Wichtige Info zu den GAP-Anträgen

Keine Vorabgegenkontrolle durch die Kammer 2020!

In den letzten Jahren gab es nach dem Ende der GAP-Antragssaison von der Landwirtschaftskammer eine Vorab-Gegenkontrolle, in der die Flächenanträge auf Überschneidungen überprüft wurden. Die Antragsteller wurden dann auf die Überschneidungen hingewiesen und hatten dann die Möglichkeit, sich mit den Feldnachbarn abzustimmen und die Flächenüberschneidungen zu korrigieren.

In diesem Jahr findet keine Vorabgegenkontrolle statt!

Ab dem 27.05.2020 sollten die Antragsteller selbstständig eine Kontrolle durchführen und bis zum 19.06. die Flächenangaben sanktionslos korrigieren.

Falls dies nicht geschieht, wird die Kammer die Überschneidungen aus dem Antrag streichen. Gegen diese Streichungen kann sich der Landwirt, der die Fläche tatsächlich bewirtschaftet und somit zu Unrecht gestrichen wird, im Verwaltungsverfahren wehren. Je nach Umfang der Überschneidung stellt sich dann die Frage, ob es sich überhaupt lohnt (100 qm = 3,00 €).

Für Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre Berater im Grünen Zentrum.

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