Erinnerung:
Die Stichtagsmeldungen an das VIT und die Niedersächsische Tierseuchenkasse sind bis Mitte Januar fällig.
Die Meldung an das VIT (HI-Tier) ist bis zum 15. Januar mit der Anzahl der am Stichtag zum 01. Januar im Bestand vorhandenen Tiere zu erbringen.
Die Meldung des Tierbestandes an die Niedersächsische Tierseuchenkasse ist mit dem Stichtag 03. Januar bis zum 17. Januar bei der TSK einzureichen.