
Jetzt Stellungnahme bis 18.12.2020 abgeben.
Das Bundesumweltministerium hat ein Diskussionspapier zur zukünftigen Moorschutzstrategie der Bundesregierung erstellt. Die Aussagen sind des Ministeriums sind in dieser frühen Phase der Diskussion noch wenig konkret, aber es wird dennoch deutlich, dass es einige neue Schutzgebiete und Einschränkungen für die Bewirtschafter geben soll. Das Papier ist hier (https://www.bmu.de/download/oeffentlichkeitsbeteiligung-moorschutzstrategie/) abrufbar. Die Moorschutzstrategie betrifft uns als Landwirtschaft direkt. Strittig ist neben den Vorgaben für die Moorflächen vor allem auch die Frage was eine Fläche bzw. ein Boden aufweisen muss, um zu einer Moorfläche zu werden. Von dieser Definition hängt die Betroffenheit unserer Betriebe im Landkreis Vechta ganz maßgeblich ab. Auf der zweiten Seite dieses Infofaxes finden Sie eine Karte mit den voraussichtlich betroffenen Gebieten.
Das vorliegende Diskussionspapier soll laut Bundesregierung erst der Beginn der Diskussionen um die Moorschutzstrategie sein. Trotzdem empfehlen wir allen möglicherweise betroffenen Betrieben sich bereits jetzt in die Diskussion einzuschalten und eine Stellungnahme gegenüber dem BMU abzugeben. Wir können bei Interesse gerne allen Betriebsleiterinnen und –leitern eine Musterstellungnahme zur Verfügung stellen. Dieses Muster kann dann auf die individuelle Betroffenheit der einzelnen Betriebe umformuliert und angepasst werden. Die Stellungnahme muss bis zum 18.12.2020 beim BMU per E-Mail unter moorschutzstrategie@bmu.bund.de eingegangen sein. Natürlich sind wir Ihnen darüber hinaus bei der Erstellung Ihrer Stellungnahme behilflich.
Selbstverständlich werden wir als KLV, wie unser Landes- und Bundesverband auch, eine eigene Verbandsstellungnahme abgeben.