Registrierung bis zum 15. April möglich
Wie das Bundeskartellamt feststellte, gibt es bereits seit 1998 verbotene Preisabsprachen bei dem Handel mit Pflanzenschutzmitteln. Es ist davon auszugehen, dass fast alle Landwirte dadurch geschädigt wurden.
Das Landvolk Niedersachsen bietet die Möglichkeit, sich bis zum 15. April für die Klägergemeinschaft zu registrieren. Kosten entstehen keine, da der Prozess durch einen Finanzierer abgedeckt ist, der im Gewinnfall mit 25% an der zugesprochenen Schadenssumme beteiligt wird.
Neben der Registrierung müssen Sie die verfügbaren Rechnungsbelege für den Bezug von Pflanzenschutzmitteln digital zur Verfügung stellen. Ihre Daten werden an die zuständige Anwaltskanzlei sowie an Ihren Landvolk-Kreisverband übermittelt.
Mehr Infos und den Link zur Registrierung finden Sie hier:
Für Fragen wenden Sie sich an unseren Rechtsberater Claus Reinert über die Zentrale. 04271 945 100.