann und die Veranstaltungen finden an unterschiedlichen Studienorten bundesweit statt.
Erschwernisausgleich (EAN)
Viele Antragsteller haben während der Antragstellung im ANDI-Programm einen Teil ihre Flächen in neue Schutzgebietskulissen wiedergefunden, welche für den Erschwernisausgleich ausgewiesen sind. Dieser kann in diesem Jahr neu beantragt werden. Wichtig ist die unmittelbare Schlagkarteiführung jedes einzelnen Schlages von dem Bewirtschafter. Unter: https://www.sla.niedersachsen.de/andi/downloads/dokumente-und-formulare-169962.html werden unter dem weiteren Punkt AUM-Antragsunterlagen: Förderspezifische Aufzeichnungen und an Position zwei die Schlagkartei für die Ausfüllung per EDV und unter der 3. Position die Schlagkartei zum Herunterladen im pdf-Formatangeboten.
SVLFG Web-App für Saisonarbeitskräfte
Die SVLFG hat insbesondere für die Saisonarbeitskräfte ohne Deutschkenntnisse eine Web-App erstellt.
https://www.agriwork-germany.de/webapp-saisonarbeit/
Mit Hilfe dieser Plattform können diese sich Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrer Sprache abrufen.
Dies sind u.a. Fragen zu Erste Hilfe, Corona, Schutzkleidung, Notruf absetzen, usw.
Verfügbar in Englisch, Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch, Ungarisch und natürlich aber auch in Deutsch.
Fragen? Dann wählen Sie die Hotline
Deutsch +49 561 78510010
Polnisch +800 78534002
Rumänisch +800 78534001
Bulgarisch +800 78534005
Ungarisch +800 78534003
Kroatisch +800 78534004
Aktuelle Hinweise zur Corona Schutzimpfung
Aufgrund erhöhter Nachfragen möchte ich Ihnen folgenden Link zu den aktuellen Hinweisen zur Corona-Schutzimpfung zukommen lassen. Hieraus geht unter anderem hervor, dass Niedersachsen weiterhin ausschließlich Personen der Priorisierungsgruppen 1 und 2 impfen wird. Ab dem 26. April 2021 können sich Personen ab 60 Jahren auf die Warteliste für einen Impftermin mit AstraZeneca setzen lassen.
In der Impfgruppe 3 ist aktuell noch kein Impfangebot möglich.
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-zur-corona-schutz-impfung-195357.html
Infektionsschutz: Gut vorbereitet zum Impftermin
Corona-Pandemie: Landwirt*innen gehören zur Priorisierungsgruppe 3 – Als Bescheinigung zur Impfberechtigung gelten staatliche beziehungsweise (sozial-)versicherungsrechtliche Dokumente
Sobald Landwirt*innen sowie weitere Personen aus der Ernährungswirtschaft in Niedersachsen berechtigt sind, Termine für Corona-Schutzimpfungen wahrzunehmen, benötigen sie als beruflichen Nachweis keine Extra-Bescheinigung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK). Dies teilte die LWK am Mittwoch (28. April) in Oldenburg mit. Um die Zugehörigkeit zur sogenannten Priorisierungsgruppe 3 zu belegen, seien lediglich ein möglichst aktuelles Dokument der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, ein aktueller Steuerbescheid oder sozialversicherungsrechtliche Dokumente nötig, die eine Person etwa als hauptberufliche/n Landwirt*in ausweisen.
Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität
In der vom Bund festgelegten Impf-Reihenfolge (Priorisierung) sind in der Priorisierungsgruppe 3 unter anderem „Personen in besonders relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, insbesondere in […] [der] Ernährungswirtschaft“ genannt. Auch die Zugehörigkeit zum Technischen Hilfswerk und zur Feuerwehr kann eine Berechtigung zu „Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität“ zur Folge haben. Weitere Hinweise zur Corona-Schutzimpfung werden unter anderem auf dem Portal des Landes Niedersachsen gesammelt.
Dokumente erleichtern Ablauf des Impfprozesses
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern werden aktuell (Stand: 28.04.2021) in Niedersachsen noch keine Impftermine an Personen der Gruppe 3 vergeben. Doch eine frühzeitige Vorbereitung der nötigen Dokumente erleichtere später den Ablauf des Impfprozesses, betonte die LWK.
Informationen zu möglichen Impfterminen, Berechtigung und den dazu nötigen Unterlagen entnehmen Akteurinnen und Akteure der Ernährungswirtschaft am besten aktiv den aktuellen behördlichen Mitteilungen, etwa bei den örtlichen Impfzentren sowie auf dem Impfportal des Landes Niedersachsen.
Quelle. Landwirtschaftskammer Niedersachsen