Stallpflicht aufgehoben

Ab morgen, 23.04., ist die Aufstallpflicht für Geflügel in Stadt und Landkreis Osnabrück aufgehoben.
Seit Mitte November galt diese, um die Eintragung des Geflügelpesterregers durch Wildvögel in Tierbestände zu verhindern.
Der Veterinärdienst für Stadt und Landkreis hält die Stallpflicht nicht mehr für angemessen. Da das Seuchengeschehen in der Umgebung reduziert wurde, weniger Wildvogelbewegung vorhanden und die Witterungslage günstig ist, wird die Stallpflicht aufgehoben.

Da der Erreger aber nach wie vor in der Wildvogelpopulation vorkommt, ist es essentiell, dass die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin eingehalten werden. Der Veterinärdienst weist auf die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach der Geflügelpestverordnung (§§ 2 bis 7 www.gesetze-im-internet.de/geflpestschv/) hin. Besonders folgende Punkte gilt es zu berücksichtigen:

–           eine Wildvogel-geschützte Fütterung,

–           eine Tränkung mit Leitungswasser (nicht mit Oberflächenwasser, zu welchem Wildvögel Zugang hatten) und

–           eine Wildvogel-geschützte Lagerung von Futtermitteln und Einstreu.

Darüber hinaus sollten Ausläufe vor Wiedernutzung nach Wildvogelkadavern abgesucht und diese entfernt werden (Entsorgung über den Haus-Restmüll).