
Zwei Lösungsmöglichkeiten für den Landkreis Uelzen
Liebe Mitglieder,
zusammen mit dem Dachverband Feldberegnung Uelzen haben wir mit dem Landkreis Uelzen über den Umgang mit den Wasserentnahmen im Jahr 2018 verhandelt. Eine Pauschale Lösung, die für alle Erlaubnisinhaber gilt, ist nicht möglich. Für alle Erlaubnisinhaber, die im gleitenden 10-Jahresmittel für 2019 nur noch 50 % Ihrer durchschnittlichen Entnahmemenge zur Verfügung haben, haben wir zwei Lösungsmöglichkeiten geschaffen:
Lösungsmöglichkeit 1
Die wasserrechtlich zulässigen Entnahmen der Jahre 2019 bis 2022 werden vorweggenommen. Von diesen wird dann der Saldo 2009 bis 2018 abgezogen und der Rest wird wieder auf die Jahre verteilt (Bsp. 1 auf Seite 2).
Lösungsmöglichkeit 2
Die frei werdenden Entnahmemengen des gleitenden Mittels der Jahre 2010 bis 2012 werden mit dem Saldo des 10-jährigen Mittels des Jahres 2019 verrechnet zu einer Entnahmemenge, die in den Jahren 2019 bis 2022 entnommen werden kann (Beispiel 2 auf Seite 2). Tendenziell wird diese Variante besser passen, da 2010 bis 2012 eher trockene Jahre waren.
Um zu entscheiden, welche Variante am besten zu den betroffenen Verbänden/ Erlaubnisinhabern passt, melden Sie sich bitte unbedingt zeitnah bei der UWB bei Herrn Holst (Tel.:0581 82-400)!
Die Wasserbehörde wird dann auf Antrag für die gewählte Verfahrensweise eine Erlaubnis erteilen, die für die Jahre 2019 bis 2022 einzuhalten ist. Wer eine der beiden Lösungsmöglichkeiten in Anspruch nimmt, verpflichtet sich damit automatisch zur monatlichen Meldung der Beregnungsmengen.
Auch die Schaffung von Brunnengruppen (sofern dies fachlich zulässig ist) wäre eine Möglichkeit, die Entnahmen über mehrere Brunnen auszugleichen. Auch hierfür muss ein Gespräch mit der UWB gesucht werden.
Im Falle einer Betroffenheit melden Sie sich bitte unbedingt zeitnah bei der UWB, um möglichst schnell eine Lösung zu finden. Um auch in Zukunft eine möglichst bedarfsgerechte Feldberegnung zu ermöglichen, müssen künftig einige „Spielregeln“ von allen Beregner eingehalten werden.
Als Grundwassernutzer zum Zwecke der Feldberegnung stehen wir nach dem extrem trockenen Jahr 2018 mit hohen Wasserentnahmen noch stärker im Fokus der Öffentlichkeit und der zuständigen Behörden. In unseren drei Landkreisen ist die Landwirtschaft der größte Grundwassernutzer, somit haben wir auch eine besondere Verantwortung für die Bewirtschaftung des uns zur Verfügung stehenden Wassers. Daher wollen wir die Gelegenheit nutzen, einige Hinweise zur Grundwasserbewirtschaftung und dem verantwortungsbewussten Umgang mit Wasser zu geben.
Wir wurden in den vergangenen Jahren von den Unteren Wasserbehörden darauf hingewiesen, dass es in einigen Bereichen zur Beregnung von Nicht-Zielflächen gekommen ist. Insbesondere bei der Beregnung – auch ungewollt durch Abdrift verursacht – von öffentlichen Wegen und Straßen, kann dies zu einer Verkehrsgefährdung führen. Aber auch die Beregnung bis in Waldflächen hinein sollte nach Möglichkeit vermieden werden, damit das kostbare Wasser dort ankommt, wo es hingehört.
Im Hinblick auf zukünftige wasserrechtliche Entnahmeerlaubnisse und die Marktsituation, die durch die Beregnung beeinflusst werden, möchten wir Sie bitten, auf die Beregnung Ihrer Flächen bei zu hohen Temperaturen und zu starkem Wind zu verzichten. Darüber hinaus ist eine Beregnungspause am Tag zur Regeneration des Grundwasserleiters und Brunnenfilters ratsam und nötig.
Bekanntlich ist die Begegnung in der Nacht wegen der niedrigeren Temperaturen und der deutlich geringeren Windgeschwindigkeiten effizienter als am Tage bei hohen Temperaturen.
Die erwähnten Kosten und die Marktsituation von einigen Feldfrüchten führten in den vergangenen Jahren leider dazu, dass das eingesetzte Beregnungswasser nicht immer zum wirtschaftlichen Vorteil geführt hat. Gerade in Betrieben mit angespannten Wasserkontingenten gilt es, der Auswahl der zu beregnenden Feldfrüchte besondere Beachtung zu schenken, um mit der genehmigten Wassermenge auch in Zukunft
auszukommen.
Zur Bewertung der Beregnungswürdigkeit und um das jährlich zur Verfügung stehende Kontingent für die eigene Fruchtfolge optimal einzusetzen, haben wir Ihnen die Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Feldberegnung vom Fachverband Feldberegnung als Orientierungshilfe angefügt.
Trotz des extremen Jahres 2018 mit den hohen Wasserentnahmen haben ca. 90 % der Betriebe mit Feldberegnung ihre Beregnungsmenge im 10-jährigen Bilanzzeitraum nicht überschritten und sind wirtschaftlich und ökonomisch sowie nachhaltig gut mit dem Betriebsmittel Wasser umgegangen. Das muss auch in Zukunft so sein, weil wir als Landwirte
mit der Natur wirtschaften und auch die Auswirkungen unseres Handelns auf den Wasserhaushalt bedenken müssen.
Ihr BVNON
Dachverband Feldberegnung Uelzen