Liebe Mitglieder,
die Sammelanträge für die Agrarförderung 2020 mussten bis zum 15.05.2020 bei Ihrer Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht werden. Trotz der erschwerten Bedingungen, ist die Antragsphase aus unserer Sicht gut verlaufen.
Neu in diesem Jahr ist nun nach der Antragsphase, dass es kein VAG- Anschreiben (Vorab-Gegenkontrolle) zu einzelnen Überlappungsflächen geben wird. Für die Betriebe, die den Agrarantrag 2020 durch den Bauernverband bearbeiten ließen, werden wir noch einmal Ihren Antrag prüfen und Sie informieren, falls es eine Überlappung gibt, die größer als 100 m2 ist.
Für alle Betriebe, die selbst noch einmal in ANDI nachschauen müssen, ob es eine Überlappung gibt, erklären wir kurz den Ablauf:
Vom 28.05.2020 bis zum 19.06.2020 kann man in ANDI Überlappungen bearbeiten. Sie melden sich mit ihrer Registriernummer sowie mit der PIN an. Auf der Startseite wird Ihnen nun angezeigt, ob es Überlappungen gibt oder nicht. Ist die Vorab-Gegenkontrolle mit einem grauen Kreis gekennzeichnet, gibt es keine Überlappungen. Ist der Kreis hingegen pink umrandet, heißt, es, dass es Überlappungen unter 100 m2 gibt – hier müssen Sie die Grenzen nicht verändern, denn es erwarten Sie keine Sanktionen.
Ist der Kreis pink ausgefüllt, sind Überlappungen über 100 m2 vorhanden. Hier müssen Sie sich mit dem Betrieb absprechen, mit dem es die Überlappung gibt und die Grenzen anpassen. Falls die Anpassung nicht erfolgt, erwarten beide Betriebe eine Sanktion!
Die farbigen Kreise werden Ihnen auch in der Flächenübersicht in ANDI 2020 angezeigt, sodass Sie direkt auf die richtigen Flächen stoßen. Nachdem Sie ihren Sammelantrag bearbeitet haben, wird ein neuer Datenbegleitschein erstellt, der unterschrieben an die zuständige Bewilligungsstelle bis zum 19.06.2020 geschickt werden muss.
Änderungsanträge oder verspätete Hauptanträge können Sie in ANDI bis zum 09.06.2020 melden. Allerdings kann es hier zu Sanktionen aufgrund der Verspätung kommen. Außerdem ist zu beachten, dass im Zeitraum vom 16.05.2020 bis 28.05.2020 keine Mehrfachanlieferungen an Änderungsein-trägen eingereicht werden sollten.
Falls Sie in diesem Zeitraum einen Änderungsantrag eingereicht haben, fragen Sie unbedingt in Ihrer zuständigen Bewilligungsstelle nach, ob der aktuelle Datenbegleitschein eingegangen ist.
Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterin Freya Sandmeyer wenden: E-Mail: f.sandmeyer@bvnon.de oder Telefon: 05841/977012
Ihr BVNON




