Rundschreiben LVMB

LVMB-Finanz GmbH unterstützt Ihr Vorhaben

Landwirte, die in eine umwelt- und klimaschonendere Bewirtschaftung investieren, können ab März 2021 Förderungen im Rahmen der „Bauernmilliarde“ beantragen. Warum Sie schnell sein sollten und welche Tücken das Investitionsprogramm hat, erfahren Sie hier.

Was lässt sich fördern?

Mit dem Investitionsprogramm Landwirtschaft, das auch als „Bauernmilliarde“ bezeichnet wird, fördert die Bundesregierung Unternehmen der Landwirtschaft, die zum Umweltschutz und Klimaschutz beitragen wollen. Insgesamt stellt sie über einen Zeitraum von vier Jahren 816 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung. Dabei sind beispielsweise bestimmte Maschinen und Geräte, Anlagen zur Gülleseparierung und -Lagerung sowie damit zusammenhängende Beratungsleistungen förderfähig. Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro betragen. Die Landwirtschaftliche Rentenbank führt eine Positivliste, in der sie die förderfähigen Maschinen, Geräte und Anlagen aufführt. Darunter befinden sich verschiedene Gerätschaften zur Direkteinarbeitung von Wirtschaftsdüngern, mechanischen Unkrautbekämpfung und sparsamen Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln.

Wer kann die Förderung erhalten?

Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und Maschinenringe können den Zuschuss beantragen. Dabei kommt es nicht auf den steuerlichen Status an. Es dürfen also auch gewerbliche Tierhalter einen Antrag für die Bauernmilliarde stellen. Nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten die Förderung. Der Fördersatz für landwirtschaftliche Betriebe beträgt einheitlich maximal 40 Prozent der förderfähigen Investitionssumme (maximal 500.000 Euro). Bei Lohnunternehmen und Maschinenringen ist zwischen kleinen und mittleren Unternehmen zu unterscheiden. Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme zehn Millionen Euro nicht übersteigen, gelten als kleine Unternehmen und erhalten 20 Prozent (förderfähige Investitionssumme maximal 200.000 Euro). Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz 50 Millionen Euro oder deren Jahresbilanzsumme 43 Millionen Euro nicht übersteigt, gelten als mittlere Unternehmen. Diese können zehn Prozent Förderung erhalten (maximal 200.000 Euro).Bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen

https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft/haeufige-fragen/

Und jetzt der Vorteil für Sie liebe Landvolk-Mitglieder:

Unser vollwertiger Partner die LVMB-Finanz GmbH unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihres Investitionsvorhabens.

Was müssen Sie dafür tun?

Sie müssen sich zuerst auf der Internetseite der Landwirtschaftlichen Rentenbank registrieren und dort den Förderantrag online erzeugen. Dieses soll nach jetzigen Informationen voraussichtlich wieder ab März 2021 möglich sein. Sollte ein konkreter Termin gesetzt sein, wird dieser auf der Homepage der Landwirtschaftlichen Rentenbank veröffentlicht. Melden Sie sich telefonisch bei den beiden Kollegen

Lars Beckmann (0176/56843069) oder Thomas Krause (0172/7155417)

und schließen Sie einen projektbezogenen Beratervertrag mit der LVMB-Finanz GmbH. Gegen eine moderate Gebühr nimmt Ihnen die LVMB die Antragstellung bei der Rentenbank ab und findet für Sie noch den passenden Finanzierungspartner aus diversen – auf Maschinenfinanzierungen spezialisierten – Kreditinstituten. Von der Antragstellung bis zur Vertragsunterschrift und Auszahlung wird Ihnen hier kompetent und ohne großen Aufwand geholfen.