Verkleinerung der Roten Gebiete

Rote Gebiete HOL Screenshot: LEA-Portal

Nach der ersten Verbandsanhörung zur Ausweisung nitrat- und phosphatsensibler Gebiete in Niedersachsen wurde die Gebietskulisse noch einmal verkleinert. Die Kulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete umfasst nun eine Fläche von ca. 24,5 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Niedersachsens, statt 31 Prozent im ersten Entwurf.
Für unser Verbandsgebiet gibt es Änderungen, d.h. Herausnahmen, im Bereich Hunteburg sowie Neuenkirchen-Bramsche. Die genaue neue Gebietskulisse und die Betroffenheit Ihres Betriebes können Sie im LEA-Portal einsehen:
https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/
Haken setzen bei: Düngeverordnung, Düngeverordnung, Entwurf Neufassung NDüngGewNPVO, Entwurf mit Nitrat belastete Gebiete

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast sagte zu den aktuellen Änderungen: „Niedersachsen kommt bei der Abgrenzung der roten Gebiete einen wichtigen Schritt voran. Vor allem durch die Nutzung der Regionalisierung gelingt es, die Abgrenzung der roten Gebiete in grünen Grundwasserkörpern mit einzelnen roten Messstellen entscheidend genauer durchzuführen. Unsere niedersächsische Lösung gewinnt dadurch erheblich an Differenzierung und Nachvollziehbarkeit!“

Die intensiven Diskussionen seit Beginn des Jahres haben darüber hinaus deutlich gemacht, dass die durch Niedersachsen zusätzlich vorzuschreibenden Maßnahmen neben den Gewässerschutzzielen noch stärker die betriebliche Umsetzbarkeit berücksichtigen. Der überarbeitete Verordnungsentwurf enthält daher jetzt die beiden Maßnahmen „Einarbeitung innerhalb einer Stunde“ und „eigene Frühjahrs-Nmin-Proben“. Durch diese Maßnahmen soll die Ermittlung des Düngebedarfs noch stärker an den realen Gegebenheiten ausgerichtet und die Düngeeffizienz aus organischen Düngemitteln weiter gesteigert werden, heißt es in der Pressemitteilung des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums. Damit soll der ressourcenschonende Einsatz von Nährstoffen unterstützt und so zu einer Reduzierung von Nährstoffeinträgen beigetragen werden, so das Ministerium. Flankiert werden diese beiden Maßnahmen zusätzlich von der „Meldemaßnahme“, durch die einzelbetrieblichen Nährstoffdaten der Betriebe in den roten Gebieten gewonnen werden. Diese Daten dienen nicht nur der Sicherstellung des Vollzugs, sondern sollen perspektivisch auch mit herangezogen werden, um die Emissionsbetrachtung bei der Ausweisung der Kulisse auf Grundlage einzelbetrieblicher Daten weiterzuentwickeln.
Um flächendeckend einzelbetriebliche Daten nutzen zu können, ist ferner noch 2021 die Anpassung der landesweiten ENNI-Verordnung vorgesehen. 2022 können dann Daten durch die Betriebe gemeldet werden, die 2023 eine weitere Aktualisierung der Abgrenzung der roten Gebiete erlauben. Jetzt folgt die zweite Verbandsanhörung, wonach der neue Verordnungsentwurf noch im April dem Kabinett zum Beschluss vorgelegt werden soll.