Landvolkgeschäftsstellen
Neue Mitarbeiterinnen
Stefanie Gerken für die Geschäftsstelle in Zeven
Moin Moin,
mein Name ist Steffi Gerken (links im Bild), die 3. im Bunde der Agrarberatung und tätig in der Geschäftsstelle in Zeven. Ich komme aus Hesedorf/ Gyhum und lebe dort mit meiner Familie, unseren Kühen und ein paar Haustieren. Ich habe den Beruf Landwirtin gelernt und an der Fachhochschule in Rendsburg studiert. Beruflich war ich bislang im Bereich Tierernährung (Schwerpunkt Rind und Schwein) und Qualitätsmanagement für unterschiedliche Handelsunternehmen tätig. Ich freue mich auf die neuen Aufgaben beim Landvolk und auf die Zusammenarbeit mit den Kollegen und Mitgliedern.
Auf gute Zusammenarbeit!
Jana Puckhaber für die Geschäftsstelle in Bremervörde
Moin zusammen,
mein Name ist Jana Puckhaber (rechts im Bild) und ich bin nun seit dem 12.04.2021 in der Geschäftsstelle Bremervörde in der Agrarberatung als Nachfolgerin für Christoph Wilkens tätig. Ich stehe Ihnen damit insbesondere in den Bereichen der Agrarförderung, der Düngeberatung und -dokumentation sowie in anderen Punkten des landwirtschaftlichen Fachrechts zur Verfügung. Zwar ist mein fester Platz in der Geschäftsstelle Bremervörde, jedoch bin ich auch jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat einen ganzen Tag in Zeven.
Kurz zu meiner Person: Ich komme aus dem kleinen Dorf Driftsethe im südlichen Landkreis Cuxhaven, wo meine Familie einen Mutterkuhbetrieb im Nebenerwerb führt. Dort bin ich auch in der Landjugend sehr aktiv.
Für das Agrarstudium zog es mich zunächst an die Hochschule Osnabrück und dann zum Master an die Uni in Kiel. Während meiner Studienzeit habe ich u.a. durch verschiedene Praktika und Projektarbeiten Einblicke in verschiedene Bereiche der Landwirtschaft erhalten.
Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen und hoffe, dass wir uns bald auch persönlich kennenlernen können.
Landvolkversicherungsdienst – Neue Website
Der Landvolkversicherungsdienst hat eine neue Internetpräsenz. Auf der Website können die Besucher aller Informationen des Versicherungsdienstes abrufen. Unter anderem steht eine Telefonliste der Ansprechpartner zur Verfügung. Diese ist dem Rundschreiben beigefügt.
Schon besucht? https://www.landvolk-versicherungsdienst.de/
Einhaltung des Integrierten Pflanzenschutzes (IPS)
Ab 2021 müssen landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe die Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes (IPS) auf ihrem Betrieb nachweisen.
Die Bundesländer haben dafür eine gemeinsame Broschüre erstellt, in der die Grundsätze des IPS erläutert werden und die Ihnen zeigt, wie Sie diese Grundsätze möglichst rechtssicher für Ihren Betrieb umsetzen können.
Mindestanforderung ist in diesem Jahr der in der Broschüre abgebildete Fragebogen (siehe Anlage), der ab diesem Jahr auch erstmals im Rahmen der Pflanzenschutz-Fachrechtskontrollen abgefragt (CC-relevant) wird. Der Frageboden sollte daher von Ihnen vollständig ausgefüllt und bei Ihren übrigen Pflanzenschutzunterlagen abgelegt sein. Auf dem Fragebogen müssen Sie lediglich die von Ihnen durchgeführten Maßnahmen in der äußeren rechten Spalte ankreuzen. Weitere Hinweise finden Sie auch in der oben angesprochenen Broschüre.
Den Fragebogen haben wir Ihnen zu diesem Rundschreiben beigelegt und ist, wie die Broschüre, auf der Homepage der LWK: www.lwk-niedersachsen.de unter dem Webcode: 01039065 zu finden.
Smartphone-App „FANi“
Ab sofort steht die Smartphone-App „FANi“ (Fotos Agrarförderung Niedersachsen) im Play sowie App Store zum Download bereit. Antragsteller*innen, die 2021 einen Antrag auf Agrarförderung in Niedersachsen gestellt haben, haben damit die Möglichkeit, mithilfe von Fotos eigenständig Unstimmigkeiten zu ihrem Antrag aufzuklären und Nachweise zu erbringen.
Wie läuft das ab?
- Die Anmeldung/Authentifizierung in der App erfolgt, wie bei ANDI 2021, durch die Registriernummer sowie die PIN für die HIT/ZID-Datenbank
- Gibt es seitens der LWK Klärungsbedarf zu einzelnen Antragsflächen, werden dem betroffenen Betrieb konkrete Fotoaufträge für die App bereitgestellt.
- Gleichzeitig wird der Betrieb per E-Mail von der zuständigen Bewilligungsstelle informiert, dass ihm ein bestimmter Fotoauftrag in der App zur Verfügung gestellt wurde.
- Die Einsendung von Fotos mithilfe von FANi ist ausschließlich nach vorheriger Aufforderung durch die zuständige Bewilligungsstelle möglich.
Die Nutzung dieser App sowie die Bearbeitung möglicher Fotoaufträge ist freiwillig.
Weitere Informationen zu FANi finden Sie auf der Homepage der LWK: www.lwk-niedersachsen.de unter dem Webcode: 01039323 sowie auf der Seite des Servicezentrums Landentwicklung und Agrarförderung: https://www.sla.niedersachsen.de/fani/fani-fotoapp-201314.html.




