Stallpflicht für Geflügel

Vorsorglich muss das Hausgeflügel in Ostfriesland aufgestallt werden

Die ostfriesischen Veterinärämter haben eine Stallpflicht für Hausgeflügel angeordnet, um die Tiere vor der Geflügelpest zu schützen. Hier gibt es die konkreten Verordnungen und Infos:

Aurich-Emden:
https://www.landkreis-aurich.de/aktuelles/detail/vogelgrippe-aufstallpflicht-fuer-freiluftgefluegel.html
Leer:
http://presse-service.de/data.aspx/static/1058372.html
Wittmund:
http://www.jade-weser.de/Tierseuchen/SpezielleTierseuchen/Vogelgrippe/tabid/106/Default.aspx

Bisher wurde das Virus „nur“ bei Wildgeflügel gefunden. Die Aufstallpflicht ist eine von mehreren Maßnahmen, um eine Übertragung des Virus von Wildvögeln auf das Hausgeflügel zu verhindern.
Die Geflügelpest ist für Menschen ungefährlich, ebenso für Hund oder Katze. Dennoch sollte man Abstand zu krank erscheinenden oder toten Wildvögeln halten, sie nicht anfassen oder mitnehmen. Wenn Sie mehrere verendete Tiere finden, sollten Sie den Fundort an das Veterinäramt melden.
Hier finden Sie mehr Infos zur Geflügelpest (Aviäre Influenza): tierseucheninfo.niedersachsen.de