Rundschreiben 210507

ANDI 2021

Die Landwirtschaftskammer (LWK) hat uns gegenüber mitgeteilt, das lediglich erst knapp die Hälfte der zu erwartenden Anträge eingegangen sind.

Die LWK bittet, alle Anträge so zeitig, wie nur irgendwie möglich einzureichen, damit bei Fehlern ggf. noch rechtzeitig reagiert werden könnte.

Der Eingang gilt, mit Abgabe des Datenbegleitscheins.

Hinweise zur Übersendung des Datenbegleitscheins / Feststellung des Eingangs bei der LWK:

Der unterschriebene Datenbegleitschein gilt als fristgerecht eingegangen, wenn dieser von der Bewilligungsstelle der LWK Niedersachsen bis 17.05.2021 empfangen wurde. Dieses ist per Post, persönliche Abgabe bei der zuständigen Bewilligungsstelle der LWK Niedersachsen oder mit der Übermittlung per Fax/ Computerfax möglich. Eine Abgabe des Datenbegleitscheins per E-Mail ist NICHT möglich.

Zusätzlich kann ein/e Antragsteller*in anhand des Layers „Geometrien aller Antragsteller“ erkennen, ob der abgegebene Datenbegleitschein bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingegangen ist und bereits in die Antragsprogramme 2021 der LWK für die Weiterverarbeitung der Daten importiert wurde:

1. Bei einem beliebigen Schlag die Geometriebearbeitung aufrufen

2. Im Gruppenlayer „Geometrien aller Antragsteller“ das Kästchen „Schläge“ anhaken

3. Im ANDI-Layer „Schläge“ (in Gruppenlayer „Geometrien aller Antragsteller“) den Haken bei „Schrift“ für die Beschriftung setzen

4. Alle Felder unter „Geometrien des aktuellen Antrags“ ausschalten

5. Wenn der betroffene Schlag mit weißer, dunkelblau umrandeter Schlagnummer erscheint, ist der DBS von der Bewilligungsstelle eingelesen worden (da ansonsten hier keine Darstellung möglich wäre)

Eine gesonderte Nachfrage bei den zuständigen Bewilligungsstellen der LWK Niedersachsen ist aufgrund der Menge der abgegebenen Anträge sehr zeit- und arbeitsaufwändig.

Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass die Übersendung des Datenbegleitscheins per Fax risikobehaftet ist, da bei den Telekommunikationsanbietern technische Probleme nicht ausgeschlossen werden können.

Da das Übertragungsrisiko bei den Antragstellern/innen liegt, ist grundsätzlich eine persönliche Abgabe des Datenbegleitscheins oder eine Versendung per Post zu empfehlen.

Quelle: Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung

Zahlungsansprüche

Bitte prüfen Sie Ihre vorhandene Anzahl an Zahlungsansprüche. Auch der Ausgleich einer geringen Anzahl von Zahlungsansprüchen lohnt sich in diesem Jahr. Der Kaufpreis der Zahlungsansprüche beträgt in diesem Jahr nur 150 € (Verbandsgebiet).

Bitte kontaktieren Sie uns gerne bei Bedarf, damit es zur korrekten Auszahlung Ihrer Betriebsprämien kommt.

Kontakt: Christian Katt, Tel: 04761-992201

Weitere Infos unter:

https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/5/nav/19/article/29419.html