
Der Landkreis Osnabrück hat Hinweise zur Saisonarbeit im Landkreis herausgegeben.
Besonders relevant sind folgende Verfahrenshinweise:
Die meisten Saisonarbeitskräfte dürfen nur per Flugzeug einreisen.
Die Saisonarbeitskräfte sind vor Einreise gegenüber der Bundesrepublik Deutschland anzumelden. Die Anmeldung erfolgt auf der Internetseite: https://saisonarbeit2020.bauernverband.de/
Nach Einreise und Durchführung des vorgeschriebenen Gesundheitschecks muss dem Landkreis Osnabrück eine Kopie der Beschäftigten-Liste per E-Mail zugeleitet werden. Die Liste muss vom medizinischen Fachpersonal unterschrieben sein. In der Mail ist auch der Tag der Einreise anzugeben. Damit kann auch die Arbeitsaufnahme angezeigt werden.
Darüber hinaus ist dem Landkreis Osnabrück eine Dokumentation der ergriffenen Hygienemaßnahmen zuzuleiten. Die Mitteilungen an den Landkreis Osnabrück erfolgen per E-Mail an: saisonarbeiter@lkos.de
Die vorgeschriebenen Maßnahmen der betrieblichen Hygiene und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung wurden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie dem Bundesministerium des Inneren in dem Konzeptpapier Saisonarbeiter im Hinblick auf den Gesundheitsschutz konkretisiert. Als Hygienehinweise bzw. –regeln können die unter https://www.osnabrueck-landvolk.de/aktuell/formulare.html verlinkten Veröffentlichungen genutzt werden. Diese müssen von den Saisonarbeitskräften verstanden werden und sollten daher in der jeweiligen Landessprache vorliegen.
Unter https://saisonarbeit2020.bauernverband.de/, www.ml.niedersachsen.de und www.lwk-niedersachsen.de werden weiterführende Informationen zur Verfügung gestellt insbesondere:
– Aktuelle Informationen zur Beschäftigung als Saisonarbeitskraft
– Unterweisungsnachweis zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
– Anmeldeverfahren für Saison-Arbeitskräfte –Verfahren und Anforderungen
– Häufige Fragen
Alle weiteren Formulare und Informationen finden Sie unter: https://www.osnabrueck-landvolk.de/aktuell/formulare.html
Für medizinische Fragen hat der Landkreis Osnabrück eine Hotline eingerichtet: 0541 –501 1111